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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Hypothetische Frage zum Verlust der Approbation und Dienstgrad  (Gelesen 5093 mal)

miT

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Mahlzeit, das Wetter ist Mist und ich befasse mich mal wieder mit einem unnötigen Thema aber hey, Kategorie „nice to know“

Hypothese: Soldat ist Mediziner im Status SAZ, Dienstgrad OSA. Mittlerweile aber nicht mehr im San-Dienst sondern im Stabsdienst tätig. Bekannterweise bleibt er OSA.

Nun stellen wir uns vor dieser Soldat verliert seine Approbation, ich gebe zu ich habe  mal recherchiert und ehrlichgesagt keine Option gefunden die einen Entzug rechtfertig, welche keine Disziplinarischen Konsequenzen mit sich ziehen würde aber das lassen wir mal dahin gestellt. Stellen wir uns also vor er verliert vorm Zivilgericht seine Approbation, aber Disziplinarisch reicht es nicht für eine Entlassung.
Nun hat der Soldat aber nicht mehr die Grundlage OSA zu sein da diese doch laut Vorschrift eine Approbation ist. Was passiert ausschließlich auf den Dienstgrad des Soldaten bezogen? Er ist ja nicht in der Behandlung tätig. Er wird doch nicht einfach Major?

Ja, äußerst unrealistische Situation aber was wäre wenn?
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Ralf

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Antw:Hypothetische Frage zum Verlust der Approbation und Dienstgrad
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2018, 16:13:06 »

Nein, der Dienstgrad bleibt.
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ulli76

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Antw:Hypothetische Frage zum Verlust der Approbation und Dienstgrad
« Antwort #2 am: 27. Oktober 2018, 16:53:37 »

Man dürfte aber keine approbationsgebundene Tätigkeit mehr ausüben und dürfte nicht auf einen entsprechenden Dienstposten.

Die Frage wird aber hypothetisch bleiben, weil die meisten Gründe für einen Approbationsentzug auch zur Entlassung führen werden.
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miT

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Antw:Hypothetische Frage zum Verlust der Approbation und Dienstgrad
« Antwort #3 am: 27. Oktober 2018, 17:02:48 »

Klar das meinte ich ja , dass ich nichts gefunden was nicht auch dienstlich nen Problem wäre.
Das auch keine entsprechenden Diensposten mehr gehen auch klar, ich war wirklich nur am grübeln was aus dem Dienstgrad wird wenn die Voraussetzung auf einmal weg fällt. Aber diese ist wahrscheinlich bei Beförderung zu prüfen. Wie wäre so ein Soldat denn dann weiter zu Befördern?
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Ralf

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Antw:Hypothetische Frage zum Verlust der Approbation und Dienstgrad
« Antwort #4 am: 27. Oktober 2018, 17:14:43 »

Er hat doch kein Beförderungsverbot, also wird er ganz normal in die Reihenfolge eingereiht.
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ulli76

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Antw:Hypothetische Frage zum Verlust der Approbation und Dienstgrad
« Antwort #5 am: 27. Oktober 2018, 17:21:41 »

Nö, er könnte ganz normal befördert werden. Er kann nur auf keinen DP für den zwingend eine Approbation benötigt wird.
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BSG1966

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Antw:Hypothetische Frage zum Verlust der Approbation und Dienstgrad
« Antwort #6 am: 27. Oktober 2018, 20:23:23 »

Er dürfte halt die ATN verlieren...
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miT

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Antw:Hypothetische Frage zum Verlust der Approbation und Dienstgrad
« Antwort #7 am: 27. Oktober 2018, 21:02:28 »

Aber habe ich denn die vor Ordnung so völlig falsch verstanden, ich habe gelesen das die Voraussetzung zur Beförderung zum Stabsarzt die Approbation ist, bei der Beförderung zum Oberstabsarzt ist glaube ich ebenfalls die Approbation mit aufgeführt.

Zitat
Zum Dienstgrad Oberstabsarzt können Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und beorderte Reservisten ernannt werden. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einer der Laufbahnen für Sanitätsoffiziere und die Approbation als Arzt oder Zahnarzt.

Der SA, der die Approbation verliert dürfte dann doch eben diese nicht mehr besitzen. Ich denke das es da keine Vorschrift für gibt, da äußerst unwahrscheinlich oder ich interpretiere sie falsch.
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miT

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Antw:Hypothetische Frage zum Verlust der Approbation und Dienstgrad
« Antwort #8 am: 27. Oktober 2018, 21:06:43 »

Er dürfte sich doch irrwitzigerweise nicht mal mehr Arzt nennen, führt dies zwangsläufig aber im Dienstgrad. „Hallo, ich bin OSA Mustermann ohne Verwendung als Arzt“ beim vorstellen um nicht Gefahr zu laufen in der Öffentlichkeit den Anschein zu erregen Ärztlich handeln zu dürfen?
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Ralf

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Antw:Hypothetische Frage zum Verlust der Approbation und Dienstgrad
« Antwort #9 am: 28. Oktober 2018, 05:38:19 »

SLV
Zitat
§ 33 Beförderung der Sanitätsoffiziere
Beförderungen sind nach folgenden Dienstzeiten seit Ernennung zum Stabsarzt, Stabsveterinär oder Stabsapotheker zulässig:
1.
zum Oberstabsarzt, Oberstabsveterinär oder Oberstabsapotheker nach zwei Jahren und
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Ein Flieger bei der Lw muss ja auch kein Pilot sein und ein Fregattenkapitän bei der Marine kann ein IT-Offz sein und kein Captain Seebär.
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miT

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Antw:Hypothetische Frage zum Verlust der Approbation und Dienstgrad
« Antwort #10 am: 28. Oktober 2018, 14:44:08 »

.... der Punkt geht ganz klar an dich
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d771072

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Antw:Hypothetische Frage zum Verlust der Approbation und Dienstgrad
« Antwort #11 am: 30. Oktober 2018, 09:20:18 »

Der Soldat dürfte die Laufbahnvoraussetzungen nicht mehr erfüllen. M.E. könnte er dann nicht in der Laufbahn der Sanitätsoffiziere verbleiben.
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Andi

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Antw:Hypothetische Frage zum Verlust der Approbation und Dienstgrad
« Antwort #12 am: 30. Oktober 2018, 09:41:21 »

Und das steht wo? Voraussetzungen werden bei Einstellung geprüft. Entlassungsgründe sind gesetzlich abschließend geregelt.
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F_K

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Antw:Hypothetische Frage zum Verlust der Approbation und Dienstgrad
« Antwort #13 am: 30. Oktober 2018, 09:48:35 »

Der Post von d771072 ist wohl als "Meinung" ohne Sachkenntnis einzustufen.

Dieser theoretische Fall ist sehr konstruiert - aber ist wohl so, als wenn ein FschJgOffz seine Offz ATN verlieren würde (keine Ahnung wie das gehen würde, ist halt ein theoretischer Fall), dieser Offz hätte ggf. Probleme, eine Verwendung zu finden, aber seinen Dienstgrad würde er behalten und auch weiter "gereiht" werden.
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Andi

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Antw:Hypothetische Frage zum Verlust der Approbation und Dienstgrad
« Antwort #14 am: 30. Oktober 2018, 09:57:32 »

Deswegen gab es früher vom weisen Dienstherren einen Offizierburschen gestellt, der dem ältlichen Offizier alles, was er so verliert hinterherträgt...
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