Ich bin zwar kein Jurist, aber das Ganze kann auch ggf. unter Nothilfe (Nennt man das so ?) fallen ?
Ich meine eine Variante der Notwehr - aber halt für einen anderen:
"§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."
(Fettdruck durch mich)
Und wenn dieser betrunkene Zivilist die Polizistin körperlich angegangen hat, dann werte ich das als rechtswidrigen Angriff, der mit verhältnismäßigen Mitteln auch abgewehrt werden durfte.
Außerdem darf man ja nicht vergessen, daß von einem betrunkenen Randalierer ja auch eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die anderen Reisenden ausgeht.
(Und wenn das Bahnpersonal per Lautsprecher schon nach einem Polizisten/Polizistin im Zug gefragt hatte, dann war da schon vorher eine Eskalationsstufe / gegenwärtige Gefahr gegeben).
Du hast in meinen Augen alles richtig gemacht. Ich hätte an deiner Stelle nicht anders gehandelt ? Soll man denn einen Polizisten / eine Polizistin, die um Hilfe gegen einen gegenwärtigen Angriff bittet, im Stich lassen ? Wohl kaum.