Hallo Zusammen,
erst mal ein riesen Lob für das Forum hier, Eure Expertise und Erfahrungsberichte haben mir als bisher stiller Leser sehr geholfen. Sollte ich zum AC ins KC in Köln eingeladen, werde ich mich sicherlich revanchieren und einen eigenen Erfahrungsbericht an dieser Stelle hochladen.
Kurz zu mir: Ich habe einen Master in IT Management und leite zur Zeit eine Stabstelle der Digitalisierung in einem AÖR, also auch dem ÖD unterliegend. Nun liebäugle ich schon seit längeren damit der Bundeswehr bei zu treten, was sicherlich auch damit zusammenhängt, dass meine beiden besten Freunde dort tätig sind sowie dass ich zu 100% zu den in Deutschland gelebten Werten einstehe und stolz wäre diese als Soldat zu unterstützen.
Der bisherige Ablauf war wie allseits bekannt, und nach dem ich meine Bewerbungsunterlagen verschickt habe, habe ich auch prompt eine Rückmeldung inform von Bewerbungsbögen und Informationen vom KC bekommen.
Frage: In dem dort mitgeschickten Fragebogen kommt ja u.a. die Sprache auf etwaige im BZRG aufgeführten Veruteilungen, Mahnungen o.ä. . Ich habe keine Eintragungen im BZRG. Nicht desto trotz war ich vor knapp 10 Jahren (mit 21) Teil eines Strafverfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung, welches gegen eine Zahlung von 600€ meinerseits eingestellt wurde. Außerdem wurde ich mit 17 einmal polizeilich erfasst, als wir im Münchener HBF kontrolliert wurden und bei zwei meiner Freunde Cannabis gefunden wurde. Im Fragebogen wird explizit darauf hingewiesen, dass ich die Sachverhalte nicht angeben muss. (getilgt)
Nun bin ich hin- und her gerissen. Gerade als Offizier sollte man für Integrität ein Ehrlichkeit stehen. Daher würde ich den Punkt gerne mit angeben und traue mir auch durchaus zu im psychologischen Gespräch darzulegen, dass ich das bereue und dies keinen Teil meiner Persönlichkeit ausmacht. Andererseits habe ich Angst, dass ich mir so den Weg zur Bundeswehr verbaue, zeichnet es doch nicht gerade ein schmeichelhaftes Bild von mir. Was würdet ihr mir da raten?
(Kurz zum Verfahren: Dort wurde behauptet dass ich einen Mann mit einer Flasche geschlagen hätte, was absolut nicht den Tatsachen entsprach. "Lediglich" ein Faustschlag hat es gegeben. Da das Opfer aber 4x Zeugen (alles Verwandte) aufbringen konnte, hat mein Anwalt mir empfohlen einfach einen Betrag zu zahlen, sodass das Verfahren eingestellt wird. Ich ärgere mich noch heute a) darüber, dass ich mich zu diesem Faustschlag habe hinreissen lassen und b) dass ich auf meinen Anwalt gehört habe. Die Aussagen der Zeugen haben sich zum Teil stark widersprochen und die zuständige Security sowie die aufnehmende Polizistin waren in ihrer Aussage klar auf meiner Seite, attestierte der Opfergruppe dass sie schon mehrmals am Abend durch aggressives Verhalten aufgefallen sind und wie widersprüchlich ihre Aussagen waren)
Lieben Dank und Gruß