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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Lenk- und Ruhezeiten  (Gelesen 13992 mal)

D.191183

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Lenk- und Ruhezeiten
« am: 02. November 2018, 10:03:07 »

move]Hallo![/move]

da wir bei der Bundeswehr sind und natürlich auch da wieder unsere eigenen Vorschrften haben, ist es uns leider vergönnt, dass man in unsere Vorschriften Das Zweifahrersystem mir Dienst-kfz regelt. Was schon mal bekloppt ist, da wir in den LKW zwecks Sicherungsposten ja eh immer zu zweit sind... Oder gibt es mittlerweile eine Regelung fürs 2-Fahrersystem?

Hat jemand eine Ahnung wie das nun mit 2 Fahrern ist?

Ich habe mich vor längerer Zeit erkundigt und mit jemandem bei der ZMK unterhalten. Dort meinte man: Fahrer A fährt 4,5h, dann direkt Fahrer B 4,5 Std(er hatte vorher Arbeits-aber keine Lenkzeit), dann direkt wieder Fahrer A (hatte vorher ebenfalls zwar Arbeits-aber keine Lenkzeit)bis die Schichtzeit erreicht wird.

Stimmt das so? Es gibt so viele Meinungen... Aber was ist definitiv Fakt?

Danke

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F_K

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Antw:Lenk- und Ruhezeiten
« Antwort #1 am: 02. November 2018, 10:06:32 »

Die Gesetzes- und Vorschriftenlage (innerhalb deren sich 2 Fahrer wie beschrieben abwechseln können (beide im Fahrbefehl, bei Fahrerwechsel dies im Fahrbefehl dokumentieren usw.).
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LwPersFw

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Antw:Lenk- und Ruhezeiten
« Antwort #2 am: 02. November 2018, 11:05:19 »


da wir bei der Bundeswehr sind und natürlich auch da wieder unsere eigenen Vorschrften haben...

Stimmt das so? Es gibt so viele Meinungen... Aber was ist definitiv Fakt?


Dann gehen Sie doch einfach auf Regelungen-online...
Lesen Sie die relevanten Vorschriften...
Und Sie wissen "Schwarz auf Weis", was definitiv vorgeschrieben ist... ;)
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D.191183

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Antw:Lenk- und Ruhezeiten
« Antwort #3 am: 02. November 2018, 11:08:03 »

Dass es dafür Gesetze und Zentralerlass gibt weiss ich...
Diese unterscheiden sich aber wesentlich...
Und ich kenne keine Vorschriften in denen beschrieben wird dass man militärische und zivile Gesetze mischen kann...
Weiss jemand genau Bescheid?
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D.191183

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Antw:Lenk- und Ruhezeiten
« Antwort #4 am: 02. November 2018, 11:10:50 »

PS: Wie gesagt, in der Vorschrift, also im Zentralerlass fürs Kraftfahrwesen steht kein 2- Fahrersystem....
Da kann ich NICHT nachschauen!....
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ulli76

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Antw:Lenk- und Ruhezeiten
« Antwort #5 am: 02. November 2018, 11:26:43 »

Hä? Was meinst du mit 2-Fahrer-System?
Natürlich dürfen sich die beiden Fahrer abwechseln wenn sie jeweils innerhalb der Gesamtdienstzeiten (Fahren und Nicht-Fahren) bleiben. Wäre sonst ja auch ziemlich sinnfrei.
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TomTom2017

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Antw:Lenk- und Ruhezeiten
« Antwort #6 am: 02. November 2018, 11:49:54 »

Und ich kenne keine Vorschriften in denen beschrieben wird dass man militärische und zivile Gesetze mischen kann...
Es gibt kein Mischen von "militärischen und zivilen Gesetzen", alle Gesetze werden vom Bundestag verabschiedet (oder vom EU-Parlament). Und Dienstvorschriften sind Weisungen, die gegen Gesetze (und Verordnungen) nicht verstoßen dürfen.

Ansonsten ist die relevante Norm die EU-Verordnung Nr. 561/2006 (Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)).

Dort ist Art. 7 Abs. 1 geregelt, wann eine Fahrtunterbrechung erfolgen muss. Ebenso ist in der VO definiert, was eine Fahrtunterbrechung ist:
„Fahrtunterbrechung“ jeden Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird

Wie gesagt, in der Vorschrift, also im Zentralerlass fürs Kraftfahrwesen steht kein 2- Fahrersystem....
Wieso muss alles in einer Vorschrift geregelt sein? Gesunder Menschenverstand und das Ausnutzen der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sollten hier ausreichen. Wenn der Chef nur einen Fahrer haben möchte (oder nur einen hat, z.B. wegen Krankheit), dann wird der Bock halt nach 4,5 Stunden für 45 Minuten abgestellt.

Ich sehe hier kein Problem.

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bayern bazi

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Antw:Lenk- und Ruhezeiten
« Antwort #7 am: 02. November 2018, 12:40:10 »

die Fahrtunterbrechung kann allerdings bei Übungen auch im Alarmposten - oder Dienst in der Funktion  erfolgen ;)

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ulli76

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Antw:Lenk- und Ruhezeiten
« Antwort #8 am: 02. November 2018, 12:45:19 »

Irgendwas war da, dass es bei Übungen Ausnahmen zu den üblichen Lenk- und Ruhezeiten geben kann.
Aber üblicherweise sieht man zu, dass man Aufgaben auf andere Soldaten verteilt und die Fahrer ruhen (also im engeren Sinne) können.
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wolverine

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Antw:Lenk- und Ruhezeiten
« Antwort #9 am: 02. November 2018, 13:09:18 »

Der Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten war doch immer ein Lehrbeispiel für den rechtswidrigen aber verbindlichen Befehl.
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F_K

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Antw:Lenk- und Ruhezeiten
« Antwort #10 am: 02. November 2018, 13:18:57 »

Na, bei 5000 Euro OWi für den Fahrer und 15000 fürs Unternehmen .. sollte man drüber nachdenken.

Wenn es dann noch zu Personen- oder Sachschäden kommt ... viel Spass.
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PzHurra

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Antw:Lenk- und Ruhezeiten
« Antwort #11 am: 02. November 2018, 20:02:03 »

Na, bei 5000 Euro OWi für den Fahrer und 15000 fürs Unternehmen .. sollte man drüber nachdenken.

Wenn es dann noch zu Personen- oder Sachschäden kommt ... viel Spass.

Nach welchen BKat soll es den solche Summen geben?
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F_K

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Antw:Lenk- und Ruhezeiten
« Antwort #12 am: 02. November 2018, 22:09:45 »

Das sind die AETR Regelungen - kann auch weniger sein ... Aber bis zu den genannten Summen.
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PzHurra

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Antw:Lenk- und Ruhezeiten
« Antwort #13 am: 03. November 2018, 09:07:03 »

AETR hat nichts mit dem Bußgeld zutun. Da der jeweilige Satz in dem Land des Verstoßes fällig wird.

Wenn wir von einem 30h Zeitraum der bei Doppelbesetzung gilt, ausgegangenen wird es nicht viel kosten...

Das Beispiel 5000-15000€ erinnert mich eher an das BKrFQG das aber uns nicht belastet.

Für alle die es interessiert hier der aktuelle Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum
Fahrpersonalrecht...

https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bussgeldkataloge/Bussgeld_Fahrpers.pdf?__blob=publicationFile
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Daniel191183

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Antw:Lenk- und Ruhezeiten
« Antwort #14 am: 03. November 2018, 11:09:14 »

Ja, ich meine 2 Fahrer auf einem Fahrzeug... So Wie es bei der Bundeswehr gehandhabt wird. Im Zentralerlass steht aber nur wie man es mit einem Fahrer handhabt. Nun scheiden sich die Geister... Der eine sagt, dass beide Fahrer nur Max. 9h auf dem Fahrzeug fahren dürfen, der andere sagt, beide können die Schichtzeit von 13h ausnutzen. Nirgends steht etwas davon dass wenn man 2 Fahrer hat, es eine Regelung gibt oder das das zivile Gesetz angewandt werden darf. Klar macht es keinen Sinn, 2 Fahrer einzusetzen wenn man beide insgesamt nur die Lenkzeit von einem Fahrer fahren dürfen. Jeder kleine Furt wird von der Bundeswehr geregelt. Aber da wo es wirklich auf Wirtschaftlichkeit ankommt, wird man im Stich gelassen. Bin ich/wir die einzigen die sich darüber Gedanken machen?
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