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Frage nach notwendigen RDL-Tagen für ein Tätigkeitsabzeichen
StierNRW:
Hallo werte Mitforisten :)
bei den anrechnungsfähigen Tagen für ein Tätigkeitsabzeichen heisst es ja bei Reservisten "14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres".
Zählen da die WE mit dazu ? Wenn man also etwa 2 Wochen RDL macht, dann hat man ja 2x5=10 Werktage und die zwei Tage Wochenende dazwischen.
Meine Frage wäre:
Zählen für die anrechnungsfähigen RDL-Tage für ein Tätigkeitsabzeichen innerhalb eines Jahres ausschließlich die Werktage oder alle Tage, inkl. WE ?
Danke für eure Mühe !
Mit kameradschaftlichen Grüßen,
StierNRW
SCPO:
Alle Tage, auch Wochenende.
StierNRW:
Vielen Dank :)
Tommie:
--- Zitat von: StierNRW am 06. Oktober 2018, 15:45:36 ---... ja bei Reservisten "14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres".
--- Ende Zitat ---
Sind es wirklich 14 WÜb-Tage pro Kalenderjahr, um auf ein "anrechnungsfähiges Jahr" für ein Tätigkeitsabzeichen zu kommen? Ich hatte mal was von 12 WÜb-Tagen in Erinnerung? Oder wurde da etwas geändert?
LwPersFw:
--- Zitat von: Tommie am 06. Oktober 2018, 20:16:54 ---
--- Zitat von: StierNRW am 06. Oktober 2018, 15:45:36 ---... ja bei Reservisten "14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres".
--- Ende Zitat ---
Sind es wirklich 14 WÜb-Tage pro Kalenderjahr, um auf ein "anrechnungsfähiges Jahr" für ein Tätigkeitsabzeichen zu kommen? Ich hatte mal was von 12 WÜb-Tagen in Erinnerung? Oder wurde da etwas geändert?
--- Ende Zitat ---
"553. Für Reservisten und Reservistinnen gelten die gleichen Bedingungen. Als Zeiten wird neben der aktiven Dienstzeit Dienstleistungen nach dem IV. Abschnitt des Soldatengesetzes angerechnet. Dabei werden 14 oder mehr Dienstleistungstage im Kalenderjahr ohne Rücksicht auf die Dauer der einzelnen Dienstleistung als ein Jahr gewertet."
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