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Autor Thema: SAZ 12 Mannsch. geht im BFD und wird Beamter  (Gelesen 2593 mal)

John21

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SAZ 12 Mannsch. geht im BFD und wird Beamter
« am: 11. Oktober 2018, 19:33:01 »

Hallo Freunde,

ich bin eigentlich kein Freund davon etwas in einem Forum zu erfragen, jedoch denke ich sollte ich nun mal diesen Schritt gehen. Mein BFD Berater ist leider nicht dazu in der Lage meine Fragen ordentlich und konkret zu beantworten. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Zu meinem Fall.
Ich war 2004 – 2006 FWDL 23 und bin dann aus der Bundeswehr entlassen worden.
2009 entschied ich mich „Wiedereinsteller“ zu machen. Erstmal SAZ 4 mit Vordienstzeit-Anerkennung, heisst 2 Jahre und 1 Monat dazu. Ich wurde dann SAZ 7 und kurze Zeit später direkt SAZ 12 (Mannschaften).
Letztes Jahr war quasi mein letztes Jahr im aktiven Dienst. Ich bewarb mich als Beamter (mittlerer Dienst) im Bundesland Hamburg auf Vorbehaltene Stellen mit einem Z-Schein den ich beantragte.
Hamburg nahm mich an und ich ging 2 Jahre vor DZE über den BFD in den Vorbereitungsdienst. Soweit so gut. Ich bekomme weiterhin mein Sold vom Bund und von der Stadt nichts.
Nun endet meine Dienstzeit im Februar nächsten Jahres.
Ab hier wird es interessant. Muss ich mich bei der BVA melden? Oder der Stadt Hamburg das nochmal mitteilen?
Ich weiß das es wohl mit „Übergangsgebührnissen“ weiter geht und eine „Ruhensregelung“ in Kraft tritt. Aber das sind alles „oberflächliche“ kleine Infos die ich mal bekommen habe. Man findet nichts Ordentliches zu dem Thema.
Beim Bund war ich A5 EZ 5. Noch bin ich „Anwärter“ aber, wenn ich den Vorbereitungsdienst beendet habe soll es wohl in A6 los gehen. Wie läuft das mit der Ruhensregelung?
Dann geht es weiter mit der Krankenversicherung/Beihilfe. Ich muss dazu sagen, ich bin verheiratet ohne Kinder. Ich würde schon in die private wechseln. Aber den „Provisionsgeiern“ gönne ich nichts, deshalb will ich mich selbst kümmern.
Kann mir vielleicht jemand einen Link oder ein Buch empfehlen wo man alles findet zu solch einen Fall wie meinen?
„Meine Rechte danach als Zeitsoldat“ bringt mir nicht viel da es hauptsächlich um den Wechsel ins zivile Leben geht.
Auch die Sache mit dem Z-Schein, muss ich da der Stadt „hinterlaufen“ und denen diesen Schein geben? Bisher kam das überhaupt nicht zur Sprache, und wenn ich nach dem Vorbereitungsdienst eine Stelle bekomme gerne auch ohne den Z-Schein, 😊 da mich der ja die Hälfte meiner Abfindung kostet.
Weiter geht es mit dem Problem Besoldung. Da ich Mannschafter war, ist meine letzte Stufe A5 gewesen. Die Probezeit kann wohl verkürzt werden, wenn man beim Bund nach „gleichwertige Tätigkeiten“ erledigt hat, wie es kommend sein wird. Das trifft soweit zu, im Geschäftszimmer-Bereich. Da waren „Art und Bedeutung“ gleich. Aber eben halt A5. Kann ich das über „Dienstzeugnis“ meinen alten Chef sagen das er das dort so ins Dienstzeugnis reinschreibt? Das wird nämlich dann auch noch interessant.
Und dann muss ich eigentlich noch in meine alte Dienststelle die 200km weg von mir ist. Kann ich da auch zum Truppenarzt nach Hamburg bezüglich der Entlassungsuntersuchungen? Wenn da jemand Erfahrungen hat immer her damit.
Viele Fragen die sich mir hier stellen. Ich hoffe jemand kann mir diese mal beantworten, oder einen Link zu den Antworten senden.
Ich danke für eure Aufmerksamkeit
Grüße Johnny
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Antw:SAZ 12 Mannsch. geht im BFD und wird Beamter
« Antwort #1 am: 12. Oktober 2018, 08:10:56 »

Hast du dich mit dem Hinweis auf den Z-Schein bei der Stadt beworben oder ganz normal über wie jeder andere Bewerber auch?

Ich bin damals auch direkt vom Bund zur Stadt HH gegangen, habe mich aber ohne Schein ganz normal Beworben (auch mittlerer Dienst).
Habe dann auch einen Teil des Vorbereitungsdienstes unter Freistellung vom Dienst absolviert.
Zum Dienstende beim Bund ging dann alles automatisch. Gab ab dem Monat nach Dienstende die Anwärterbezüge von der Stadt und die gekürzten Übergangsgebürnisse vom Bund. Da musst ich damals nichts mehr aktiv machen.
Nach erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungsdienstes wurde ich dann ganz normal, wie alle anderen auch, in das Einstiegsamt eingegliedert. War zwar weniger als beim Bund, aber dafür habe ich die komplette Übergangsbeihilfe bekommen. Meine Zeit als BaP war dann relativ kurz, glaube ein halbes Jahr und bin dann BaL geworden. Meine Zeit beim Bund sind mir komplett als "Beamtenjahre" angerechnet worden.
Ob du zur Entlassung wider zu deiner alten Dienstelle musst, musst du wohl mit der klären.
Ich musste (über 200 km) und habe dafür auch zwei Tage Sonderurlaub bekommen. Es ist ja nicht nur die Entlassungsuntersuchung sondern auch eine Menge Papierkram zu erledigen und sofern noch nicht geschehen, die Auskleidung. Bei mir war Damals alles perfekt organisiert, erster Tag Vormittags Entlassungsuntersuchung Nachmittags Auskleidung am nächsten Tag dann Papierkram und Verabschiedung.
Ich hoffe das eine oder andere meiner Erfahrungen hilft.
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John21

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Antw:SAZ 12 Mannsch. geht im BFD und wird Beamter
« Antwort #2 am: 16. Oktober 2018, 14:05:32 »

Moin,

danke für deine hilfreichen Antworten. Ich hab mich mit Z-Schein beworben. Aber es wurde halt nie gefragt nach diesem Schein. Und nächstes Jahr März bin ich dann beim Bund raus. Das Problem ist halt ich war beim Bund "nur" OSG also A5. In der neuen Stelle wäre es dann ab A6. Und wegen "Anrechnung" der Dienstjahre mache ich mir nun sorgen. Weil ja nach "Art und Bedeutung" gleichwertige Tätigkeiten wohl anerkannt werden um die Probezeit zu verkürzen.
Ich hab im GEZI-Bereich Fuhrpark und Personalmanagement betrieben in Anwendung der Bundeswehr-Rechtsvorschriften. Meinst du ich bekomme das trotzdem mit angerechnet wenn ich quasi via Dienstzeugnis das Nachweisen kann? Oder scheitert es direkt weil A5?

Wie hoch waren denn deine Übergangsgebürnisse in der Zeit während des Vorbereitungsdienstes und danach? So richtig "durchsehen" tue ich da leider nicht. Wie hoch mögen meine dann sein?

Meine "alte" Einheit war und ist sehr Chaotisch und es wäre ein Wunder wenn alles so reibungslos klappen würde wie bei dir.

Grüße

Hast du dich mit dem Hinweis auf den Z-Schein bei der Stadt beworben oder ganz normal über wie jeder andere Bewerber auch?

Ich bin damals auch direkt vom Bund zur Stadt HH gegangen, habe mich aber ohne Schein ganz normal Beworben (auch mittlerer Dienst).
Habe dann auch einen Teil des Vorbereitungsdienstes unter Freistellung vom Dienst absolviert.
Zum Dienstende beim Bund ging dann alles automatisch. Gab ab dem Monat nach Dienstende die Anwärterbezüge von der Stadt und die gekürzten Übergangsgebürnisse vom Bund. Da musst ich damals nichts mehr aktiv machen.
Nach erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungsdienstes wurde ich dann ganz normal, wie alle anderen auch, in das Einstiegsamt eingegliedert. War zwar weniger als beim Bund, aber dafür habe ich die komplette Übergangsbeihilfe bekommen. Meine Zeit als BaP war dann relativ kurz, glaube ein halbes Jahr und bin dann BaL geworden. Meine Zeit beim Bund sind mir komplett als "Beamtenjahre" angerechnet worden.
Ob du zur Entlassung wider zu deiner alten Dienstelle musst, musst du wohl mit der klären.
Ich musste (über 200 km) und habe dafür auch zwei Tage Sonderurlaub bekommen. Es ist ja nicht nur die Entlassungsuntersuchung sondern auch eine Menge Papierkram zu erledigen und sofern noch nicht geschehen, die Auskleidung. Bei mir war Damals alles perfekt organisiert, erster Tag Vormittags Entlassungsuntersuchung Nachmittags Auskleidung am nächsten Tag dann Papierkram und Verabschiedung.
Ich hoffe das eine oder andere meiner Erfahrungen hilft.
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BulleMölders

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Antw:SAZ 12 Mannsch. geht im BFD und wird Beamter
« Antwort #3 am: 16. Oktober 2018, 15:07:51 »

Ist bei mir alles schon ein paar Jährchen her. War alles noch nach dem alten Recht. Das heist, wie das Heute mit den Erfahrungsstufen ist kann ich nicht sagen.
Bei mir ging es dahmals ja rein nur nach Zeit und da habe ich die gleiche Stufe bekommen wie beim Bund auch.

Was die Übergangsgebührnisse angeht, da muss ich mal schauen ob ich die Berechnungen von damals noch zu Hause habe.
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Antw:SAZ 12 Mannsch. geht im BFD und wird Beamter
« Antwort #4 am: 17. Oktober 2018, 06:04:17 »

Die Dienstzeiten werden üblicherweise angerechnet. Das musst du aber mit der Personalstelle der Behörde besprechen.
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