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Wer hat noch Probleme als ehemaliger Soldat nach WDB

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MichaelPauly:
Ich suche Leute die wie ich ständig Probleme mit dem BAPersBw und der AOK im Rahmen der Versorgung haben.

Als Aufhänger z.B. das Problem, dass meine Gattin und ich über viele Jahre hinweg von der AOK eine "Befreiungskarte" bekommen haben aber ab diesem Jahr dann nicht mehr, sondern wir müssen nun jeder ein mehrseitiges Schreiben mitführen, um nachzuweisen, dass wir weder gebühren noch Zuzahlungen leisten.

WDB anerkannt - GdS50

LwPersFw:

--- Zitat von: MichaelPauly am 12. Oktober 2018, 15:16:48 ---Ich suche Leute die wie ich ständig Probleme mit dem BAPersBw und der AOK im Rahmen der Versorgung haben.

Als Aufhänger z.B. das Problem, dass meine Gattin und ich über viele Jahre hinweg von der AOK eine "Befreiungskarte" bekommen haben aber ab diesem Jahr dann nicht mehr, sondern wir müssen nun jeder ein mehrseitiges Schreiben mitführen, um nachzuweisen, dass wir weder gebühren noch Zuzahlungen leisten.

WDB anerkannt - GdS50

--- Ende Zitat ---

Vielleicht ist dies die Erklärung?

"Kriegsopfer  , denen Heilbehandlung nur nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt wird, erhalten anstelle der Krankenversichertenkarte von ihrer Krankenkasse eine Betreuungskarte.

Beschädigte mit einem Heilbehandlungsanspruch allein für die Schädigungsfolgen nach § 10 Absatz 1
Bundesversorgungsgesetz erhalten keine Betreuungskarte, sondern einen roten Bundesbehandlungsschein.

§§ 15, 291, 291a Sozialgesetzbuch V; § 18b Bundesversorgungsgesetz"

Haben Sie denn mal die AOK nach dem rechtlichen Grund gefragt ?
Dort muss man Ihnen dies ja sagen können...

MichaelPauly:
Hm, sicher nicht richtig gelesen ... es geht NICHT um die AOK-Karte (Gesundheitskarte), sondern um die separate Befreiungskarte, mit der man nachweist, dass man keine Zuzahlungen und gebühren usw. zahlen muss.
Diese Befreiungskarte wird nicht mehr ausgestellt, weil wir nicht "befreit" werden, sonder per Gesetz diese Dinge nicht zahlen müssen - finde ich nun sehr spitzfindig.

MichaelPauly:

--- Zitat von: LwPersFw am 12. Oktober 2018, 17:48:41 ---
"Kriegsopfer  , denen Heilbehandlung nur nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt wird, erhalten anstelle der Krankenversichertenkarte von ihrer Krankenkasse eine Betreuungskarte.

Beschädigte mit einem Heilbehandlungsanspruch allein für die Schädigungsfolgen nach § 10 Absatz 1
Bundesversorgungsgesetz erhalten keine Betreuungskarte, sondern einen roten Bundesbehandlungsschein.

§§ 15, 291, 291a Sozialgesetzbuch V; § 18b Bundesversorgungsgesetz"


--- Ende Zitat ---

die zitierten Texte sind im aktuelle 18b BVG aber nicht drin!


Wo sind die Befreiungskarten gesetzlich geregelt?

LwPersFw:
Ich habe Sie schon verstanden...

Die AOK ist nun einmal die zuständige Stelle ... und wird sich vermutlich auf die genannten Paragraphen aus dem SGB V i.V.m. dem BVG stützen.

Auf welche genau ... würde ich die AOK nochmal fragen.

Dessen ungeachtet... wenn Sie die Leistungen bekommen, die Ihnen zustehen... inkl. der Ihnen zustehenden Befreiungen... ist es da nicht egal ob es eine Karte oder ein paar Blatt Papier sind ...

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