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Autor Thema: Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.  (Gelesen 4682 mal)

dunstig

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #15 am: 17. Oktober 2018, 10:01:47 »

Wie gesagt, für Truppenteile, die du ja explizit benennst, die generell eine hohe Quote an Personal für 90/5 haben, stelle ich das nicht in Abrede.

Für einen großen Teil der Luftwaffentechnik (und mit Sicherheit vieler anderer Bereiche) sehe ich das hingegen nicht. Hier konnte man pauschal davon ausgehen, dass jeder, der nicht vom Arzt befreit war, in der Lage ist, seine Grundanforderungen (was sich nämlich auf IGF beschränkt) erfüllen zu können.

Ist er hierzu nicht in der Lage, wurde schon jetzt im Einzelfall entsprechend mit dem Truppenarzt im Rahmen eines 90/5 nach Lösungsmöglichkeiten gesucht.

Für solche Einheiten sehe ich durch die neue Regelung auf beiden Seiten einen meiner Meinung nach unnötigen Mehraufwand. Generell herrscht eine notorische Knappheit an Ärzten und wenn diese dann auch noch eine Vielzahl an zusätzlichen 90/5-Untersuchungen leisten müssen, wird dies das Problem eher noch verschärfen.

Daher eine meiner Meinung nach zu pauschale Regelung für die gesamte Bundeswehr.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #16 am: 17. Oktober 2018, 10:20:38 »

@ Dunstig:

Naja, die Voruntersuchungen (Blut, Lunge, Gewicht, ..) machen ja nicht die Ärzte - und alle drei Jahre sollte man einen Arzt schonmal sehen.

Dass die Luftwaffentechnik so "gesund" ist ... glaube ich dann weniger.
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dunstig

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #17 am: 17. Oktober 2018, 10:38:04 »

Naja, wenn Soldaten krank waren, Gebrechen hatten oder sich einfach mal durchchecken lassen wollten, dann haben sie das auch in der Vergangenheit getan. Hat der Arzt festgestellt, dass man vielleicht mal genauer hinschauen sollte, so ist dies auch geschehen. Völlig unabhängig davon, ob Bereiche "gesünder" sind als andere. Und die Möglichkeit des 90/5 für den Einzelnen, der sich nicht in der Lage sah, die Grundanforderungen zu erfüllen, gab es ja schon immer.

Darauf aufbauend den umgekehrten vollumfänglichen Weg zu gehen und noch eine verpflichtende Grunduntersuchung für alle zu machen mit entsprechendem Rattenschwanz an Dokumenten, Nachweisen und Dienstaufsicht, ob das auch jeder schön erfüllt, halte ich wie gesagt in dieser bundeswehrweiten Pauschalität für vermeidbaren Mehraufwand auf allen Seiten.

Aber gut, da werden sich Leute mehr Gedanken drum gemacht haben, die einen deutlich besseren Überblick über die Gesamtsituation haben und nicht nur wie ich anhand einzelner Informationsfetzen mal kurz niederschreiben, was einem so für den eigenen Bereich dazu in den Sinn kommt. ;)
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F_K

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #18 am: 17. Oktober 2018, 10:53:30 »

@ Dunstig:

Wir werden sehen, was passiert.

Da ich dem FschSpr Zirkus angehöre, werde ich "eh" einmal jährlich untersucht, mit entsprechend hohem Untersuchungsumfang - da lassen sich andere, ggf. notwendige BA 90/5 immer "einordnen".

Für mich ändert sich nichts.

Schwierig werden bestimmt wieder "Sonderfälle" - der "Res", der sich mit der Behauptung "Stabsdienst" aus Einstellungsuntersuchungen "stiehlt" - und dann "plötzlich" eher untauglich ist .. und solche Dinge.
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Andi

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #19 am: 17. Oktober 2018, 10:55:49 »

Das Ziel der Neuordnung der ärztlichen Begutachtung ist, dass 90/5 für den Einzelfall nur noch nach Aktenlage entschieden werden, so dass für die (Masse der Soldaten) in der Theorie nur alle drei Jahre eine 90/5 Untersuchung notwendig ist.
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TomTom2017

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #20 am: 17. Oktober 2018, 12:42:24 »

In irgenteinem BW Magazin hatte ich einen Bericht drüber gelesen (über 30 Minuten wegen Nasenspray gewartet) - der scheint aber online nicht verfügbar zu sein.
Im Magazin "Die Bundeswehr" (Ausgabe August 2018) des DBwV war ein Beitrag darüber drin. Beziehbar als Mitglied über
https://community.dbwv.de/
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dunstig

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #21 am: 17. Oktober 2018, 13:06:27 »

Danke für den Hinweis.

Also hauptsächlich Prävention und Vermeidung von doppelten Untersuchungen. Ersteres ist natürlich immer zu begrüßen, auch wenn hier jeder Soldat im eigenen Interesse präventiv Vorsorge betreiben sollte. Letzteres hätte man doch auch ohne diese neue Regelung einführen können, indem man einfach die Gültigkeit der Ergebnisse anpasst oder sehe ich das falsch?
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F_K

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #22 am: 17. Oktober 2018, 13:12:31 »

@ Dunstig:

Wir werden sehen, wie es in Zukunft kommt.

Da sind viele Dinge anzupassen - bisher sind manche Untersuchungen nur 6 bis 12 Monate gültig, und müssen dann wiederholt werden - manche 90/5 dürfen bei "Beginn der Ausbildung" nicht älter als 6 Monate sein, danach ist es wieder "egal".

Für meine letzte "FalliTauglichkeit" hatte ich zwar ein ca. 6 Monate altes Leistungs EKG (für ein anderes 90/5), aber die TrArzt wollte dann noch ein Ruhe EKG haben - oh wunder, keine neuen Erkenntnisse. (beim Leistungs EKG ist ein Ruhe EKG mit dabei).

(Der medizinische Sinn erschliesst sich mir da eh nicht so ...)
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Andi8111

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #23 am: 17. Oktober 2018, 17:56:37 »

Das öffnet doch Tür und Tor für Lug und Betrug. Wieviele ich bei der EU rausfische, die im KC durch die Maschen gerieten oder wieviele frisch schwanger versuchen, trotzdem durchzukommen... Mei... da bin ich ja gespannt...
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Kenno3

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #24 am: 17. Oktober 2018, 18:10:29 »

Meiner Meinung nach sollte es grade am Anfang zumindest einen Urin test geben.
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CorradoG666

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Antw:Ärtzliche Untersuchung nach Dienstantritt.
« Antwort #25 am: 11. Dezember 2018, 19:43:27 »

Guten Abend zusammen.

Ich hätte eine Frage zu der Zahnärztlichen Untersuchung. Ich war vor kurzem zur Kontrolle beim Zahnarzt, um sicher zu gehen, dass zu meinem Dienstantritt am 02.01.19 alles soweit passt. Das tut es im großen und ganzen auch, allerdings sagte er bei 2 oder 3 Zähnen, man müsste sie beobachten. Auf nachfrage, was das bedeutet meinte er, dass diese kleine oberflächliche Löcher oder Ansätze von löchern aufweisen. Er würde aber noch nicht bohren, da diese noch sehr klein sind und er dabei unnötig gute Zahnsubstanz wegnehmen müsste. Selbstverständlich habe ich keinerlei schmerzen.

Soll ich nun darauf bestehen, dass er es trotzdem macht obwohl er noch keine Notwendigkeit sieht, damit es bei der zahnärztlichen Untersuchung bei Dienstantritt keine Probleme gibt?

Vielen Dank :)
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