Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 18. April 2024, 17:57:24
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg  (Gelesen 6122 mal)

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.775
Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #15 am: 19. Oktober 2018, 10:36:37 »

Es geht um Nichtabführen von Rentenbeiträgen - dass ist strafbar.
Moderator informieren   Gespeichert

miguhamburg1

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.932
Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #16 am: 19. Oktober 2018, 11:28:25 »

Lieber F_K,

es geht in den hier beschriebenen Medienberichten um IT-Dienstleistungsberatungen, die für den Bereich CIT/CIR beauftragt wurden und über das BAAIN im Rahmen eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hard-/Software - und damit außerhalb des Rahmenvertragsumfangs - gabegerechnet wurden. Was immer konkret geschah, wird man sich seitens des Ministeriums/des BAAIN auf einen Irrtum berufen. Der Verstoß gegen das Vergaberecht wurde vom Ministerium zwischenzeitlich auch eingeräumt.

Woher Sie die Rentenbeiträge, die angeblich nicht gezahlt wurden, nehmen, bleibt allerdings unerfindlich.
Moderator informieren   Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.516
Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #17 am: 19. Oktober 2018, 11:45:56 »

Bei der aktuell in den Medien kursierenden Strafanzeige geht es um den Verdacht der Scheinselbständigkeit etlicher dieser externen Berater.

Siehe auch hier: https://augengeradeaus.net/2018/10/berater-im-verteidigungsministerium-probleme-mit-scheinselbstaendigkeit/
Moderator informieren   Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.528
Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #18 am: 19. Oktober 2018, 13:31:20 »

Zitat
Woher Sie die Rentenbeiträge, die angeblich nicht gezahlt wurden, nehmen, bleibt allerdings unerfindlich.

Naja, auch wenn man bei der Bewertung von Medienbeiträgen vorsichtig sein sollte, empfiehlt es sich vielleicht doch, zumindest mal einen Blick in die Presseberichterstattung zu werfen.

Der Vorwurf ist unter anderem Scheinselbstständigkeit, daher kommt auch der Vorwurf der nicht abgeführten Sozialversicherungsabgaben. Ob was dran ist, wird man sehen.
Moderator informieren   Gespeichert

miguhamburg1

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.932
Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #19 am: 19. Oktober 2018, 14:44:58 »

Nun, das ist schon klar, aber ein Sachverhalt der nun doch anders gelagert ist, als die zunächst hier gegenständliche Diskussionsgrundlage, nämlich die kurz ausgedrückt, falsch verbuchten Bersteraufwendungen und damit Verstoß gegen Ausschreibungsvorschriften.

Das ist allerdings nicht Gegenstand der von F_K hier eingebrachten Strafanzeige. Wobei mir diesbezüglich nicht klar ist, warum das BMVg hier angezeigt wurde. Ist ein Berater selbstständig, dann hat er Steuern und Sozialsbgaben zu entrichten. Ist er angestellt, dann führt seine Firma diese Angaben ab. Der Auftraggeber hat ja nur im Rahmen der pblichen Sorgfalt zu prüfen, ob bei einem potenziellen Auftragnehmer Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit vorliegen könnten.
Moderator informieren   Gespeichert

justice005

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.528
Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #20 am: 19. Oktober 2018, 16:25:43 »

Zitat
Wobei mir diesbezüglich nicht klar ist, warum das BMVg hier angezeigt wurde.


Behörden, Dienststellen und überhaupt juristische Personen können sich nicht strafbar machen. Es wäre ja auch schwierig, das BMVg auf die Anklagebank oder ins Gefängnis zu bringen. Nur natürliche Personen können sich ganz persönlich strafbar machen. Deshalb wurde ja auch Strafanzeige gegen die Ministerin persönlich erstattet. Allerdings müsste sie selbst dann auch ganz persönlich den Straftatbestand verwirklicht haben.
Solche Basics sollten einem Stabsoffizier im BMVg geläufig sein, oder muss für eine solche Information auch ein externer Berater engagiert werden? ;)

Zitat
Ist ein Berater selbstständig, dann hat er Steuern und Sozialsbgaben zu entrichten. Ist er angestellt, dann führt seine Firma diese Angaben ab. Der Auftraggeber hat ja nur im Rahmen der pblichen Sorgfalt zu prüfen, ob bei einem potenziellen Auftragnehmer Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit vorliegen könnten.

So einfach ist es nicht. In diesem Spiel ist regelmäßig der Arbeitgeber der "Böse" und deshalb macht sich auch in den meisten Fällen der Arbeitgeber strafbar. Hierzu verweise ich auf § 266a StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html), wo alles haarklein geregelt ist.

Der Arbeitgeber will in diesen Fällen einerseits Sozialabgaben sparen und andererseits, was noch wichtiger ist, keinen auf Dauer angestellten Arbeitnehmer haben. Für den Arbeitgeber ist die Beauftragung eines Unternehmens deutlich billiger, als für die gleiche Leistung jemanden einzustellen. Deshalb gründet der Arbeitnehmer (auf Wunsch oder im Interesse des Arbeitgebers) eine Firma und lässt sich von Arbeitgeber "beauftragen". Das ist die klassische Scheinselbstständigkeit. Anhaltspunkte dafür sind unter anderem:

- hat der Arbeitnehmer bzw. Selbstständige nur einen einzigen Auftraggeber? Klares Indiz für Scheinselbstständigkeit...
- ist er weisungsabhängig vom Arbeitgeber? (Ein echter Selbstständiger ist es jedenfalls nicht....)
- wie stark ist der Selbstständige in den Betrieb eingebunden? Türschild, Mailadressen, eigene Weisungsbefugnis.. etc.... ;)

Wenn der Presse zu entnehmen ist, das "One-man-Beraterfirmen" angeblich im BMVg sitzen, dort ein Büro mit allem drum und dran haben und ausschließlich dort arbeiten, dann stellt sich durchaus die Frage der Scheinselbstständigkeit.

Die Strafanzeige ist also nicht ganz abwegig. Allerdings bezweifle ich, dass man der Ministerin einen persönlichen Vorsatz vorwerfen kann..... Sollte die Staatsanwaltschaft aber tatsächlich einen Anfangsverdacht sehen, dann könnte das für die Ministerin ziemlich ungemütlich werden.

Wie gesagt, ich bezweifle aus verschiedenen rechtlichen und tatsächlichen Gründen, dass es soweit kommt. Aber wer auch immer die Anzeige erstattet hat, hat auf jeden Fall keine völlig abwegigen Vorstellungen und legt den Finger in die richtige Wunde.




Moderator informieren   Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Online Online
  • Beiträge: 19.699
Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #21 am: 19. Oktober 2018, 16:50:58 »

Interessanter ist, dass - sollten sich die Anhaltspunkte erhärten - die bis dato Scheinselbstständigen danach Angestellte des BMVg sind und für diese Haushaltsstellen hinterlegt werden müssten. Ach ja, dem Kündigungsschutzgesetz unterfielen sie dann auch...  :D
Moderator informieren   Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

miguhamburg1

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.932
Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #22 am: 19. Oktober 2018, 16:56:59 »

Mit Verlaub, @ justice, nett dass Sie im ersten Teil den Sachverhalt des unwahrscheinlichen Zutreffens einer persönlichen Schuld der Ministerin bestätigen, nur eben mit anderen Worten. Ihren Seitenhieb suf mich kann ich dazu nicht nachvollziehen.

Im zweiten Teil: Nur weil Berater einen Büroraum bei einem Auftraggeber zur Verfüngung gestellt bekommen, begründet sich doch kein Verdacht auf Scheinselbstständigkeit. So lange er keine Emailadresse des BMVg/der Bundeswehr und einen namentlich auf ihn geführten Telefonanschluss hat, ist doch alles in Ordnung. Und, bitte, wie soll ein Auftraggeber des Beraters feststellen, ob er dessen einziger Kunde ist?
Der Rest Ihrer Darstellung ist doch eine Binse.
Moderator informieren   Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.516
Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #23 am: 19. Oktober 2018, 17:21:08 »

Zitat
... So lange er keine Emailadresse des BMVg/der Bundeswehr und einen namentlich auf ihn geführten Telefonanschluss hat, ist doch alles in Ordnung. ...

Und genau darauf stützt sich unter anderem ja der Verdacht, wie ich das heute im Radio mitbekommen habe.
Moderator informieren   Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.528
Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #24 am: 19. Oktober 2018, 18:19:23 »

Es kommt auf die Gesamtumstaende an... Es hängt weder an einer einzelnen Email Adresse oder an sonstigem. Es ist ein Bild, was sich aus vielen Mosaiksteinen zusammensetzt.

Wenn eine Ein-Mann-Firma dauerhaft 40 Stunden die Woche für einen einzigen Auftraggeber tätig ist, dann spricht das für Scheinselbststaendigkeit. Und dann kann sich der Arbeitgeber auch nicht erfolgreich doof stellen und sagen: "woher soll ich wissen, ob der noch andere Aufträge hat" :)
Moderator informieren   Gespeichert

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.780
Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #25 am: 19. Oktober 2018, 20:18:29 »

Im Zweifel muss der Auftraggeber ein Clearingverfahren anstreben. Wenn die DRV will dass du scheinselbständig bist, dann bist du das auch. Keine Chance da raus zu kommen. Im Zweifel sorgt sie dafür, dass du bei 9 von 10 deiner Auftraggeber keine Aufträge mehr bekommst um dir dann vorzuwerfen, dass du nur einen Auftraggeber hast.

Das Spiel wurde schon sowohl mit Notärzten durchgezogen als auch mit Sprachlehrern des Goetheinstitutes.
Moderator informieren   Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.775
Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #26 am: 19. Oktober 2018, 20:59:07 »

Ich könnte ja erwähnen, das Firmen dazu intensiv Schulen, nicht nur Scheinselbstständigkeit, sondern auch Unterschied Arbeitnehmerüberlassung / Werkvertrag.

Die Risiken für Firmen werden da schnell 6 bis 7 stellig, und zwar pro Fall.
Moderator informieren   Gespeichert

justice005

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.528
Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #27 am: 20. Oktober 2018, 10:05:49 »

Zitat
Das Spiel wurde schon sowohl mit Notärzten durchgezogen als auch mit Sprachlehrern des Goetheinstitutes.

Da hat es auch ganz sicher nicht die falschen getroffen. Gerade beim Götheinstitut sind die Arbeitsbedingungen miserabel. Die Angestellten werden vor die Wahl gestellt: Entweder Selbstständigkeit oder gar keine Unterrichte. Also melden die Leute notgedrungen ein Gewerbe an und lassen sich dann von Goetheinstitut für die Unterrichte beauftragen. Es wird dann pro Unterricht gezahlt, das heißt man weiß nicht, wieviel man verdient. Natürlich gibt es auch nur einen Auftraggeber, nämlich das Goetheinstitut und logischerweise keinerlei Sozialleistungen, Krankenkasse etc. Da Götheinstitut hat seine billige Arbeitskraft ohne jegliche Verantwortung. Das ist der klassische Fall von Scheinselbstständigkeit und es ist völlig richtig, dass in diesem Bereich reingehauen wurde.

Bei Notärzten ist es ähnlich.

Ein Arzt, der eine eigene Praxis hat und nebenbei am Wochenende oder nachts auf Honorabasis als Notarzt tätig ist hat nichts zu befürchten, ebenso wenig wie das Krankenhaus.

Ein (ansonsten arbeitsloser) Arzt, der aber ausschließlich für das Krankenhaus fährt, und zwar Vollzeit, der ist selbstverständlich scheinselbstständig. Und es stellt sich zurecht die Frage: Wenn das Krankenhaus nahezu Vollzeit einen Arzt engagiert, warum stellt es ihn dann nicht gleich ein? Richtig, um Sozialbeiträge zu sparen und um einen festen Mitarbeiter mit Kündigungsschutz zu verhindern. Und genau deswegen muss gegen dieses Ansinnen mit aller rechtlicher Härte vorgegangen werden.



Moderator informieren   Gespeichert

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.780
Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #28 am: 20. Oktober 2018, 10:30:47 »

Die meisten Notärzte, sind nicht für nur ein Krankenhaus gefahren. Abgesehen von den vielen Wachen, die an kein Krankenhaus angeschlossen waren.
Mich hat genau DIE Regelung in die Arbeitslosigkeit gedrängt. Jetzt gibt es die Gesetzesänderung, weil plötzlich die Schichten nicht mehr besetzt werden konnten. Jetzt hab ich nen festen Job und kaum noch Zeit um Notarzt zu fahren. Das System ist komplett zerschossen und mein Postfach quillt über mit Dienstangeboten.
Kein Notarzt wollte scheinselbständig sein, die meisten wollten die Selbständigkeit. Arbeitszeitgesetz ist jetzt auch ein Probelm.
Moderator informieren   Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

justice005

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.528
Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #29 am: 20. Oktober 2018, 11:20:02 »

Zitat
weil plötzlich die Schichten nicht mehr besetzt werden konnten.

Das Problem ist extrem einfach zu lösen. Die Notärzte werden entsprechend dem Bedarf fest eingestellt und gut ist. Dann werden die entsprechenden Sozialversicherungsabgaben gezahlt und alles ist gut und die Schichten sind voll. Das klingt jetzt polemisch, hat aber einen wahren Kern. Es geht doch nur darum, dass das Krankenhaus durch die Vermeidung von Angestelltenverhältnisses Kosten sparen will und nichts anderes. Und genau deshalb muss hier gegengesteuert werden.

Zitat
Kein Notarzt wollte scheinselbständig sein, die meisten wollten die Selbständigkeit.

Nunja, das kann ich nicht bewerten. Die meisten Menschen wollen nur dann die Selbstständigkeit, wenn sich das finanziell lohnt. Bei den "Lehrern" am Götheinstitut lohnt es sich jedenfalls für diese nicht. Wie es bei Notärzten ist, weiß ich nicht. Ob es unterm Strich wirklich für die Ärzte lohnender ist, Selbstständig zu sein, als fest angestellt zu sein, weiß ich nicht. Aber dann müssen Sie sich eben von einem einzigen Auftraggeber unabhängig machen und sich - wie jeder Unternehmer - breit mit seinem Angebot für verschiedene Auftraggeber aufstellen.


Aber mal aus purer Neugier: Angenommen das Krankenhaus schickt einen selbstständigen Notarzt zu einem Notfall. Der Notarzt fährt hin und macht die Erstversorgung und begleitet den Patienten ins Krankenhaus. Dann kriegt der Patient (z.B. ein Privatpatient) eine Rechnung von etwa 500,- Euro für den Notarzteinsatz. Wer genau kriegt denn das Geld? Der Auftraggeber (Krankenhaus) oder der Notarzt?



Moderator informieren   Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de