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RDL und Überstunden

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snitch:
Da der zuständige ReFü nicht wirklich weiß, was zu tun ist, versuche ich mal auf diesem Weg etwas Licht ins Dunkel zu bringen...

Folgender Sachverhalt:
Während einer RDL (Lehrgang) wurde ich an einem dazwischenliegenden Wochenenden zu einer anderen BW-Veranstaltung kommandiert. Wie wird mit der dort geleisteten Arbeit (2x 11h) verfahren?
Kommandierung + Informationsschreiben mit Auflistung der genauen Dienstzeitbelastung sind vorhanden.

MMG-2.0:
Die Mehrarbeit wird ausgezahlt, und zwar dort wo man kommandiert war.

s.a.:

L E I S T U N G S K A T A L O G    R E S E R V I S T E N D I E N S T   L E I S T E N D E
2.5 P III 2  Mehrarbeitsvergütung nach der Wehrsoldempfängermehrarbeitsvergütungsverordnung (WSEMVergV)



doc.:

--- Zitat von: MMG am 12. Oktober 2018, 10:33:51 ---Die Mehrarbeit wird ausgezahlt, und zwar dort wo man kommandiert war.

--- Ende Zitat ---

wie ist das denn zu verstehen? Wenn ich zum Beispiel zwei Wochen bei meinem BeordTrT übe und am Wochenende zu einer DVag gehe, ist dann die zuziehende Stelle der DVag mein Ansprechpartner für die Vergütung der Mehrarbeit?

schlammtreiber:
Für eine DVAG wird man nicht bezahlt, ergo gibt es auch keine Mehrarbeit.

F_K:
Wer "freiwillig" als Soldat auf eine DVag geht, macht das in der Freizeit (keine Mehrarbeit!).

Wer kommandiert wird, hat Dienst, und ggf. Mehrarbeit.

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