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Autor Thema: Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg  (Gelesen 6123 mal)

StierNRW

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Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« am: 25. September 2018, 14:50:00 »

Werte Mitforisten,

ich habe das hier bei "Spiegel Online" gefunden:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ursula-von-der-leyen-wehrressort-zahlte-bis-zu-150-millionen-euro-jaehrlich-an-berater-a-1229849.html

Mit kameradschaftlichen Grüßen,
StierNRW
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Tasty

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Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #1 am: 26. September 2018, 12:03:26 »

Wen wundert das? Mich nicht wirklich...
Schon seit Jahrzehnten gilt Verteidigung als eines der schwierigsten Ressorts und das BMVg als kaum führbar.
Der Mix aus Beamten und Soldaten einerseits sowie der häufige Personalwechsel im Rahmen des Verwendungsaufbaus bei letzteren und nicht zuletzt die für eine oberste Bundesbehörde atypische Auf- und Unterbau begünstigen ein Eigenleben und das Hin- und Herschieben von Verantwortung. Auf Verwendungstiefe basierende Erfahrung und langfristige Verantwortung (durch lange Stehzeit auf einem DP) gibt es höchstens bei den Beamten. Gerade militärisch dominierte Referate sind davon besonders betroffen.
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BulleMölders

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Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2018, 07:14:29 »

Und hier der nächste Akt zu dem Thema:

Affäre um externe Berater
Strafanzeige gegen Ursula von der Leyen
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/berater-affaere-bei-der-bundeswehr-strafanzeige-gegen-ursula-von-der-leyen-a-1233811.html
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miguhamburg1

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Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #3 am: 18. Oktober 2018, 10:11:12 »

@ Tasty

mit Verlaub, welches Ministerium ist nicht "schwierig"? In jedem großen Ressort gibt es Partikularinteressen, die dann auf dem politischen Leitungsstrang ihr Eigenleben in den Häusern finden. Das ist doch eine Binse.

Im Ürbigen sind derartige Beratungsverträge durchgehend mindestens auf der Staatssekretärsebene initiiert und abgeschlossen worden. Und genau dieselbe Ebene entscheidet auch über die Zuordnung anstehender Projekte zu den einzelnen Beratungsverträgen. Mit anderen Worten, das, was hier gerade beschrieben wird, ist ausschließlich der politischen Leitung zuzuschreiben.
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justice005

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Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #4 am: 19. Oktober 2018, 06:19:34 »

Zitat
Mit anderen Worten, das, was hier gerade beschrieben wird, ist ausschließlich der politischen Leitung zuzuschreiben.


Das stimmt.  Aber ich frage mich wirklich, wie die Beratung der Leitung funktioniert. Es muss doch dort Menschen geben, die der Leitung mal einen Hinweis darauf geben, dass es sowas wie Vergabeverfahren und Ausschreibungen gibt, die es zu beachten gilt. Sagt das niemand der Leitung? Traut sich das keiner oder sind die wirklich so doof (glaube ich nicht)? Oder ist es der Leitung wirklich egal (das kann ich mir auch nicht vorstellen) Das ist der Punkt, der mich bei dem Thema am meisten interessieren würde.

 
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Ralf

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Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #5 am: 19. Oktober 2018, 07:33:32 »

Wenn das ähnlich wie bei einigen Personalsachen geschieht, hört keiner drauf: da könne noch so viele Hinweise sein, dass das gem. Zentralerlass/SLV o.ä. nicht möglich ist, es wird halt angeordnet.
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Andi

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Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #6 am: 19. Oktober 2018, 07:44:52 »

Und es war ja erklärtes Ziel der Leitung und auch von Staatssekretärin Suder alte Zöpfe abzuschneide und Vorgehensweisen zu beenden. Da ging es ja gerade darum nicht auf das zu hören, was die "Altforderen" erzählen.
War und ist ja auch im Bereich Arbeitgebermarke so.

Gruß Andi
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justice005

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Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #7 am: 19. Oktober 2018, 07:59:06 »

Mag sein. Und die Ministerin muss sich auch nicht an bundeswehrinterne Vorschriften und Verfahren halten, weil sie da drüber steht. Allerdings muss sie sich an die Gesetze halten! Und als erfahrene Politikerin weiß sie, dass sie in Teufels Küche kommt, wenn sie sich nicht an die allgemeinen Gesetze hält.

Wenn also ein Berater der Ministerin sagt: Achtung, das müssen wir formell ausschreiben, sonst läuft es rechtswidrig und das gibt Ärger, dann sollte ein erfahrener Politiker darauf hören.

Tut er oder sie das dann nicht, dann habe ich auch kein Mitleid, wenn dann hinterher die politischen Skandale und Konsequenzen drohen.

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miguhamburg1

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Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #8 am: 19. Oktober 2018, 08:45:31 »

Um es mal ganz deutlich zu sagen: Der weitaus größte Anteil an Berateraufträgen ist dem ministeriellen Unterbau erst dann bekannt, wenn deren Arbeit bereits begonnen hat. Und, @ Ralf hat es angedeutet, die politische Leitung erteilt Aufträge in ihren Apparat hinein mit Anspruch, es möglich zu machen und sich über die - selbstverständlich erfolgende Beratung (im Falle des vorherigen Bekanntwerdens der Absicht(!) ) - Beratung auch inwegzusetzen. Doch das ist kein Spezifikum des Verteidigungsministeriums, das passiert in allen Ministerien in Bund und Ländern. Die Verewaltung ist schlicht dauzu da, den politischen Willen der Regierenden umzusetzen. Ob mit oder ohne vorherige Möglichkeit einer fachlichen Beratung.
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Andi

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Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #9 am: 19. Oktober 2018, 08:56:37 »

Na ja, ein Beamter hat aber die Pflicht zur Remonstration - das gilt auch für die Staatssekretäre. Ansonsten trägt er persönlich die Verantwortung.
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Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #10 am: 19. Oktober 2018, 09:09:54 »

Lieber Andi, das ist richtig, aber eine Anweisung, Rechnungen einer bestehenden Rahmenvereinbarung zuzuordnen, ist ja nun nichts Gesetzeswidriges, sondern hinterher maximal ´"irrtümlich" erfolgt. So wird der Tenpr auch hier sein, die Ministerin gelobt Besserung ... und dann wird sich der Staub auch wieder legen.
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Maj a.D.

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Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #11 am: 19. Oktober 2018, 09:20:43 »

Na ja, ein Beamter hat aber die Pflicht zur Remonstration - das gilt auch für die Staatssekretäre. Ansonsten trägt er persönlich die Verantwortung.

Ich stimme da voll zu, im BMVg sitzen aber auch Soldaten und da wird es dann schon interessant mit der Pflicht zur Remonstration...

Wo sind die Grenzen der soldatischen Pflichten bei Befehlen/Anweisungen zu Gehorsam und (Pflicht!?! zu) Widerspruch/Remonstration?
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F_K

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Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #12 am: 19. Oktober 2018, 09:35:10 »

Ein Befehl, der strafbar wäre, darf nicht ausgeführt werden - insoweit ist da schon eine Gegendarstellung angesagt.
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Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #13 am: 19. Oktober 2018, 09:39:37 »

Ich wiederhole es gern noch einmal: Die Masse der Aufträge, die an Berater erfolgt, kommt direkt aus dem Bereich der politischen Leitung einschließlich der beamteten Staatssekretäre. Ohne vorherige Einbeziehung der jeweils zuständigen Abteilungen. Und die Masse dieser Aufträge wiederum gelangen der "Arbeitsebene" erst mit dem vorliegenden ergebnisreport überhaupt zur Kenntnis.

Mit anderen Worten: Eine Pflicht zum Gegenvorschlag/zur Stellungnahme/zur Remonstration kann doch erst dann erfolgen, wenn die Personen, die dies tun könnten/müssten überhaupt mit diesen themen konfrontiert werden. Genau dies unterbleibt jedoch mit Masse vor dem konkreten Beratungsauftrag.
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Maj a.D.

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Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #14 am: 19. Oktober 2018, 10:18:17 »

Ein Befehl, der strafbar wäre, darf nicht ausgeführt werden - insoweit ist da schon eine Gegendarstellung angesagt.

Ob bei der haushaltärischen "Falschbuchung" oder beim falschen Verfahren der Ausschreibung eine Straftat vorliegt, wage ich zu bezweifeln. Hier greift Vertragsrecht und dann sind wir im Zivilrecht unterwegs.
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