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Autor Thema: Frage zur Festsetzung der Dienstzeit  (Gelesen 2052 mal)

Servus.h

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Frage zur Festsetzung der Dienstzeit
« am: 28. September 2018, 15:44:50 »

Guten Tag,

ich habe eine Frage an euch, bezüglich meiner Laufbahn als ITFw.

Nach erfolgreicher ZAW und positiven Abschluss des "Laufbahnlehrgangs", wurde ich zum Fw ernannt, jetzt im kreise der Kameraden habe ich mitbekommen, dass wir dennoch weiterhin Stufenweise festgesetzt werden, und nicht auf die volle Verpflichtungsdauer, für die z.B ich unterschrieben habe. (der Zeitiges DzE ca. mitte 2019, Aktiv seit 2011)

Ist das denn so korrekt, das wir immer weiter um ne gewisse Zeit weiter festgesetzt werden, oder doch auf die volle Dienstzeit ?! die Voraussetzungen sollten wohl mit der Ernennung zum Fw erfüllt sein. (Klar weitere Lehrgänge folgen, mehr aber in die spezielle Fachrichtung).


Werde am Montag mal mit dem BAPersBw telefonieren, wollte nun aber im Voraus schon mal paar Informationen sammeln.

MkG und ein schönes Wochenende
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KillBurn93

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Antw:Frage zur Festsetzung der Dienstzeit
« Antwort #1 am: 28. September 2018, 15:50:04 »

Die endgültige Festsetzung erfolgt normalerweise erst wenn alle für den Dienstposten relevanten Lehrgänge abgeschlossen sind.
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Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
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Ralf

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Antw:Frage zur Festsetzung der Dienstzeit
« Antwort #2 am: 28. September 2018, 19:17:30 »

Die endgültige Festsetzung erfolgt normalerweise erst wenn alle für den Dienstposten relevanten Lehrgänge abgeschlossen sind.
Fast, nach erfolgreichem Absolvieren aller für den Werdegang relevanten Lehrgänge. Wenn es für den DP wäre, dann wäre auch der Führerschein oder der SportFw dafür relevant. Das ist nicht der Fall.
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Ren98

  • Gast
Antw:Frage zur Festsetzung der Dienstzeit
« Antwort #3 am: 28. September 2018, 20:47:19 »

Also ich kannte es so das z.b als Sdt im UTB Heer die FA/UA 1-3, der FwLehrgang AMT, ZAW und der IT-Admin bestanden seinen müssen um Fw zu werden UND die volle Verpflichtungen zu bekommen.
Müssen jetzt die spezielle Lehrgänge für jeweiligen Systeme auch absolviert sein?
Wenn ja, ist diese Regelungen neu?
War mir bisher unbekannt.
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Ralf

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Antw:Frage zur Festsetzung der Dienstzeit
« Antwort #4 am: 28. September 2018, 20:49:40 »

Zitat
nach erfolgreichem Absolvieren aller für den Werdegang relevanten Lehrgänge.
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S1NCO

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Antw:Frage zur Festsetzung der Dienstzeit
« Antwort #5 am: 29. September 2018, 11:09:46 »

Wie Ralf schon schrieb.
Seine Laufbahnprüfung findet im Heer im Rahmen des AMT in Delitzsch und des IT-Admin statt.
Danach wirst du voll festgesetzt.

Als GebJg wäre das z.B. der AMT, der MFT A und der MFT B, wobei der HHGS nicht bestanden werden muss. Sonst gäbe es keine GebJgFw mehr.
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Kalinka

  • Gast
Antw:Frage zur Festsetzung der Dienstzeit
« Antwort #6 am: 29. September 2018, 12:20:30 »

hmm, also InfoÜbtrg muss noch gemacht werden, sind Englisch und FL3 auch die Voraussetzung für die Festsetzung ?
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