Zuerst eine persönliche Erfahrung (bezogen auf meine Zwischenfrage vom 27.08.):
Die 2-wöchige RD bei der RSUKp, die ich letztes Jahr VOR Beorderung in dieser Einheit abgeleistet habe (quasi als "Aufnahmeprüfung" nach langer Abwesenheit von der Truppe), wurde für eine Beförderung angerechnet, und am ersten Tag der diesjährigen RD gab es einen Mannschaftlerbalken mehr auf die Schultern.
Dann noch eine Nachfrage zu einem anderen, aber verwandten Thema:
Meine Bewerbung als RO-SE (26.2) läuft noch, soll wohl aber in den nächsten Wochen abgeschlossen sein (Einstellungstermin 01.11.).
Nun hat sich bereits zum zweiten Mal meine (hoffentlich) zukünftige Beorderungseinheit bei mir gemeldet, und möchte mich 2022 für eine RD einplanen (auf einem Spiegeldienstposten Infrastrukturstabsoffizier). Die Einheit hatte sich auch bereits im Frühjahr diesen Jahres bei mir gemeldet für eine RD in 2021 - was ich abgelehnt habe, weil eine entsprechende Beorderung zu der Zeit noch in weiter Ferne lag.
Man muss dazu sagen, dass ich mich bei der Einheit quasi initiativ beworben habe, und erst nach einem Vorstellungsgespräch bei dem zuständigen Referatsleiter der Bedarf für den Spiegeldienstposten beim BAPersBw gemeldet wurde - die wissen also, mit welcher zivilen Vorbildung ich dort ggf. aufschlage.
Jetzt die eigentliche Frage: Werden RD-Tage, die vor Abschluss der RO-Lehrgänge (also parallel oder sogar vor diesem) auf dem Beorderungsdienstposten abgeleistet werden, auch bereits angerechnet für die Erlangung des "endgültigen" Dienstgrades?
In meinem Fall scheint die Beorderungseinheit ja davon überzeugt zu sein, dass ich den Dienstposten auch vor Abschluss der RO-Lehrgänge ausfüllen kann.
Beste Grüße,
der Panzerjäger.