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Autor Thema: „Gehorsamsverweigerung“ beim Wachbataillon  (Gelesen 10650 mal)

justice005

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Antw:„Gehorsamsverweigerung“ beim Wachbataillon
« Antwort #30 am: 03. Oktober 2018, 10:09:44 »

Ich verstehe das auch alles nicht.

Es ist ja gut und schön, dass der DV irgendeinen Schwachsinn an die Staatsanwaltschaft abgibt. Das kommt vor und ist auch kein Beinbruch, sondern menschlich. Schließlich ist der DV kein Jurist.
 
Aber dann kommt die Staatsanwaltschaft eben zu der Erkenntnis, dass keine Straftat vorliegt und stellt das Verfahren ein. Und dann ist Ende.


Hier aber hat die Staatsanwaltschaft allen Ernstes Anklage erhoben. Das heißt, sie muss ja von der Strafbarkeit überzeugt gewesen sein. Daher sah es offensichtlich im Vorfeld anders aus als hinterher. Und das Gericht hat die Anklage ja auch zugelassen. Daher stört mich etwas die Aussage des Richters. Wenn das alles von Anfang an so überflüssig war, dann hätte er bereits im Zwischenverfahren die Zulassung der Anklage verweigern können und müssen. Dies hat er aber nicht getan, und zwar ganz offensichtlich deswegen, weil auch er nach Aktenlage von einer Straftat ausgegangen ist.

Offensichtlich liegt hier eine ganz massive Diskrepanz zwischen Anfangsverdacht, Aktenlage und tatsächlichem Ergebnis der Hauptverhandlung vor.

Aber eigentlich ein super Beispiel für einen gut funktionierenden Rechtsstaat. Genau deswegen sollte niemand beim ersten Verdacht vorverurteilt werden. Genau deswegen gilt jeder solange als unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist.  Und genau deswegen muss man erstmal in Ruhe abwarten, was in einem Verfahren raus kommt.

Wäre schön, wenn sich dieses Grundprinzip auch immer mal wieder die Politik, die Medien und die Gesellschaft vor Augen führen würde.

 
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