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Autor Thema: Gz III/22  (Gelesen 5163 mal)

GGS80

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Gz III/22
« am: 01. Oktober 2018, 13:26:56 »

Hallo und guten Tag, bezüglich einer GZ (III/22) habe ich eine Frage.
Da ich auf dem linken Augen eine Sehschwäche habe, aber mit dieser GZ sowohl eingestellt, als auch Berufssoldat und mehrfach im Auslandseinsatz war, bin ich etwas verunsichert.

In kürze steht der nächste Einsatz an und bei der Untersuchung wird mein 90/5 erst unterschrieben, wenn ich beim Facharzt war. Dieser soll nun noch einmal bestätigen, dass die Ziffer tatsächlich zu vergeben ist. Sollte dies der Fall sein, soll ich laut Truppenarzt eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Im konkreten geht es um die Verwendung im Stabsdienst.

Nochmal kurz zusammengefasst: GZ habe ich seit der Einstellung, eine Ausnahmegenehmigung wurde weder genehmigt, noch wurde jemals ein Antrag von mir gestellt. Dennoch wurde ich damit eingestellt, BS, bekam einen BW-Führerschein und war 4 mal im Auslandseinsatz. Jetzt wurde allerdings vorerst mein aktueller 90/5 nicht unterschrieben, da Stabsdienst mit der GZ ausgeschlossen ist - Ich aber als StabsdienstFw in den Einsatz soll.

Wo und wie stelle ich ggf. diesen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung?
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LwPersFw

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Antw:Gz III/22
« Antwort #1 am: 01. Oktober 2018, 15:35:33 »

Schauen Sie einmal in die A1-831/0-4000...

In Punkt 7.3.22   finden Sie alles zur GNr 22

In Punkt 7.9       die zugeordneten Verwendungsausschlüsse

Sollte eine Ausnahme notwendig werden ... siehe Punkt 5.1 ... insbesondere ab Nr 5017 ff


Wobei ich das Ganze nicht nachvollziehen kann, da die III/22 gem. Pkt 7.9 kein Ausschluss für das AnfdgSymbol F200 = Stabsdienst ist.
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GGS80

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Antw:Gz III/22
« Antwort #2 am: 01. Oktober 2018, 15:46:23 »

Danke für die Antwort.

Gem 7.8.1 ist 570 StabsDstLw ausgeschlossen.
Oder lese ich die Vorschrift falsch?
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Ralf

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Antw:Gz III/22
« Antwort #3 am: 01. Oktober 2018, 16:02:44 »

Das sind aber die Offizierverwendungen, die du ansprichst.
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GGS80

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Antw:Gz III/22
« Antwort #4 am: 01. Oktober 2018, 16:47:06 »

Dann verstehe ich noch viel weniger warum ich zum Augenarzt soll?!?

D.h. ein UmP kann mit der Ziffer im Stabsdienst arbeiten, aber ein Offz nicht??
Würde das bedeuten, bei einem Laufbahnwechsel MilFD wäre ich 570 StabsDstLw und damit untauglich?!?

Ich bekam eben in der SanStaffel noch jemanden ans Telefon. Da bekam ich die Auskunft, StabsdienstFw wäre die G660 und darum soll ich noch einmal zwecks Begutachtung der Gz III/22 zum Augenarzt. was ein G660 ist wusste die Dame in der G-Karte allerdings leider auch nicht.
Weiss das hier ggf. jemand?
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Ralf

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Antw:Gz III/22
« Antwort #5 am: 01. Oktober 2018, 16:53:51 »

Es geht um OffzTrD und nicht um MilFD! Denn es ist eine Musterungsvorschrift und eine Einstellung als OffzMilFD ist nicht möglich.
Deswegen ist das Selbststudium der Musterungsvorschrift auch nur semi-hilfreich und verwirrt ansch. mehr, als dass es hilft.

Falls die Dame die neuen Anforderungssymbole meint mit G660, dann ist das FlugabfertigerFw. StabsdienstFw wird dann F260. Ansonsten sollte sie in der Lage sein ein Kürzel zu erklären, wenn sie es schon zitiert.
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GGS80

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Antw:Gz III/22
« Antwort #6 am: 01. Oktober 2018, 17:11:20 »

Vielen Dank Ralf.
Ggf. gab es eine Verwechslung, da ich vorher Flugbetriebsfeldwebel war und das noch in meiner G-Akte steht???
Wobei das doch auch als Stabsdienst galt, wenn ich mich nicht irre. Oder war das dann auch F260?
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Ralf

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Antw:Gz III/22
« Antwort #7 am: 01. Oktober 2018, 17:43:11 »

FlBtrbFw war G600.
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ulli76

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Antw:Gz III/22
« Antwort #8 am: 01. Oktober 2018, 17:50:25 »

Das mag zwar generell dem Stabsdienst zugeordnet sein, ist aber wohl ein anderes Anforderungssymbol und kann damit andere ausschließende Gesundheitsziffern haben.
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GGS80

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Antw:Gz III/22
« Antwort #9 am: 02. Oktober 2018, 09:26:21 »

Ich habe nun des Rätsels Lösung und bedanke mich bei Ralf und Ulli für die Beiträge, daraufhin bohrte ich ein wenig in den Vorschriften und wurde schließlich fündig.

Es stellte sich vorhin raus, dass man nach meiner damaligen Verwendung (FlugbetriebsFw) schaute. Das Anforderungssymbol war dort aber wohl "nicht bekannt", daher nahm man einfach die G660 (Flugberater). der Flugberater braucht eine WFV und daher ist die III/22 ausgeschlossen.

Ergo: es wurde nun geändert und ich habe keine Ausschlüsse.

Eine Frage habe ich dennoch: Auf welches Anforderungssymbol wird denn geprüft, wenn man es als StabsdienstFw zum MilFD schafft?


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Ralf

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Antw:Gz III/22
« Antwort #10 am: 02. Oktober 2018, 12:44:59 »

Da man nur in seinem bisherigen Werdegang übernommen wird, stellt sich die Frage nicht.
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LwPersFw

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Antw:Gz III/22
« Antwort #11 am: 02. Oktober 2018, 13:04:40 »

Ralf, ich denke er meint welche Tabelle zur Anwendung kommt...

die nach Punkt 7.9  >> für FXXX keine Ausschlüsse bei III / 22

oder

die nach Punkt 7.8 >> weil er ja Offz wird >> für 570 StabsDstLw >> Auschluss bei III / 22
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Ralf

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Antw:Gz III/22
« Antwort #12 am: 02. Oktober 2018, 13:51:59 »

Achso, nach der OffzTabelle.
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GGS80

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Antw:Gz III/22
« Antwort #13 am: 02. Oktober 2018, 16:06:25 »

Ich denke da geht es um OffzTruppe, da es eine Musterungsvorschrift ist und eine Einstellung als OffzMilFD ist nicht möglich ist?!?

Denn laut A1-831/0-4000 - "7.1.7.2 Grunduntersuchungen innerhalb eines Dienstverhältnisses" ist nicht auf eine bestimmte Tätigkeit bei einem Laufbahnwechsel zu untersuchen, sondern es sind nur grundsätzlich die Ziffern 1 - 5 zu vergeben.

Demnach wäre jemand mit zb. einer Graduation II, III und IV, die Ziffer 3 - also verwendungsfähig mit erheblichen Einschränkungen für
bestimmte Tätigkeiten.

Da aber Stabsdienst die geringste Tauglichkeitsanforderung besitzt, wäre man trotz einer Verwendungsfähigkeit nicht verwendungsfähig?

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Ralf

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Antw:Gz III/22
« Antwort #14 am: 02. Oktober 2018, 19:13:31 »

Auf was du untersuchst wirst, muss wohl ein TrArtzt beantworten. Bei der Übernahme zum OA MilFD wird man auf die Zulassung hin untersucht. Welche Kriterien dahinterliegen, muss wohl ein Arzt beantworten.
Wenn dabei eine Werdegangsuntersuchung stattfindet, dann nur nach der OffzTabelle.
Warum fragst du denn nicht deinen Truppenarzt?
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