... ich habe jetzt hierzu einmal Informationen vom BAPers sowie Kdo San eingeholt.
Hierzu folgender Sachstand zur Lage:
Für Reservisten werden Grunduntersuchungen bereits seit einiger Zeit lediglich nur noch in einzelnen Fällen durchgeführt: Nämlich immer dann, wenn sie auf Dienstposten beordert werden sollen, die mit körperlicher Inanspruchnahme einhergehen. Also mit Masse klassische Außendienst-Dienstposten als KpChef, KEO, ZgFhr, GrpFhr oder Soldaten in derartigen Teileinheiten. Diese Grunduntersuchungen finden vor der Beorderung in den regional dafür zuständigen KC mit Assessment statt. Im Rahmen der Reservistenttigkeiten finden dann auch nach wie vor die Einstellungsuntersuchungen bei Reservedienstleistungen mit BA 90/5 in den für den Stzandort des beordeungstruppenteils zuständigen SanVersZ statt. Zusätzlich sind dann die spezifischen betriebsärztlichen Untersuchungen, zum Beispiel fürs Schießen, durchzuführen.
Weiterhin gilt, dass eine Grunduntersuchung für Reservisten erfolgt, wenn sie über das 60. Lebensjahr hinaus beordert werden soll. Dies veranlasst das für den Res zuständige KC.
Wenn Reservisten auf einem DP beordert sind, die keine körperliche Inanspruchnahme (Sportausbildung/Teilnahme am Dienstsport zählt nicht dazu!) Beanspruchung beinhalten, so werden Reservisten lediglich truppendienstlich befragt - und das, so lange sie auf ihrem Dienstposten üben. Erst wenn dieser Reservist im Rahmen einer RDL körperlich beansprucht werden wird oder auf einen entsprechenden DP beordert werden will/soll, müsste dann eine Grunduntersuchung durchgeführt werden.