Ich würde gerne die Wohnung weiter außerhalb nehmen verstehe aber nicht, warum man mir dann kein TG nach 3 zahlen will.
Weil ...
"422. Zu o. a. Betrag können alle Trennungsgeldberechtigten nach § 3, denen keine unentgeltliche
Unterkunft des Amtes wegen zugewiesen werden konnte, am Dienstort eine solche Unterkunft mit
dem Anspruch auf Erstattung der notwendigen Unterkunftskosten anmieten.
426. Weist die/der Trennungsgeldberechtigte im Einzelfall nach, dass sie/er für den festgesetzten
Höchstbetrag am Dienstort und im Einzugsgebiet zur Dienststätte keine angemessene möblierte
Unterkunft anmieten konnte, werden ihr/ihm die notwendigen höheren Unterkunftskosten erstattet."D.h. im Radius 30 km um Dienstort = Einzugsgebiet
Das soll ich schriftlich einreichen damit ich die Whg UND TG nach 3 bekomme. Das soll eine Einzelfallentscheidung sein. Warum auch immer.
Sie haben bisher immer geschrieben Miete OHNE TG... sei's drum...
Es wäre eine Abweichung von den o.g. Regeln ... da die Wohnung außerhalb des Einzugsgebietes liegt (48 km) - deshalb Einzelfallentscheidung
Und nochmal zum Verständnis :
Das Trennungsgeld nach § 3
setzt sich zusammen aus dem Trennungstagegeld
und dem Trennungsübernachtungsgeld (=Miete für die Wohnung) !
Deshalb ist die Wortwahl "Ich bekomme die Miete für die Wohnung bezahlt
und Trennungsgeld" - irreführend - denn die Miete
ist Bestandteil des Trennungsgeldes !