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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: SaZ 12 Schwanger BW Verlassen  (Gelesen 3082 mal)

coco1104

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SaZ 12 Schwanger BW Verlassen
« am: 12. November 2018, 13:57:32 »

Hallo Ihr  :)
Hab jetzt schon das ganze Netz abgesucht aber ich finde nichts zu diesem Thema  :-\
Ich bin SaZ 12 aber erst seit 01.01.2018 bei der Bundeswehr .
Unterschrieben habe ich meinen Vertrag vorläufig für 3 Jahre in denen ich nun eigentlich meinen FW Lehrgang machen muss.
Jetzt bin ich aber Schwanger und möchte dann 2 Jahre in Elternzeit gehen.
Ist es denn möglich, dass ich dann wenn der Vertrag über die 3 Jahre ausläuft aus der Bundeswehr ausscheiden kann ? oder muss ich weiter bleiben
und den Lehrgang und meine Dienstzeit ableisten ? Weis das jemand  ???

Lg
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KillBurn93

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Antw:SaZ 12 Schwanger BW Verlassen
« Antwort #1 am: 12. November 2018, 14:20:09 »

Die Verpflichtungserklärung ist gültig, Ihr "Kündigungsrecht" ist nach 6 Monaten abgelaufen und damit bleibt Ihnen ersteinmal keine andere Möglichkeit als ihre Dienstzeit zu erfüllen.
Sie haben übrigens keinen Vertrag sondern eine Verpflichtungserklärung unterschrieben. Um Ihre Dienstzeit zu verlängern ist jetzt nicht einmal Ihre Unterschrift nötig.
Sollten Sie in Elternzeit gehen wird die Zeit glaube ich sogar an Ihr reguläres Dienstzeitende angehängt.
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ulli76

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Antw:SaZ 12 Schwanger BW Verlassen
« Antwort #2 am: 12. November 2018, 14:23:34 »

Ob es drangehängt wird hängt grob gesagt von der Ausbildung ab die man über deb Bund finanziert bekommen hat.
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coco1104

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Antw:SaZ 12 Schwanger BW Verlassen
« Antwort #3 am: 12. November 2018, 14:26:38 »

der Bund hat mir keine Ausbildung bezahlt und wird er auch  nicht außer den Fw Lehrgang bin nämlich Neckermann.
Aber gut zu wissen das ich hier nicht raus komme dann muss meine Arbeitszeit irgendwie angepasst werden  ;D
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KlausP

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Antw:SaZ 12 Schwanger BW Verlassen
« Antwort #4 am: 12. November 2018, 15:28:46 »

Zitat
Unterschrieben habe ich meinen Vertrag vorläufig für 3 Jahre in denen ich nun eigentlich meinen FW Lehrgang machen muss.

Falsch. Sie haben für den Empfang der Dienstzeitfestsetzung über drei Jahre unterschrieben. Ihre Dienstzeit wird stufenweise gemäß dem Ausbildungsfortschritt festgesetzt, den Zwischenfestsetzungen und der Festsetzung auf die volle Verpflichtungszeit können Sie gar nicht mehr widersprechen. Das steht aber als Belehrung auch irgendwo in Ihren Unterlagen.
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KillBurn93

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Antw:SaZ 12 Schwanger BW Verlassen
« Antwort #5 am: 12. November 2018, 15:32:15 »

Habe ich schon oben gesagt Klaus ::)
Und ob Ihre Dienstzeit angepasst wird bzw. ob die überhaupt möglich ist hängt immer vom dienstlichen Interesse ab. Sollte daran kein Interesse bestehen können Sie sich das trotz der großen Agenda für Familie und Dienst in die Haare schmieren...
Gewisse Dinge sollte man sich überlegen bevor man eine solche Verpflichtung eingeht ::)
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Ralf

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Antw:SaZ 12 Schwanger BW Verlassen
« Antwort #6 am: 12. November 2018, 15:52:08 »

Aber gut zu wissen das ich hier nicht raus komme dann muss meine Arbeitszeit irgendwie angepasst werden  ;D
Du bist nicht die erste und einzige, die Schwanger ist und Kind während der Ausbildung bekommt. Und -ehrlich gesagt- so ein blödes Smiley hinter dem "muss angepasst werden", halte ich aus kameradschaftlicher Sicht für ziemlich daneben.
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Andi

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Antw:SaZ 12 Schwanger BW Verlassen
« Antwort #7 am: 12. November 2018, 17:00:38 »

der Bund hat mir keine Ausbildung bezahlt und wird er auch  nicht außer den Fw Lehrgang bin nämlich Neckermann.

Das passiert schneller als du denkst, denn bereits spezifische Laufbahnlehrgänge oder der Erwerb von Fahrerlaubnissen kann die Definition einer Ausbildung, die zu einer Dienstzeitverlängerung führt erfüllen.

Aber gut zu wissen das ich hier nicht raus komme dann muss meine Arbeitszeit irgendwie angepasst werden  ;D

Als allererstes bist du selbst - wie übrigens im zivilen auch - gefordert dein Privatleben dem Dienst anzupassen. Du hast einen Beruf und deine Pflichten zu erfüllen. Du bist übrigens nicht die erste, die in Deutschland schwanger geworden ist und einen Beruf ausübt.

Davon unberührt ist der Mutterschutz und grundsätzlich das Recht auf Elternzeit (ich meine hier gibt es bereits die ersten möglichen Einschränkungen während der Laufbahnausbildung). Danach gelten die gängigen Gesetze, Erlasse und Vorschriften zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst. Wenn betroffener Elternteil und Disziplinarvorgesetzter beide wollen (und letzterer auch aus dienstlichem Ermessen kann) sind die darin enthaltenen Möglichkeiten die - meiner Erfahrung nach - mit Abstand besten, die es auf dem deutschen Arbeitsmarkt gibt.

Gruß Andi
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coco1104

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Antw:SaZ 12 Schwanger BW Verlassen
« Antwort #8 am: 12. November 2018, 18:44:42 »

Ja wie in der freiern Wirtschaft auch gibts Teilzeitmodelle das heißt also das meine Arbeitszeit angepasst wird . Was auch immer da unkameradschaftlich ist aber okay 👌🏽

Bei meiner Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses steht drauf das meine Dienstzeit demnach mit Ablauf des 01.01.2021 endet . Das heißt jetzt also nichts ?

Das auch andere schwanger geworden sind ist mir klar und das ich mir das vorher überlegen hätte können .. naja 1. ging es darum nicht und ich hab nicht nach Meinung gefragt und sowas kann ja auch noch von nem Mann kommen Applaus
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KlausP

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Antw:SaZ 12 Schwanger BW Verlassen
« Antwort #9 am: 12. November 2018, 18:53:04 »

Zitat
... Bei meiner Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses steht drauf das meine Dienstzeit demnach mit Ablauf des 01.01.2021 endet . Das heißt jetzt also nichts ? ...

Sie endet nur dann, wenn Sie einen laufbahnrelevanten Lehrgang zum wiederholten Mal nicht bestehen. Ansonsten gilt das von mit Geschriebene, dass Sie einer Verlängerung der Dienstzeit bis zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungszeit nicht mehr widersprechen können.
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coco1104

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Antw:SaZ 12 Schwanger BW Verlassen
« Antwort #10 am: 12. November 2018, 18:56:03 »

Danke KlausP :)
Aber ich werde bis 01.01.2021 keinen Lehrgang besuchen 🤷🏽‍♀️

Naja ich werde einfach in der Kaserne nachfragen . Danke an alle hilfreichen Kommentare
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Antw:SaZ 12 Schwanger BW Verlassen
« Antwort #11 am: 12. November 2018, 19:00:03 »

Auch für Männer finden sich Lösungen, Elternzeit inklusive. Mit einem gewissen Engagement beider Elternteile ist das alles gut zu stemmen, und sogar für Alleinerziehende (m/w) irgendwie machbar. Also lehnen Sie sich zurück, streicheln Sie ihren wachsenden Bauch und genießen Sie die Schwangerschaft.
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Ralf

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Antw:SaZ 12 Schwanger BW Verlassen
« Antwort #12 am: 12. November 2018, 20:06:52 »

Ich sehe schon, dein Verständnis zu deinem Beitrag dabei hält sich in Grenzen. Und genau diese Erwartungshaltung hatte ich mit "Kameradschaftlich" gemeint. Ich weiß wirklich nicht, warum jeder immer eine Sonderrolle für sich beansprucht und der festen Überzeugung ist, dass jeweils die andere Seite nur ihren Beitrag dazu geben muss. Ich habe mir nun noch mehrmals deinen Beiträge hier durchgelesen, dass du das hier
Zitat
Als allererstes bist du selbst - wie übrigens im zivilen auch - gefordert dein Privatleben dem Dienst anzupassen.
auch verstanden hast, sehe ich nicht.

Zitat
und sowas kann ja auch noch von nem Mann kommen Applaus
Wenn du auf die Beiträge der Männer verzichten willst, solltest du eher in reines Frauenforum gehen, aber da wir ja auch deine Meinung ertragen müssen, musst du nun auch die der fiesen bösen chauvinistischen Männer ertragen.

Die Dienstzeit ist festgesetzt, das ist gesetzt, nun musst du mit deinen Vorgesetzten sprechen und eine einvernehmliche Lösung finden und dazu gehören nun einmal zwei Seiten.
« Letzte Änderung: 12. November 2018, 20:30:40 von Ralf »
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