Und ich kenne keine Vorschriften in denen beschrieben wird dass man militärische und zivile Gesetze mischen kann...
Es gibt kein Mischen von "militärischen und zivilen Gesetzen", alle Gesetze werden vom Bundestag verabschiedet (oder vom EU-Parlament). Und Dienstvorschriften sind Weisungen, die gegen Gesetze (und Verordnungen) nicht verstoßen dürfen.
Ansonsten ist die relevante Norm die EU-Verordnung Nr. 561/2006 (Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)).
Dort ist Art. 7 Abs. 1 geregelt, wann eine Fahrtunterbrechung erfolgen muss. Ebenso ist in der VO definiert, was eine Fahrtunterbrechung ist:
„Fahrtunterbrechung“ jeden Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird Wie gesagt, in der Vorschrift, also im Zentralerlass fürs Kraftfahrwesen steht kein 2- Fahrersystem....
Wieso muss alles in einer Vorschrift geregelt sein? Gesunder Menschenverstand und das Ausnutzen der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sollten hier ausreichen. Wenn der Chef nur einen Fahrer haben möchte (oder nur einen hat, z.B. wegen Krankheit), dann wird der Bock halt nach 4,5 Stunden für 45 Minuten abgestellt.
Ich sehe hier kein Problem.