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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.  (Gelesen 4699 mal)

Kenno3

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Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« am: 15. Oktober 2018, 23:33:41 »

Ich habe grade erfahren das ab diesem Quartal keine Ärztliche Untersuchung nach dem Dienstantritt mehr geben soll. Laut dieser soll eine Befragung des Disziplinarvorgesetzten über eine eventuelle Änderung seit der Einstellungsuntersuchung ausreichen. Dienstort ist die Marinetechnikschule Parow
Weiß jemand eventuell näheres?
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Ralf

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #1 am: 16. Oktober 2018, 04:42:56 »

Ja, so ist es.
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TomTom2017

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #2 am: 16. Oktober 2018, 05:44:38 »

Die ärztliche Einstellungsuntersuchung findet nur statt, falls sich zwischen der Musterungsuntersuchung und dem Erklärungszeitpunkt dein Gesundheitszustand verändert hat. Ansonsten wirst du nach Aktenlage eingestellt.

Davon ausgenommen ist die zahnärztliche Untersuchung, sie ist immer durchzuführen.
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miT

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #3 am: 16. Oktober 2018, 09:38:07 »

Witzig und hier weiß noch keiner was davon oder hat es uns nicht gesagt. Welche Weisung, wo zu finden im Intranet?
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Kameradschaftliche Grüße!

Ralf

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #4 am: 16. Oktober 2018, 11:22:12 »

A1-831/0-4000
Ziff 1034
Da muss ich mich doch (zurecht) fragen, wie nach Neuerlass die Vorschriften durch die einzelnen SanBer ausgewertet werden.
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wolverine

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #5 am: 16. Oktober 2018, 11:24:12 »

Steht da auch etwas zu Reservisten?
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Ralf

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wolverine

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #7 am: 16. Oktober 2018, 11:29:00 »

Danke
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miT

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #8 am: 16. Oktober 2018, 12:02:13 »

Die Firma dankt!
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Andi

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #9 am: 17. Oktober 2018, 07:19:54 »

A1-831/0-4000
Ziff 1034
Da muss ich mich doch (zurecht) fragen, wie nach Neuerlass die Vorschriften durch die einzelnen SanBer ausgewertet werden.

Erst mal müssen die Änderungen "bemerkt" werden, wenn sie nicht kommuniziert werden und dann muss das entsprechende Personal zum Auswerten zur Verfügung stehen. Und da wird es in manch einem SanVersZ wirklich knapp. Auch der 90/5 IGF ab nächstem Jahr wird spannend.
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dunstig

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #10 am: 17. Oktober 2018, 09:05:15 »

90/5 IGF? Wir sind hier ja weit weg von BWI und dem Militärischen generell. Könntest du hierzu kurz 1-2 Sätze schreiben, was es damit auf sich hat?
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #11 am: 17. Oktober 2018, 09:07:55 »

Ab nächsten Jahr sollen ALLE Soldaten (allerdings natürlich "stufenweise) alle 3 Jahre eine BA90/5 IGF absolvieren - die dabei gewonnenen Erkenntnisse / Untersuchungen sollen dann für alle anderen 90/5 genutzt werden.

Der DV hätte dann auch ohne "Anlass" einen Überblick über die "Fähigkeiten" seiner Soldaten - schauen wir mal.

(also alles besser, schöner, einfacher ... vielleicht).
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dunstig

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #12 am: 17. Oktober 2018, 09:14:41 »

Welchen Mehrwert soll das für Einheiten haben, die generell keine 90/5 im großen Rahmen absolvieren, weil z.B. keine Kontingente für Auslandseinsätze zu stellen sind? Gerade im technischen Bereich beschränkt sich der militärische Anteil jährlich doch ausschließlich auf IGF und hier hat der Chef bereits einen Überblick, denn wer nicht befreit ist, ist prinzipiell tauglich.

Also wird sowohl der Aufwand für den San-Bereich deutlich höher (unsere Einheit auf 3 Jahre gerechnet mal eben 70-80 zusätzliche 90/5 pro Jahr) und ebenfalls für jeden Einzelnen, da allein für An- und Abreise zum nächstgelegenen San-Bereich gut eine Stunde drauf geht. Und das dafür, dass man keinen wirklichen Mehrwert hat. Zumindest sehe ich den nicht für Einheiten, die ähnliche Strukturen haben wie unsere.
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F_K

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #13 am: 17. Oktober 2018, 09:28:43 »

Es soll gut sein für die Gesundheit der Soldaten - halt regelmäßige "checkups".

In irgenteinem BW Magazin hatte ich einen Bericht drüber gelesen (über 30 Minuten wegen Nasenspray gewartet) - der scheint aber online nicht verfügbar zu sein.

Damit einher geht wohl eine "längere" Nutzbarkeit der schon durchgeführten Untersuchungen - so dass man bei "zusätzlichen" 90/5 wohl "sparen" soll.

Es liegt aber nicht an mir, ein ZSan Konzept zu erläutern - dazu habe ich zu wenige Infos.
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miguhamburg1

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #14 am: 17. Oktober 2018, 09:35:13 »

@ Dunstig, der Mehrwert liegt doch auf der Hand.

Soldaten müssen - unabhängig von ihrer Verwendung - körperlich so leistungsfähig sein, dass sie den Anforderungen des Soldatenberufs gerecht werden. Sind sie das nicht, muss der Dienstherr im Rahmen der Fürsorge dafür sorgen, dass diese Leistungsfähigkeit wieder hergestellt wird oder der Soldat mit seinen gesundheitlichen Einschränkungen dort verwendet wird, wo dies hinnehmbar ist.

Da die Forderung IGF für alle Soldaten gilt, ist Ihr Gedanke, dass diese Untersuchung für bestimmte Truppenteile/Dienststellen doch wenig relevant wäre, bereits im Ansatz falsch. Nun wird ja ein nicht unerheblicher Anteil an Soldaten ärztlich gescannt/überwacht, nämlich alle, die in Einsätze oder einsatzgleiche Verpflichtungen gehen, Luftfahrzeugführer/Luftfahrzeugbesatzungen, Fallschirmspringer, Taucher, MKF-Anwärter, Fallschirmspringer, Besatzungen schwimmender Einheiten etc. Meines Wissens nach soll der IGF-90/5er gleichzeitig mit den vorgenannten Tauglichkeitsuntersuchungen ausgestellt werden. Dieser Anteil an Soldaten fällt somit schon einmal aus dem Untersuchungsumfang heraus. für alle Soldaten, die auf entsprechende Lehrgänge zum Erwerb der o.g. Qualifikationen entsendet werden sollen.

Das Vorgenannte reduziert ja den Aufwand an zusätzlichen 90/5-Untersuchungen. Und der InspSan hat an dieser neuen Regelung mitgewirkt.
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