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Autor Thema: Wohnung oder Gemeinschaftsunterkunft?  (Gelesen 1463 mal)

Mike_Hotel_1991

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Wohnung oder Gemeinschaftsunterkunft?
« am: 31. Oktober 2018, 02:03:04 »

Hallo,
Ich hab da mal eine Frage, es ist ja doch immer sehr individuell deswegen hab ich da in der Suchfunktion nichts gefunden was mit meinem Fall übereinstimmt.
Ich bin 27, werde FwAnwärter SaZ 13, beginne meine AGA am 2.1.19 und habe derzeit keine eigene Wohnung. In den ersten 3 Jahren werde ich ja sogesehen nur „ausgebildet“ und damit „herum gereicht“ von Standort zu Standort. Muss ich eine Wohnung in der Nähe meiner Stammeinheit suchen oder kann ich mich da gänzlich drauf verlassen dass ich einen Platz in der jeweiligen Liegenschaft bekommen werde? Ist dort bereits „vorgesorgt“ oder muss man sich darum selber bemühen? Ist es überhaupt Pflicht einen „normalen Wohnsitz“ zu haben oder kann man auch in der jeweiligen Kaserne gemeldet sein, bzw. In meinem Fall weiterhin bei den Eltern im Heimatort? Das wäre mir am liebsten, so kann man unnötige Kosten reduzieren bzw. einsparen, und die Post kommt auf jeden Fall immer da an wo sie ankommen soll :D 

Einen kameradschaftlichen Gruß
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F_K

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Antw:Wohnung oder Gemeinschaftsunterkunft?
« Antwort #1 am: 31. Oktober 2018, 06:57:09 »

Es ist gesorgt ...
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KillBurn93

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Antw:Wohnung oder Gemeinschaftsunterkunft?
« Antwort #2 am: 31. Oktober 2018, 08:58:12 »

Es sollte gesorgt sein aber der Dienstherr ist, da Sie über 25 sind nicht dazu verpflichtet Ihnen eine Unterkunft zu stellen. Es kann passieren das Sie sich in Ihrer Stammeinheit eine Wohnung suchen müssen wenn es keine freien Kapazitäten gibt. Das ist allerdings von Standort zu Standort unterschiedlich.
Während ihrer ganzen Lehrgänge und kurzen Stehzeiten in der Stammeinheit sollten Sie sich allerdings keine Sorgen machen müssen.
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LwPersFw

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Antw:Wohnung oder Gemeinschaftsunterkunft?
« Antwort #3 am: 31. Oktober 2018, 09:01:01 »

Das Ganze ist differenziert zu betrachten.

Während der Grundausbildung wird Ihnen eine kostenlose Gemeinschaftsunterkunft (GMU) gestellt.

Danach werden Sie zu Ihrer zukünftigen Stammeineinheit (wenn die noch offen ist, einem Betreuungstruppenteil) versetzt.

Dort sind Sie spätestens ab dem 7. Dienstmonat nicht mehr zum Wohnen in der GMU verpflichtet, da Sie bereits 27 sind.

KANN Ihnen dann weiterhin eine GMU bereitgestellt werden, ist dies gegen Bezahlung möglich. Hier gibt es je nach Zimmerart feste Monatssätze, die meißt unter 100 € liegen.

Kann man Ihnen aber keine GMU geben.... müssen Sie sich auf eigene Kosten eine Unterkunft/Wohnung außerhalb der Kaserne anmieten.

Gehen Sie von Ihrem Ort der Stammeinheit dann auf Lehrgänge...
werden Sie i.d.R. nicht versetzt, sondern kommandiert.

Auf Grund der Kommandierung erhalten Sie dann am Lehrgangsort eine kostenlose GMU gestellt.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Mike_Hotel_1991

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Antw:Wohnung oder Gemeinschaftsunterkunft?
« Antwort #4 am: 01. November 2018, 01:03:34 »

Alles klar, das ist alles verständlich :)
Ich Danke euch :)
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