Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Ich hatte im Juli diesen Jahres meine Eignungsfeststellung. Hat auch alles super geklappt, am 1.1.19 soll alles anfangen (Saz 9 mit Zaw Bürokauffrau(Uffz))
Ich bin wiedereinsteller und war bereits 19 monate als fwdl bei der Bundeswehr.
Bei der musterung wurde ich halt auch gefragt wann ich das letzte mal beim frauenarzr war, da dies schon ziemlich lang her ist, habe ich eine überweisung für eine grunduntersuchung bekommen. Die war Vorgestern und dabei kam heraus dass ich in der 9. Woche schwanger bin. Nun will/muss das der arzt der Bundeswehr Natürlich mitteilen, da ich halt mit der überweisung der bw da war.
Der arzt zumindest ist der meinung er müsse es der bundeswehr mitteilen.
Für mich steht allerdings fest, dass ich die schwangerschaft abbrechen lasse, da ich erst 21 bin und ich mich auf jeden fall für die Bundeswehr entscheiden möchte. Es ist und bleibt mein traumberuf und diesen möchte ich nicht aufs spiel setzen.
Nun meine frage: Ist dies alles ein grund für die Bundeswehr mir zu sagen dass sie mich doch nicht einstellen? Selbst wenn ich die Schwangerschaft abbreche? Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? An wen soll ich mich wenden? Wie ist die rechtliche lage?