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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Zweitwohnsitz im Bfd-Zeitraum inkl TGV  (Gelesen 6640 mal)

LwPersFw

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Antw:Zweitwohnsitz im Bfd-Zeitraum inkl TGV
« Antwort #15 am: 10. Oktober 2018, 09:49:55 »


Wohnung über 30km entfernt wird auch erstattet OHNE TG nach 3 und ohne Familienheimfahrten.

Aber, ich soll das schriftlich einreichen und es könnte als Einzelfallentscheidung genehmigt werden.


Wenn dies Ihren Wünschen entspricht und der BfD dies so in einem Bescheid bewilligt ... dann machen Sie dies ... und gut ist.

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LwPersFw

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Antw:Zweitwohnsitz im Bfd-Zeitraum inkl TGV
« Antwort #16 am: 10. Oktober 2018, 10:07:18 »


Wohnung über 30km entfernt wird auch erstattet OHNE TG nach 3 und ohne Familienheimfahrten.

Was wäre eurer Meinung nach denn verkehrt bei den Bfd Aussagen?


Wenn Sie den grundsätzlichen Anspruch auf TG nach § 3 haben ... beinhaltet dies Folgendes:

"(2) Vom 15. Tag, im Falle des § 2 Abs. 3 vom Tag nach Beendigung des Umzuges an wird unter der Voraussetzung, daß eine Wohnung oder Unterkunft am bisherigen Wohnort beibehalten wird, als Trennungsgeld Trennungstagegeld und Trennungsübernachtungsgeld nach Maßgabe der Absätze 3 und 4 gewährt. Ist Umzugskostenvergütung nicht zugesagt, wird vom 15. Tage an Trennungsgeld nach Maßgabe der Absätze 3 und 4 auch gewährt, solange nach dem Umzug eine Wohnung oder Unterkunft außerhalb des neuen Dienstortes einschließlich des Einzugsgebietes (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c des Bundesumzugskostengesetzes) weiter besteht und mehrere Haushalte geführt werden; § 7 Abs. 2 ist zu beachten."

(4) Als Trennungsübernachtungsgeld werden die nachgewiesenen notwendigen, auf Grund eines Mietvertrages oder einer ähnlichen Nutzungsvereinbarung zu zahlenden Kosten für eine wegen einer Maßnahme nach § 1 Abs. 2 bezogenen angemessenen Unterkunft erstattet. Zu den Unterkunftskosten gehören auch die unmittelbar mit der Nutzung der Unterkunft zusammenhängenden Nebenkosten. Erhält der Berechtigte seines Amtes wegen unentgeltlich Unterkunft, wird ein Trennungsübernachtungsgeld nicht gewährt; im übrigen gilt § 7 Abs. 2 des Bundesreisekostengesetzes entsprechend. Notwendige Fahrkosten zwischen dieser außerhalb des Dienstortes bereitgestellten Unterkunft und der Dienststätte werden in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 4 erstattet."


Mich würde eben interessieren, wie der BfD die "Entkopplung" des Abs 2 rechtlich begründet.

Denn ... der BfD will ja Trennungsübernachtungsgeld zahlen (=Miete für die Wohnung) ... aber kein Trennungstagegeld.
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Orse

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Antw:Zweitwohnsitz im Bfd-Zeitraum inkl TGV
« Antwort #17 am: 10. Oktober 2018, 10:35:10 »

Ich würde gerne die Wohnung weiter außerhalb nehmen verstehe aber nicht, warum man mir dann kein TG nach 3 zahlen will.

Das soll ich schriftlich einreichen damit ich die Whg UND TG nach 3 bekomme. Das soll eine Einzelfallentscheidung sein. Warum auch immer.



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Tasty

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Antw:Zweitwohnsitz im Bfd-Zeitraum inkl TGV
« Antwort #18 am: 10. Oktober 2018, 11:46:56 »

Dafür würde mich einmal die Rechtsnorm interessieren, in der dies genau so steht... Übernahme Wohnkosten ... aber KEIN TG/RBH

Sehe ich genau so. Wer das so entscheiden will, scheint offenbar von Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes noch nie etwas gehört zu haben.👎🏽
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LwPersFw

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Antw:Zweitwohnsitz im Bfd-Zeitraum inkl TGV
« Antwort #19 am: 10. Oktober 2018, 13:17:26 »


Ich würde gerne die Wohnung weiter außerhalb nehmen verstehe aber nicht, warum man mir dann kein TG nach 3 zahlen will.


Weil ...

"422. Zu o. a. Betrag können alle Trennungsgeldberechtigten nach § 3, denen keine unentgeltliche
Unterkunft des Amtes wegen zugewiesen werden konnte, am Dienstort eine solche Unterkunft mit
dem Anspruch auf Erstattung der notwendigen Unterkunftskosten anmieten.

426. Weist die/der Trennungsgeldberechtigte im Einzelfall nach, dass sie/er für den festgesetzten
Höchstbetrag am Dienstort und im Einzugsgebiet zur Dienststätte keine angemessene möblierte
Unterkunft anmieten konnte, werden ihr/ihm die notwendigen höheren Unterkunftskosten erstattet."


D.h. im Radius 30 km um Dienstort = Einzugsgebiet


Das soll ich schriftlich einreichen damit ich die Whg UND TG nach 3 bekomme. Das soll eine Einzelfallentscheidung sein. Warum auch immer.


Sie haben bisher immer geschrieben Miete OHNE TG... sei's drum...

Es wäre eine Abweichung von den o.g. Regeln ... da die Wohnung außerhalb des Einzugsgebietes liegt (48 km) - deshalb Einzelfallentscheidung


Und nochmal zum Verständnis :

Das Trennungsgeld nach § 3 setzt sich zusammen aus dem Trennungstagegeld und dem Trennungsübernachtungsgeld (=Miete für die Wohnung) !

Deshalb ist die Wortwahl "Ich bekomme die Miete für die Wohnung bezahlt und Trennungsgeld" - irreführend - denn die Miete ist Bestandteil des Trennungsgeldes !




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milFd2017

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Antw:Zweitwohnsitz im Bfd-Zeitraum inkl TGV
« Antwort #20 am: 10. Oktober 2018, 13:35:54 »

Unabhängig von der formalen Bewilligung solltest du dich besser noch ein Mal beraten lassen und darüber nachdenken.

Du tauschst 100 km gegen 48km unter Wegfall der Wegstreckenentschädigung und bist gleichzeitig nur noch am Wochenende zu Hause. Trotzdem musst du jeden Tag 48Km fahren was je nach Verbindung auch pro Strecke 45 Minuten dauern kann. Wahrscheinlich gibt es noch andere Gründe zur Anmietung der 48Km Wohnung die du uns nicht gesagt hast. Aber bitte, nachher nicht beschweren wie teuer alles und wie schwierig die Wochenendbeziehung ist.
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Orse

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Antw:Zweitwohnsitz im Bfd-Zeitraum inkl TGV
« Antwort #21 am: 22. Oktober 2018, 12:24:56 »

Unabhängig von der formalen Bewilligung solltest du dich besser noch ein Mal beraten lassen und darüber nachdenken.

Du tauschst 100 km gegen 48km unter Wegfall der Wegstreckenentschädigung und bist gleichzeitig nur noch am Wochenende zu Hause. Trotzdem musst du jeden Tag 48Km fahren was je nach Verbindung auch pro Strecke 45 Minuten dauern kann. Wahrscheinlich gibt es noch andere Gründe zur Anmietung der 48Km Wohnung die du uns nicht gesagt hast. Aber bitte, nachher nicht beschweren wie teuer alles und wie schwierig die Wochenendbeziehung ist.

Ich lebe seit 10 Jahren in einer Wochendbeziehung, davor habe ich auf Montage gearbeitet, ich kenne das alles also nur zu gut und weiß ja was mich erwartet. Was hinzu kommt, dass meine Frau und ich ein Haus besitzen und man langfristig ja schauen sollte. Ich habe ab nächstes Jahr „nur noch“ 15min Fahrstrecke von der Wohnung aus. Verheimlichen wollte ich hier nichts ;-)
*Update*
Einzelfallentscheidung ist getroffen.

Ich bekomme fortan Trennungsübernachtungsgeld und 2 Familienheimfahrten bei der 48km Wohnung.
Laut dem Unterschreibenden ist das genau so, wie die Vorschriften das vorgeben.
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