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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: RDL und Überstunden  (Gelesen 3930 mal)

snitch

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RDL und Überstunden
« am: 12. Oktober 2018, 09:19:14 »

Da der zuständige ReFü nicht wirklich weiß, was zu tun ist, versuche ich mal auf diesem Weg etwas Licht ins Dunkel zu bringen...

Folgender Sachverhalt:
Während einer RDL (Lehrgang) wurde ich an einem dazwischenliegenden Wochenenden zu einer anderen BW-Veranstaltung kommandiert. Wie wird mit der dort geleisteten Arbeit (2x 11h) verfahren?
Kommandierung + Informationsschreiben mit Auflistung der genauen Dienstzeitbelastung sind vorhanden.
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MMG-2.0

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Antw:RDL und Überstunden
« Antwort #1 am: 12. Oktober 2018, 10:33:51 »

Die Mehrarbeit wird ausgezahlt, und zwar dort wo man kommandiert war.

s.a.:

L E I S T U N G S K A T A L O G    R E S E R V I S T E N D I E N S T   L E I S T E N D E
2.5 P III 2  Mehrarbeitsvergütung nach der Wehrsoldempfängermehrarbeitsvergütungsverordnung (WSEMVergV)



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doc.

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Antw:RDL und Überstunden
« Antwort #2 am: 17. Oktober 2018, 16:05:05 »

Die Mehrarbeit wird ausgezahlt, und zwar dort wo man kommandiert war.

wie ist das denn zu verstehen? Wenn ich zum Beispiel zwei Wochen bei meinem BeordTrT übe und am Wochenende zu einer DVag gehe, ist dann die zuziehende Stelle der DVag mein Ansprechpartner für die Vergütung der Mehrarbeit?
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schlammtreiber

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Antw:RDL und Überstunden
« Antwort #3 am: 17. Oktober 2018, 16:30:43 »

Für eine DVAG wird man nicht bezahlt, ergo gibt es auch keine Mehrarbeit.
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Helft mit, daß es so bleiben kann

F_K

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Antw:RDL und Überstunden
« Antwort #4 am: 17. Oktober 2018, 17:07:26 »

Wer "freiwillig" als Soldat auf eine DVag geht, macht das in der Freizeit (keine Mehrarbeit!).

Wer kommandiert wird, hat Dienst, und ggf. Mehrarbeit.
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doc.

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Antw:RDL und Überstunden
« Antwort #5 am: 18. Oktober 2018, 09:21:49 »

Jetzt bin ich komplett verwirrt...vielleicht konkreter: Ich bin zwei Wochen in einer RDL. Am Freitag muß ich um 12 Uhr bei einer Veranstaltung sein, die eigentlich als DVag angesetzt ist und bis Samstag EOB dauert.

Jetzt war bisher mein Kenntnisstand, Soldaten in einem Wehrdienstverhältnis (das ja auch am Wochenende fortbesteht) werden nicht zu einer DVag herangeszogen, sondern eingeladen (vom DV bestätigt) und damit fällt auch Mehrarbeit an.

Ihr sagt jetzt, ich könnte einfach am Freitag rechtzeitig Dienstschluß machen und dann in meiner "Freizeit" die DVag (als DVag, inkl. Reisekosten etc.) besuchen?



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MMG-2.0

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Antw:RDL und Überstunden
« Antwort #6 am: 18. Oktober 2018, 09:59:10 »

Wenn du eine RDL ableistest, dann kannst während dieser keine DVAG machen (einleuchtend), deshalb wird du fürs WE zum anderen TrT kommandiert (das Unterstellungsverhältnis ändert sich). I.d.R. übernimmt der neue TrT dann die Abrechnungen.

Für die kurze Zeit könnte es evtl. auch alte ReFü übernehmen.
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MMG-2.0

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Antw:RDL und Überstunden
« Antwort #7 am: 18. Oktober 2018, 10:02:31 »

Sorry, das bezog sich nochmal auf @snitch.
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F_K

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Antw:RDL und Überstunden
« Antwort #8 am: 18. Oktober 2018, 10:20:28 »

@ MMG:

Negativ: Bei Soldaten MUSS der DV zustimmen, dass der (aktive) Soldat an einer DVag teilnimmt - dann gibt es für den Durchführenden der DVag eine entsprechende zusätzliche Teilnehmerliste (Befehlsrecht!).

Dieser Soldat macht es dann aber in seiner "Freizeit", ohne Mehrarbeit - FREIWILLIG (aber mit notwendiger Erlaubnis).

Will der DV dass der Soldat es "macht"; dann muss er KOMMANDIEREN, dann zahl die (neue) Stelle aber "Kohle".

Ergo: Wird der Soldat zwingend als Funktioner benötigt, wird kommandiert.

Ist es "Hukuhu" - dann gibt es auch keine Kohle.
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doc.

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Antw:RDL und Überstunden
« Antwort #9 am: 18. Oktober 2018, 13:00:51 »

Das wäre ja super - ich will das ja freiwillig machen, weil ich in den 2 Wochen RDL nicht noch Überstunden abfeiern möchte.

Das heißt für mich, ich melde der zuziehenden Stelle die Tatsache daß ich mich in der Zeit in einer RDL befinde und diese legen dann meinem DV einen Schrieb vor, den er signieren muß und dann kann ich von meiner Dienststelle nach Dienstschluß Freitags mit meinem eigenen Pkw die DVag besuchen? Ohne Dienstreise, Kommandierung, Mehrarbeit etc. - denn davon geht mein DV im Moment nämlich aus.

Aber selbst bei der Kommandierung (inkl. Dienstreise), könnte der zuziehende TrT mir die Mehrarbeit finanziell vergüten, so daß ich keine Mehrarbeit abfeiern müßte.

Klingt fast zu schön um wahr zu sein.
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F_K

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Antw:RDL und Überstunden
« Antwort #10 am: 18. Oktober 2018, 13:55:32 »

@ Doc:

In der Regel (Beispiel: Teilnehmer bei einem Schießen) wird man einem Teilnehmer eben KEINE Kommandierung geben - da fehlt einfach der dienstliche Zweck - ist ja nur "Hukuhu .."

Daher nur Genehmigung "DV" (kann auch mündlich sein), alles "privat", und auf Teilnehmerliste dann hinten Status "BW".
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Verteidiger

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Antw:RDL und Überstunden
« Antwort #11 am: 25. Oktober 2018, 09:46:41 »

Ich kenne das so.
Soldat leistet RDL.
Soldat will an einem Reservistenschießen teilnehmen.
Soldat schreibt FWRes, dass er in einem Wehrverhältnis steht und keine Zuziehung sondern eine Einladung benötigt.
Soldat geht mit der Einladung zum Chef und lässt sich bestätigen, dass er teilnehmen darf.
Chef genehmigt.
Soldat nimmt am Schießen teil
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doc.

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Antw:RDL und Überstunden
« Antwort #12 am: 25. Oktober 2018, 10:15:57 »

...
Soldat will an einem Reservistenschießen teilnehmen.
...

Na, kein Wunder daß es immer weniger Reservisten gibt!  ;D

...
Soldat geht mit der Einladung zum Chef und lässt sich bestätigen, dass er teilnehmen darf.
Chef genehmigt.
Soldat nimmt am Schießen teil

Aber ernsthaft - ich komme mit telefonieren und fragen nicht weiter...die zuziehende Stelle sagt mir jetzt, daß ich eine Kommandierung benötige, weil ich ansonsten Probleme mit Versicherung, Reisekostenabrechnung etc. bekomme. Es handelt sich um mehr als 4 Stunden Fahrt (einfach), also nicht mal kurz zum Schießen um die Ecke.

Ich werde jetzt schlicht meine RDL antreten, unverzüglich mit der dortigen S1 sprechen und das machen was die mir sagen. Ich kann dann gerne hinterher schildern wie es letztlich gelaufen ist.

Gruß,
doc.
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F_K

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Antw:RDL und Überstunden
« Antwort #13 am: 25. Oktober 2018, 10:18:50 »

Nochmal:

Verteidigers Beitrag beschreibt das Vorgehen in der Freizeit - dann natürlich keine Bezahlung und keine Reisekosten.

Mit Kommandierung gibt es beides - aber hier dienstlicher Zweck?
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Tommie

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Antw:RDL und Überstunden
« Antwort #14 am: 25. Oktober 2018, 10:22:37 »

Es handelt sich um mehr als 4 Stunden Fahrt (einfach), also nicht mal kurz zum Schießen um die Ecke.

Ich schlage gleich mal in die gleiche Kerbe, wie der Kamerad "F_K": Ich bin zwar kein Reservistenbearbeiter, aber S1-er, und von mir würden Sie für dieses Schießen keine Kommandierung bekommen! Das fällt für mich unter "Privatvergnügen" und ich sehe darin keinen dienstlichen Zweck, so dass ich meinem S1-Offz bzw. dem DV der Stufe 1 raten würde, hier exakt NICHTS zu unternehmen!
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