In Bayern muss der Notarzt selbst abrechnen. Woanders bekommt der Träger des Retttungsdiestes das Geld. Und das ist kompltt ein Verlustgeschäft. Die größeren Krankenhäuser haben das Problem nicht, weil deren eigene Ärzte über ihren normalen Arbeitsvertrag fahren. Die kleinen KRankenhäuser haben schlichtweg nicht das Personal und vor allem aufm Land gibt es viele Wachen ohne Krankenhaus. Die können sich die Festanstellung schlichtweg nicht leisten. Dazu kommen Probleme mit dem Arbeitszeitgesetz. Als Selbständiger kann ich auf einer Dornröschenwache 48 Stunden am Stück machen. Als Angestellter ist es ausgeschlossen. Und je nach dem was mein Hauptberuf ist, habe ich schlichtweg keine Stunden mehr über.
Die Vergütung der Notärzte ist unterschiedlich geregelt. Wie gesagt- in Bayern muss man dem Patienten für die ärztliche Leistung selber die REchnung schreiben und notfalls auch mahnen. Wenn du keine Einsätze hast, bekommst du aber auch kein Geld.
In den meisten Bereichen ist es so, dass du ein festes Stundenhonorar bekommst. An einigen Wachen eine Mischung- geringeres Honorar plus Einsatzpauschale, manchmal auch Einsatzpauschale wenn eine bestimmte Einsatzzahl überschritten ist, dafür höheres Grundhonorar.
Breite Aufstellung interessiert die DRV nicht. Du kannst 10 Auftraggeber haben und bist scheinselbständig. Soldange du nicht mit deinem eigenen Fahrzeug incl. Ausstattung und angestelltem Rettungsassistenten durch die Gegend fährst ohne Sicherstellungsauftrag, kannst du nicht selbständig sein.