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Autor Thema: USG/Wehrsold vs Hartz IV  (Gelesen 4507 mal)

LwPersFw

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Antw:USG/Wehrsold vs Hartz IV
« Antwort #15 am: 05. Oktober 2018, 12:08:22 »

Hier einmal ein Beispiel aus der Rechtsprechung

1. Instanz war vor dem Sozialgericht Kassel   S 7 AS 688/14   03.06.2015

Im folgenden die 2. Instanz vor dem Hessisches Landessozialgericht   L 6 AS 452/15   23.08.2017   

Revision wurde durch das LSG nicht zugelassen.


"Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Höhe der dem Kläger zustehenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites
Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Juni 2013 und insbesondere darum, ob ihm für in diesem
Monat bezogenen Wehrsold aus zwei Reservistenübungen der Bundeswehr der Einkommensfreibetrag für Erwerbstätige zusteht."




https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=195491


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LwPersFw

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Antw:USG/Wehrsold vs Hartz IV
« Antwort #16 am: 06. Oktober 2018, 08:46:57 »


Wie ist es möglich, dass ein Reservist, der eine Reservedienstleistung ableistet und demnach Soldat nach dem Soldatengesetz ist, Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 hat?

Entweder er ist Soldat oder arbeitssuchend.


Weil RDL i.d.R. in den Bewilligungszeitraum von ALG II fallen.

Geht die RDL z.B. nur 2 Wochen... des Monats... muss ja trotzdem der gesamte Monat mit ALG II weiter abgedeckt sein...

Damit die ARGE dies nachvollziehen und berechnen kann...

+ muss die RDL dem Amt gemeldet werden
+ wird das Amt die gesetzlich vorgesehenen Anrechnungen vornehmen

Wo kann man dies nachlesen?

Siehe u.a. das o.g. Urteil des LSG und hier im Anhang u.a. Seite 17 - 19

"Einkommen – was zählt? Erwerbsfähige Leistungsberechtigte,  die über ein Einkommen verfügen,  brauchen weniger finanzielle Unterstützung  vom Staat.  Das Einkommen wird daher bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt;  allerdings nicht in  vollem Umfang, um Anreize zur  Aufnahme einer Beschäftigung zu setzen.

Einkommen, das bei der Berechnung berücksichtigt wird:

Leistungen nach dem  Wehrsold-,  Bundesfreiwilligendienstgesetz und Unterhaltssicherungsgesetz,



Einkommen, das bei der Berechnung nicht berücksichtigt wird:

bei Soldaten der  Auslandsverwendungszuschlag und der Leistungszuschlag,"
« Letzte Änderung: 06. Oktober 2018, 13:56:15 von LwPersFw »
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