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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Anrechnung von Wehrübungstagen die vor einer Beoderung geleistet wurden.  (Gelesen 2214 mal)

Objektschützer

  • Gast

Guten Tag Kameraden,
ist bei vollzogener Beorderung die Anrechnung der vor der Beorderung geleisteten ÜbT /RDL Tage möglich (sind hinterlegt im PSBS / SAP) .
Vieleicht hat da ja jemand Erfahrungen. Vielen Dank und Gruß
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KlausP

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Wofür anrechenbar? Für eine Beförderung? Nein, sind sie nicht. Das hatten wir erst vor ein paar Tagen in einem anderen Thread.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Objektschützer

  • Gast

Ok danke für die schnelle Rückmeldung hatte bei meiner Suche nichts gefunden.
Mir war nur bekannt das ohne Beorderung  keine Beförderung erfolgt und nicht welche Tage angerechnet werden können.
Gruß
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panzerjaeger

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Aus der ZDV A-1340/49:

Zitat
310. Wehrdienstleistungen sind auf die geforderte Wehrdienstdauer sowohl im bisherigen als auch im nächsthöheren Dienstgrad anzurechnen, wenn sie
• in der entsprechenden Beorderungsverwendung,
• in einer Verwendung, für die der Reservistin oder dem Reservisten die erforderliche Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer (ATN) zuerkannt wurde oder
• im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung für eine Beorderungsverwendung
geleistet werden.

Ich hatte letzten Punkt bisher so verstanden, dass z.B. eine RDL, die ich bei meiner späteren Beorderungseinheit noch unbeordert leiste, in der ich aber für die spätere Beorderungsverwendung aus- oder fortgebildet werde, nach der Beorderung in dieser Einheit als Wehrdienstdauer für eine Beförderung angerechnet werden.

Habe ich das falsch interpretiert?
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F_K

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@ Panzerjäger:

Ist dies in der Praxis wirklich wichtig?

Die Mindesttage sind SO niedrig, dass diese bei Beförderungsreife doch locker erreicht sind, oder?
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F_K

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Ach ja, Aus- und Fortbildung sind ja oft Trainings (damals "Lehrgänge), an diesen dürfen UNbeorderte Reservisten ja mangels Bedarf NICHT teilnehmen.

Der Bedarf an Aus- und Fortbildung (also an "echter" Ausbildung) entsteht ja erst mit der Beorderung und dem damit ggf. vorhandenem "Fehl" an Ausbildung.
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p4uLe83

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Ich hätte den letzten Punkt auch eher so verstanden, dass damit bspw. die ROL 1-3 für die Seiteneinsteiger RO gemeint sind. Man ist schon beordert, muss aber zwingend noch durch die Lehrgänge, ehe DP-spezifische weitere Ausbildungen dazukommen. Korrekt verstanden?
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F_K

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Negativ - Laufbahnlehrgänge zählen NIE - denn die notwendige Ausbildungshöhe ist ja erst mit ENDE der Ausbildung erreicht.

Was ist gemeint:
Der junge Hptm wird als MilNWStOffz eingeplant / beordert - der Lehrgang MilNWStOffz, schon beordert, "zählt" - "bringt" aber wenig, da auf Lehrgängen nicht beurteilt wird - also noch eine RDL zur Beurteilung benötigt wird - und Zack, hat man auch die Tage ...
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p4uLe83

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Herzlichen Dank, F_K! Das hat nochmal geholfen, sicherlich auch dem TE!
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panzerjaeger

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Zuerst eine persönliche Erfahrung (bezogen auf meine Zwischenfrage vom 27.08.):
Die 2-wöchige RD bei der RSUKp, die ich letztes Jahr VOR Beorderung in dieser Einheit abgeleistet habe (quasi als "Aufnahmeprüfung" nach langer Abwesenheit von der Truppe), wurde für eine Beförderung angerechnet, und am ersten Tag der diesjährigen RD gab es einen Mannschaftlerbalken mehr auf die Schultern.

Dann noch eine Nachfrage zu einem anderen, aber verwandten Thema:
Meine Bewerbung als RO-SE (26.2) läuft noch, soll wohl aber in den nächsten Wochen abgeschlossen sein (Einstellungstermin 01.11.).
Nun hat sich bereits zum zweiten Mal meine (hoffentlich) zukünftige Beorderungseinheit bei mir gemeldet, und möchte mich 2022 für eine RD einplanen (auf einem Spiegeldienstposten Infrastrukturstabsoffizier). Die Einheit hatte sich auch bereits im Frühjahr diesen Jahres bei mir gemeldet für eine RD in 2021 - was ich abgelehnt habe, weil eine entsprechende Beorderung zu der Zeit noch in weiter Ferne lag.
Man muss dazu sagen, dass ich mich bei der Einheit quasi initiativ beworben habe, und erst nach einem Vorstellungsgespräch bei dem zuständigen Referatsleiter der Bedarf für den Spiegeldienstposten beim BAPersBw gemeldet wurde - die wissen also, mit welcher zivilen Vorbildung ich dort ggf. aufschlage.
Jetzt die eigentliche Frage: Werden RD-Tage, die vor Abschluss der RO-Lehrgänge (also parallel oder sogar vor diesem) auf dem Beorderungsdienstposten abgeleistet werden, auch bereits angerechnet für die Erlangung des "endgültigen" Dienstgrades?
In meinem Fall scheint die Beorderungseinheit ja davon überzeugt zu sein, dass ich den Dienstposten auch vor Abschluss der RO-Lehrgänge ausfüllen kann.

Beste Grüße,
der Panzerjäger.
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PzPiKp360

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Werden RD-Tage, die vor Abschluss der RO-Lehrgänge (also parallel oder sogar vor diesem) auf dem Beorderungsdienstposten abgeleistet werden, auch bereits angerechnet für die Erlangung des "endgültigen" Dienstgrades?
Soweit ich gehört habe, ja.

In meinem Fall scheint die Beorderungseinheit ja davon überzeugt zu sein, dass ich den Dienstposten auch vor Abschluss der RO-Lehrgänge ausfüllen kann.
Das kommt bei 26.2ern regelmäßig vor. Je nach Verfügbarkeit von Lehrgangsplätzen an den Schule sowie der eigenen Verfügbarkeit kann es ja eine Weile (ein, zwei, drei Jahre) dauern, bis alle Module absolviert sind, und davor wie dazwischen kann schon gut eine fachliche RDL auf dem DP passen. Insbesondere dann, wenn der Bedarf akut ist...
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F_K

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Die  kurze RO Ausbildung vermittelt keine fachlichen Fähigkeiten - sondern gibt nur eine kurze Einweisung, sich als Offizier unfallfrei zu bewegen.
Bei guter Erziehung, ggf. mit Vordienstzeiten, geht es auch ohne diese Ausbildung.
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