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Autor Thema: Allgemeine Verjährungsfrist  (Gelesen 1305 mal)

Jan111

  • Gast
Allgemeine Verjährungsfrist
« am: 25. Oktober 2018, 10:01:48 »

Hallo Zusammen,

ich bin auf der Suche nach einer Verjährungsvorschrift für die Bundeswehr, was Sachschadensmeldungen und Finanzen angeht.
Gibt es da eine Vorschrift oder gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren, Dauer der Verjährung § 194 BGB.

Danke im Voraus!

Tolle Grüße

Jan     
 
.




§ 195
Regelmäßige Verjährungsfrist
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.779
Antw:Allgemeine Verjährungsfrist
« Antwort #1 am: 25. Oktober 2018, 10:03:54 »

Die Frage ist zu unkonkret.
Gespeichert

TomTom2017

  • Gast
Antw:Allgemeine Verjährungsfrist
« Antwort #2 am: 25. Oktober 2018, 17:14:42 »

In der Tat ist es viel zu unkonkret, es kommt auf den Sachverhalt an. Zum Beispiel beim TG gibt es die Ausschlussfrist (§ 9 Abs. 1 TGV) von einem Jahr, bei Verwaltungsakten kann es bei einem Monat (mit Rechtsbehelfen, § 70 Abs. 1 VwGO) oder einem Jahr liegen (§ 58 Abs. 2 VwGO), bei Widderuf eines begünstigten VA bei einem Jahr ab Erkenntnis (§ 48 Abs. 4 VwVfG) usw. usf.
Worauf ich hinaus möchte, es kommt auf den konkreten Sachverhalt an.
Und auch die allgemeine Verjährungsfrist des BGB gilt nur dann, wenn keine speziellere Verjährungsfrist anwendbar ist.
Gespeichert
 

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