Wie gesagt, für Truppenteile, die du ja explizit benennst, die generell eine hohe Quote an Personal für 90/5 haben, stelle ich das nicht in Abrede.
Für einen großen Teil der Luftwaffentechnik (und mit Sicherheit vieler anderer Bereiche) sehe ich das hingegen nicht. Hier konnte man pauschal davon ausgehen, dass jeder, der nicht vom Arzt befreit war, in der Lage ist, seine Grundanforderungen (was sich nämlich auf IGF beschränkt) erfüllen zu können.
Ist er hierzu nicht in der Lage, wurde schon jetzt im Einzelfall entsprechend mit dem Truppenarzt im Rahmen eines 90/5 nach Lösungsmöglichkeiten gesucht.
Für solche Einheiten sehe ich durch die neue Regelung auf beiden Seiten einen meiner Meinung nach unnötigen Mehraufwand. Generell herrscht eine notorische Knappheit an Ärzten und wenn diese dann auch noch eine Vielzahl an zusätzlichen 90/5-Untersuchungen leisten müssen, wird dies das Problem eher noch verschärfen.
Daher eine meiner Meinung nach zu pauschale Regelung für die gesamte Bundeswehr.