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Autor Thema: RDL und Überstunden  (Gelesen 3929 mal)

doc.

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Antw:RDL und Überstunden
« Antwort #15 am: 25. Oktober 2018, 11:52:21 »

Es handelt sich um mehr als 4 Stunden Fahrt (einfach), also nicht mal kurz zum Schießen um die Ecke.

Ich schlage gleich mal in die gleiche Kerbe, wie der Kamerad "F_K": Ich bin zwar kein Reservistenbearbeiter, aber S1-er, und von mir würden Sie für dieses Schießen keine Kommandierung bekommen! Das fällt für mich unter "Privatvergnügen" und ich sehe darin keinen dienstlichen Zweck, so dass ich meinem S1-Offz bzw. dem DV der Stufe 1 raten würde, hier exakt NICHTS zu unternehmen!

Ich habe jetzt nochmal meine Beiträge durchgelesen, ob ich irgendwo geschrieben habe, daß ich eine Spaß-DVag und im speziellen ein Schießen besuche - Ergebnis: nein.

Es gibt aber tatsächlich keinen direkten dienstlichen Zweck im Zusammenhang mit meiner RDL. Aber Relevanz für meine Ausbildung zum RO. Das ist ja gerade die spezielle blöde Konstellation.
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MMG-2.0

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Antw:RDL und Überstunden
« Antwort #16 am: 25. Oktober 2018, 12:25:32 »

Nun mach dir keinen Kopf, wenn der DV einen dienstlichen Zweck zum RO sieht, dann wird er sein ok geben und lässt dich kommandieren.
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miguhamburg1

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Antw:RDL und Überstunden
« Antwort #17 am: 25. Oktober 2018, 12:38:39 »

Ich empfinde es immer wieder erstaunlich, wie eine derartige Anfrage zu einer langen Diskussion über verschiedenste Möglichkeiten und gedanklich sonstige Ausflüge führt, wenn es im Falle des Fragenstellers schlicht nur eine Person gibt, die hierüber entscheiden könnte. nämlich der/die Disziplinatrvorgesetzte des Fragenstellers während seiner RDL, in die diese DVag fällt.

Anstelle hier ellenlang herumzuspekulieren, sollte doch diese/r DV befragt werden. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Er/sie sieht den dienstlichen Zweck für den Fragensteller - dann wird kommandiert und dann werden selbstverständlich auch die reisekosten von der Bundeswehr bezahlt. Oder er/sie sieht den dienstlichen Zweck nicht, dann gibt es keine Kommandierung und die Reiseaufwendungen muss der Fragensteller selbst tragen.
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snitch

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Antw:RDL und Überstunden
« Antwort #18 am: 25. Oktober 2018, 19:18:48 »

Zurück zum Thema!

Zur Erinnerung:
Ich habe eine RDL abgeleistet und war an einem Wochenende dazwischen kommandiert! Es ging also nicht um kommandiert werden oder nicht... sondern ob dadurch Überstunden anfallen und wer diese ggf. auszahlt.

Falls es bei mir Neuigkeiten gibt, gebe ich hier Rückmeldung.
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