Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 10:06:54
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Soldat auf Zeit // Gehalt + Widerruf  (Gelesen 3100 mal)

antoine1996

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Soldat auf Zeit // Gehalt + Widerruf
« am: 07. Oktober 2018, 13:40:29 »

Hallo,

Wenn man sich als Soldat auf Zeit für 4 Jahre verpflichtet, hat man eine Probezeit von 6 Monaten, bei der man jederzeit kündigen darf, richtig?

Verdient man in dieser Zeit direkt das Standard Gehalt oder einen verringerten Betrag?

Widerruft man den Vertrag innerhalb der 6 Monate, kann man das Geld ohne Abzüge behalten?

 
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.732
Antw:Soldat auf Zeit // Gehalt + Widerruf
« Antwort #1 am: 07. Oktober 2018, 13:48:06 »

Ja.
"Normale" Bezüge.
Ja (ggf. Rückzahlung von überzahlten Gehalt - wird ja im Voraus gezahlt und dann tagegenau abgerechnet ...).

Macht sich aber nicht gut im Lebenslauf ...
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.500
Antw:Soldat auf Zeit // Gehalt + Widerruf
« Antwort #2 am: 07. Oktober 2018, 13:48:25 »

1. Ja. Mit dem Unterschied, dass man nicht "kündigen" kann, weil man ja keinen Vertrag abschließt sondern eine freiwillige Verpflichtung eingeht. U d die kann man in den ersten 6Monaten jederzeit widerrufen.
2. Man erhält die ganz normale Besoldung nach Bundesbesoldungsordnung.
3. Man muss nur den Teil der Monatsbesoldung zurückzahlen, den man keinen Dienst mehr leistet. SaZ erhalten ihre Besoldung am letzten bankoffenen Tag des Vormonats. Wenn Sie z.B. am 15. des 4. Dienstmonats entlassen werden, müssen Sie die Hälfte der Besoldung für diesen Monat zurückzahlen, weil Sie das Geld ja schon am letzten Arbeitstag des 3. Dientmonats erhalten haben.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

antoine1996

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Antw:Soldat auf Zeit // Gehalt + Widerruf
« Antwort #3 am: 07. Oktober 2018, 15:22:06 »

Danke für eure Antworten.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de