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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: RDL-Antrittsuntersuchung nach 90/5  (Gelesen 6506 mal)

Gummy Bear

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RDL-Antrittsuntersuchung nach 90/5
« am: 09. Oktober 2018, 14:14:35 »

In meinem Hinterkopf schwirrt noch die Maßgabe, dass bei RDL über 14 Tage eine mehr oder weniger umfangreiche Untersuchung stattfindet.
Bei Übungen bis 14 Tagen würde eine "Befragung" durch den Arzt reichen, was ich in den letzten 4 Jahren auch in der Praxis genau so erlebt habe.

Gibt es eine Vorschrift, die dies regelt oder macht das der Arzt nach eigenem Ermessen?

Eignungsgrad 6, reine Stabsdiensttätigkeit ...
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F_K

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Antw:RDL-Antrittsuntersuchung nach 90/5
« Antwort #1 am: 09. Oktober 2018, 15:20:43 »

Afaik wird in jedem Fall alle 2 (oder 3) Jahre eine vollständige Untersuchung durchgeführt.
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snitch

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Antw:RDL-Antrittsuntersuchung nach 90/5
« Antwort #2 am: 09. Oktober 2018, 16:29:54 »

Da gab es definitiv mal ne Änderung.

Bin früher auch jedesmal ausgiebig untersucht worden, teilweise mehrmals im Jahr. Mittlerweile unabhängig der Dauer und Tätigkeit wird nur noch alle 2(?) Jahre untersucht, ansonsten reicht der Fragebogen.
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Ralf

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Antw:RDL-Antrittsuntersuchung nach 90/5
« Antwort #3 am: 09. Oktober 2018, 16:32:25 »

Zitat
Gibt es eine Vorschrift, die dies regelt oder macht das der Arzt nach eigenem Ermessen?
Ja, die A1-831/0-4000 regelt das.
Ist etwas komplizierter, Ziff 4002-4004 regelt das.
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snitch

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Antw:RDL-Antrittsuntersuchung nach 90/5
« Antwort #4 am: 09. Oktober 2018, 17:02:49 »

@Ralf:
Falls du Zugriff auf die Vorschrift hast... Wann genau hat denn nun eine Untersuchung zu erfolgen?
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Ralf

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Antw:RDL-Antrittsuntersuchung nach 90/5
« Antwort #5 am: 09. Oktober 2018, 17:17:28 »

Ja, habe Zugriff, aber keine Zeit das durchzulesen und auszuwerten, wann Befragung und wann Untersuchung.
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LwPersFw

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Antw:RDL-Antrittsuntersuchung nach 90/5
« Antwort #6 am: 09. Oktober 2018, 18:49:23 »

Hinweise gibt auch die  A2-1300/0-0-2  welche man im Internet findet.

Aktuell ist die Version 3

Aufrufen ... und nach dem Begriff "Begutachtung" suchen.
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Gummy Bear

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Antw:RDL-Antrittsuntersuchung nach 90/5
« Antwort #7 am: 09. Oktober 2018, 19:36:16 »

Hinweise gibt auch die  A2-1300/0-0-2  welche man im Internet findet.

Super Tipp! Dort steht:

Zitat
2039. Zu Beginn einer Dienstleistung nach § 60 SG ist eine Einstellungsbegutachtung durch eine
Truppenärztin bzw. einen Truppenarzt durchzuführen. Art und Umfang der Einstellungsbegutachtung
sind von den dienstpostenbezogenen Anforderungen an die Verwendungsfähigkeit unter
Berücksichtigung der Art der Dienstleistung und der jeweils vorgesehenen Verwendung gemäß den
wehrmedizinischen Regelungen abhängig. Bei einer Dienstleistung nach § 60 SG, bei dem den
Reservistendienst Leistenden (RDL) keine körperlichen Belastungen abverlangt werden (z. B.
Stabsdienst), ist die Begutachtung auf eine truppenärztliche Befragung zu begrenzen.

Vielen Dank an alle!  :)
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snitch

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Antw:RDL-Antrittsuntersuchung nach 90/5
« Antwort #8 am: 16. November 2018, 11:42:38 »

Aus Reserve Aktuell 2/2018...
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F_K

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Antw:RDL-Antrittsuntersuchung nach 90/5
« Antwort #9 am: 16. November 2018, 12:27:16 »

Danke - Neu ist da wohl nur der Verzicht auf die Entlassungsuntersuchung.

(Tropenrückkehreruntersuchung ist mir allerdings noch als zwingend verkauft worden).
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snitch

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Antw:RDL-Antrittsuntersuchung nach 90/5
« Antwort #10 am: 16. November 2018, 20:18:22 »

Und wir haben jetzt Klarheit, dass eine Grunduntersuchung 3 Jahre "gültig" ist...  ;)
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F_K

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Antw:RDL-Antrittsuntersuchung nach 90/5
« Antwort #11 am: 17. November 2018, 00:21:35 »

Dat war schon vorher klar ...wobei dies Kameraden mit jährlichen Pflichtuntersuchungen nicht hilft - schauen wir Mal, was die Änderung für die Aktiven da bringt .
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MMG-2.0

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Antw:RDL-Antrittsuntersuchung nach 90/5
« Antwort #12 am: 17. November 2018, 09:49:27 »

[...]...[...]
(Tropenrückkehreruntersuchung ist mir allerdings noch als zwingend verkauft worden).

Diese ist nach wie vor zwingend, gerade was das Thema Parasiten betrifft.
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F_K

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Antw:RDL-Antrittsuntersuchung nach 90/5
« Antwort #13 am: 17. November 2018, 10:27:12 »

@ MMG:

.. war von mir "flapsig" formuliert - den Bedarf / Grund hatte ich schon verstanden und habe mich natürlich, auch im eigenem Interesse an die Vorgaben gehalten ....

(Ist für einen Res halt wieder Mal erhöhter Aufwand - wegen des zeitlichen Abständen ist man da in der Regel wieder Zivilist - und darf dann zu einer DVag, nur damit ein TrArzt die Erkenntnis dokumentiert, das die (zivil durchgeführten) Untersuchungen nichts ergeben haben).
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Tedious

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Antw:RDL-Antrittsuntersuchung nach 90/5
« Antwort #14 am: 10. Dezember 2018, 14:40:41 »

Man korrigiere mich, aber IMHO ist das seit dem 1.12. (?) für alle (Aktiv und Reserve) gleich geregelt, alle 3 Jahre komplette Untersuchung, vor der WÜ innerhalb des Turnus denn Befragung.
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