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Disziplinarverfahren

Begonnen von Rythayces, 12. Oktober 2018, 12:42:47

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Rythayces

Hallo Kameraden,

Ich habe eine Frage zu dem oben genannten Betreff.

Und zwar sind zwei Kameraden mit mir zusammen auf einem Mittwoch Abend 4 Minuten zu spät in der Kaserne angekommen. Es hieß 23 Uhr sollten alle in der Kaserne sein. Die zwei haben mich vom Bahnhof abgeholt und wir sind dann losgefahren. Das war 22:31. Mein Zug kam 22:20 an. Wir sind dann Punkt 23 Uhr an der wach gewesen und haben uns 23:04 bei unserem Zugführer verspätet gemeldet. Es war aber weder Dienst oder eine Dienstzeitunterbrechung. Es war Feiertag und die 23 Uhr war eine Richtzeit. Es wurde nicht darauf hingewiesen daß diese Uhrzeit genau zuhalten war. Es gab nach der Ankunft auch keine weiteren Aufträge oder sonstiges. Zugführer und Soldaten waren auch alle in Zivil gekleidet. Unserer Zugführer hat unsere Namen dann dem Chef gemeldet und wir wurden vernommen und müssen jetzt erstmal warten was noch auf uns zukommt.

Meine Frage ist wie man dagegen vorgehen kann, ob das alles legitim war und mit welcher Strafe man rechnen kann.

Vielen Dank im vorraus für die Antwort.

F_K

Zitatwir wurden vernommen

Zu welchem Vorwurf?

Wie wurde die Zeit 23 Uhr bekannt gegeben?

Rythayces

Nicht einhalten der gesetzten Zeit.
23 Uhr wurde uns zugerufen. Meines Wissens nicht bei einem Antreten bekannt gegeben.

KlausP

Zitat... Meine Frage ist wie man dagegen vorgehen kann ...

So lange es keine Disziplinarmaßnahme gibt gar nicht.

Zitat... ob das alles legitim war ...

Wieso nicht? Wenn befohlen ist, dass bis 23:00 Uhr alle in der Kaserne sein sollen heißt das auch 23:00 und nicht 23:04 Uhr.

Zitat... und mit welcher Strafe man rechnen kann...

Das kann hier niemand voraussagen, weil der Disziplinarvorgesetzte darüber entscheidet - in nur der.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

#4
Genau das ist doch die Frage: War es ein verbindlicher Befehl um 23:00 Uhr anwesend zu sein?! Wann ja: Verstoß gegen die Gehorsamspflicht. Die Umstände der Befehlsgebung oder ob es überhaupt ein Befehl war, ist aus der Zuschrift nicht eindeutig zu erkennen. Und ein dienstlicher Zweck sollte auch noch vorgelegen haben? Gab es den?
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KlausP

Dienstlicher Grund? Zapfenstreich in der GA, weil vermutlich am Donnerstag frühzeitig zur Einkleidung gefahren wurde. Ich denke, das war letzte Woche. Dienstantritt am Montag, 01.10., Feiertag am Mittwoch, 03.10.. Würde also lassen. ;)
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wolverine

Ich weiß es schlicht nicht; steht nichts im Eingangspost. Ich kann erst bewerten, wenn es einen Sachverhalt gibt. Bisher ist es mir schlicht zu dünn.
Und soweit ich weiß, gibt es auch schon Grundausbildungen ohne Zapfenstreich. Also selbsterklärend ist das heute alles nicht.
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KlausP

Das es in der GA keinen generellen Zapfenstreich mehr gibt ist mir schon bewusst. Der DV kann ja den Zapfenstreich für den konkreten Einzelfall befohlen haben, weil es eben am nächsten Morgen zeitig losgehen sollte, zu was auch immer.

Ja, die Aussagen sind sehr dünn. Wenn es so war wie von mir vermutet, würde ich meinem DV raten, die Delinquenten zu belehren und gut isses.
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wolverine

Zitat von: KlausP am 12. Oktober 2018, 13:06:33
Der DV kann ja den Zapfenstreich für den konkreten Einzelfall befohlen haben, weil es eben am nächsten Morgen zeitig losgehen sollte, zu was auch immer.
Siehste. ;) Das brauche ich.
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BulleMölders

Ga passt schon mal nicht, da der TE nach diesem Post https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,56616.msg598876.html#msg598876 seit dem 01.12.2016 dabei ist.

KlausP

Auch unabhängig von der GA kann der DV für seine Einheit für den Einzelfall Zapfenstreich befehlen. Aber vielleicht äußert sich der TE ja dazu noch, ganz entgegen seiner bisherigen Gewohnheit, auf Antworten zu seinen Fragen nicht oder kaum zu reagieren.  ;)
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justice005

ZitatUnd zwar sind zwei Kameraden mit mir zusammen auf einem Mittwoch Abend 4 Minuten zu spät in der Kaserne angekommen. Es hieß 23 Uhr sollten alle in der Kaserne sein.

War Zapfenstreich durch den Disziplinarverfahren befohlen? Wenn ja, zu welchem Zweck? Die Frage ist wichtig!

ZitatDie zwei haben mich vom Bahnhof abgeholt und wir sind dann losgefahren. Das war 22:31. Mein Zug kam 22:20 an. Wir sind dann Punkt 23 Uhr an der wach gewesen und haben uns 23:04 bei unserem Zugführer verspätet gemeldet.

4 Minuten Verspätung sind ja nun kein Staatsverbrechen. Da Sie nicht zu spät kommen wollten, kann Ihnen der Disziplinarvorgesetzte ja nur einen fahrlässigen Verstoß gegen die Gehorsamspflicht vorwerfen. In diesem Zusammenhang hat er zu prüfen und zu ermitteln, ob Sie bei der Auswahl Ihres Zuges Ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben. Dies wäre der Fall, wenn der Zug tatsächlich zu knapp kalkuliert gewesen wäre und Sie einen früheren Zug hätten nehmen müssen. Ihre Sorgfaltspflichten hätten Sie hingegen nicht verletzt, wenn der Zug unvorhergesehener Weise Verspätung gehabt hätte.

ZitatEs war aber weder Dienst oder eine Dienstzeitunterbrechung. Es war Feiertag und die 23 Uhr war eine Richtzeit. Es wurde nicht darauf hingewiesen daß diese Uhrzeit genau zuhalten war. Es gab nach der Ankunft auch keine weiteren Aufträge oder sonstiges.

Wie gesagt, es kommt entscheidend auf die Befehlslage an. Normalerweise wird Zapfenstreich im Dienstplan befohlen. Und wenn tatsächlich 23:00 befoheln war und es hierfür auch einen dienstlichen Grund gab, dann muss man sich an den Befehl auch halten.

ZitatMeine Frage ist wie man dagegen vorgehen kann


Im Moment kann man gar nichts machen. Wenn (!) der Chef tatsächlich eine echte Disziplinarmaßnahme verhängt, dann kann man gegen die Disziplinarmaßnahme Beschwerde einlegen. Dann prüft der Kommandeur den Vorgang. Bis es soweit ist, müssen Sie aber abwarten.

Zitatob das alles legitim war

siehe oben.

Zitatund mit welcher Strafe man rechnen kann.


Alles was über einen Verweis hinausgeht, dürfte wohl ziemlich überzogen sein.....



BSG1966

Wurde halt auch nicht befohlen erst nach 22:55 zu kommen...  ::) allein schon angesichts Deutscher Bahn würde mir der gesunde Menschenverstand eher noch etwas Puffer nahelegen...

KlausP

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Ceeya

Zitat von: BSG1966 am 13. Oktober 2018, 21:38:27
Wurde halt auch nicht befohlen erst nach 22:55 zu kommen...  ::) allein schon angesichts Deutscher Bahn würde mir der gesunde Menschenverstand eher noch etwas Puffer nahelegen...

Naja im jungen Alter ist die DB nicht immer als Zeitsünder bekannt.^^

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