@ Dunstig, der Mehrwert liegt doch auf der Hand.
Soldaten müssen - unabhängig von ihrer Verwendung - körperlich so leistungsfähig sein, dass sie den Anforderungen des Soldatenberufs gerecht werden. Sind sie das nicht, muss der Dienstherr im Rahmen der Fürsorge dafür sorgen, dass diese Leistungsfähigkeit wieder hergestellt wird oder der Soldat mit seinen gesundheitlichen Einschränkungen dort verwendet wird, wo dies hinnehmbar ist.
Da die Forderung IGF für alle Soldaten gilt, ist Ihr Gedanke, dass diese Untersuchung für bestimmte Truppenteile/Dienststellen doch wenig relevant wäre, bereits im Ansatz falsch. Nun wird ja ein nicht unerheblicher Anteil an Soldaten ärztlich gescannt/überwacht, nämlich alle, die in Einsätze oder einsatzgleiche Verpflichtungen gehen, Luftfahrzeugführer/Luftfahrzeugbesatzungen, Fallschirmspringer, Taucher, MKF-Anwärter, Fallschirmspringer, Besatzungen schwimmender Einheiten etc. Meines Wissens nach soll der IGF-90/5er gleichzeitig mit den vorgenannten Tauglichkeitsuntersuchungen ausgestellt werden. Dieser Anteil an Soldaten fällt somit schon einmal aus dem Untersuchungsumfang heraus. für alle Soldaten, die auf entsprechende Lehrgänge zum Erwerb der o.g. Qualifikationen entsendet werden sollen.
Das Vorgenannte reduziert ja den Aufwand an zusätzlichen 90/5-Untersuchungen. Und der InspSan hat an dieser neuen Regelung mitgewirkt.