Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 07:32:19
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Zuschläge Marine  (Gelesen 3209 mal)

Nyql

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Zuschläge Marine
« am: 02. Oktober 2018, 10:17:57 »

Guten Morgen,

hätte da eine Frage die mich interessiert.

Beim Beratungsgespräch meinte der Berater zu mir, dass man bei der Marine jeden Tag
50€ Zuschlag erhält, wenn man mit dem Schiff auf hoher See ist, ohne einen Auslandseinsatz
zu haben. Bei einem Einsatz, ob im Mittelmeer oder sonst wo 70€ erhält pro Tag.

Da kann doch etwas nicht stimmen? Ich habe sowas noch nie gehört, dass man einfach auf hoher See ohne einen Einsatz zu haben 50€ pro Tag erhält.

Mit freundlichen Grüßen.
Gespeichert

Somethingwrong

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 96
Antw:Zuschläge Marine
« Antwort #1 am: 02. Oktober 2018, 10:45:37 »

§ 23b Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe
http://www.gesetze-im-internet.de/ezulv_1976/BJNR011010976.html

Das wird sein wonach du suchst, falls nicht wird mich sicher jemand zeitnah korrigieren. 
Gespeichert

JLo

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 189
Antw:Zuschläge Marine
« Antwort #2 am: 02. Oktober 2018, 10:47:07 »

Gespeichert
never give up without a fight

anonymaus

  • Gast
Antw:Zuschläge Marine
« Antwort #3 am: 02. Oktober 2018, 12:54:20 »

Die Bord- und Marinezulage gibt es natürlich, aber die macht keine 50€ am Tag aus. Der Karriereberater hat wahrscheinlich von der Vergütung der Mehrarbeit für den Ausnahmetatbestand nach §30c Abs. 4 SG. Das macht bei einer Seefahrt außerhalb eines Einsatzes/ einer Einsatzgleichen Verpflichtung, abhängig von der Steuerklasse, nicht ganz 50€ Netto für jeden Seetag. In den Einsätzen ist es dann wieder abhängig vom festgelegten AVZ-Satz.

Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de