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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Hilfe bei Überstunden / Stunden ausbezahlen lassen  (Gelesen 10428 mal)

Stahlbart

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Hilfe bei Überstunden / Stunden ausbezahlen lassen
« am: 06. November 2018, 18:03:55 »

Hallo,

ich bin schon einige Jahre bei der Bundeswehr und bin im mittleren Feldwebeldienstgrades.

Bevor dann irgendwelche "Frag doch deine Einheit"-Sprüche kommen, bitte ich folgendes zu beachten:
Ich bin seid längerem Krankgeschrieben und habe keine sehr guten Beziehungen zu meiner Einheit. Deswegen bin ich wegen so einigen Abläufen auch nicht mehr auf aktuellem Stand.
Der Grund dafür soll hier nicht Bestandteil des Threads sein.


Ich habe vor kurzem meine Einheit gebeten, mir meine Überstunden auszuzahlen. Dies beläuft sich auf ungefair 75h. Alle diese Überstunden kommen von Ende 2017 einer im 2-Schicht Betrieb verlaufenden Übung.
Da ich krankgeschrieben bin, kann ich diese Stunden auch nicht als Freizeitvergütung nehmen.


Als Nachweis habe ich noch die Dienstzeitbescheinigung für die Übung. Darin aufgeführt und unterschrieben die Stundenauflistung.


Jetzt habe ich Post bekommen, in denen mir insgesamt 5 große Anrechnungsfälle ausbezahlt (mit DUZ höchstwarscheinlich im Nachgang - da 24h Dienste) werden sollen.


Pro Überstunde bekomme ich (noch ein alter Wert von 2017) 14,16€ pro Überstunde. Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Fragen:
1. Wieviel bekomme ich für 5 große Anrechnungsfälle? (oder für einen?)
2. Ist der Tausch gerechtfertigt?
3. Ist der Auszahlungbetrag Vergleichbar?
4. Wieviel würde noch für DUZ dazukommen? (ich weiß die Zeiten und Beträge nicht mehr. Gegebenenfalls Rechne ich dann selber alles zusammen)
5. Stellt die Einheit DUZ automatisch ohne mein zutun?




Ich würde mich über eine rasche Antwort freuen, da ich im Netz nichts darüber finde, bzw. alles uralte Beiträge sind. Ich weiß auch nicht inwiefern das mit der AZVO in Einklang zu bringen ist.



Danke und Gruß,
Stahlbart
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Antw:Hilfe bei Überstunden - Ist das gerecht?
« Antwort #1 am: 06. November 2018, 18:35:35 »

Die Frage ist, ob wir hier über Mehrarbeit reden... stundenweise Vergütung.

Oder Tätigkeiten in den Ausnahmetatbeständen der SAZV... Vergütung von Anrechnungsfällen.

Ein "Oder" bzw. "Tausch" gibt es dabei nicht.

Sind es Anrechnungsfälle... gibt es aktuell für 1 AF 68,51 € brutto.


DzuZ ist eine Erschwerniszulage und somit ausschließlich von Amts wegen zu zahlen, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.

D.h. ein Antrag des Soldaten ist weder erforderlich, noch zu fordern.

Der entsprechende Bewilligungsbescheid kann komplett von der Einhalt befüllt werden. Eines Zutuns, oder einer Unterschrift des Soldaten bedarf es nicht.

Dem Soldaten ist eine Ausfertigung des Bescheides auszuhändigen.

Die Zahlbarmachung erfolgt durch das BVA.
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Conkerone

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Antw:Hilfe bei Überstunden - Ist das gerecht?
« Antwort #2 am: 12. Dezember 2018, 21:33:24 »

Guten Abend,

ich hänge mich hier mal mit ran.

Ich bin zurzeit innerhalb einer Dienststelle in eine andere Kp kommandiert. Der dortige Chef kam jetzt auf den Trichter die Überstunden für angeordnete Mehrarbeit auszahlen zu lassen.

Ich weiß das eine Auszahlung nach 12 Monaten möglich ist wenn ein Abbau O-Ton: nicht gewährleistet werden kann ist oder nach sechs Monaten wenn "prognostiziert" werden kann das ein Abbau auch nicht möglich ist.
Ich weiß das es für jede Überstunde einen lächerlichen Betrag gibt und das ein besonderer Maßstab anzusetzen ist falls es zu einer Auszahlung kommen sollte. Bedeutet für mich das der Abbau der Stunden über allem steht.

Meine Frage lautet....Kann der Chef mir einfach befehlen die Stunden auszahlen zu lassen?
Gegen meinen Willen/ meine persönliche Absicht und ohne das ich dafür einen Antrag schreibe?

Wichtig dabei das die Auszahlung auch absolut gegen meine persönliche Lebensplanung in Bezug auf die Familie/BFD und Praktikas bei anderen Firmen geht. Ich die Überstunden also auch für einen Sinn und Zweck  gemacht habe. Zwar noch keine Anträge gestellt habe aber mein Eigentlicher Chef schon sein mündliches Okay zu 75% der Sachen gegeben hat.

Bin auf die Antworten gespannt.


Edit: Zur besseren lesbarkeit, die Schriftart wieder auf "normal" gesetzt!
« Letzte Änderung: 13. Dezember 2018, 08:41:25 von BulleMölders »
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ulli76

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Antw:Hilfe bei Überstunden - Ist das gerecht?
« Antwort #3 am: 12. Dezember 2018, 21:44:35 »

Warum bist du woanders? Hast du mit deinem aktuellen Chef gesprochen? Auch dass das mit deinem Stamm-Chef schon anders abgesprochen war?
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Antw:Hilfe bei Überstunden - Ist das gerecht?
« Antwort #4 am: 12. Dezember 2018, 21:45:54 »

Eines Antrages Ihrerseits bedarf es nicht. Sie können nur Vorschläge unterbreiten.

Der zuständige DV entscheidet vollkommen eigenständig über den - vorrangigen - Ausgleich in Freizeit... und ... wenn es aus seiner Sicht nicht anders geht ... über den finanziellen Ausgleich.
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DeltaEcho

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Antw:Hilfe bei Überstunden - Ist das gerecht?
« Antwort #5 am: 12. Dezember 2018, 21:55:45 »

Und als lächerlich würden ich den Stundensatz nicht bezeichnen, gerade im Vergleich zu der alten DA/Anrechnungsregelung.
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Amkebo

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Antw:Hilfe bei Überstunden - Ist das gerecht?
« Antwort #6 am: 12. Dezember 2018, 22:01:48 »

Schau dir mal § 7 SVG an. Vll trifft es ja auf dich zu.

BFD ist ohne eine Freistellung immer mit der dienstlichen Tätigkeit zu vereinbaren. Maßnahmen werden ja immerhin beantragt und bewilligt. Sollte auch bei deinem DV über den Tisch wandern. Einen Anspruch auf die Art des Ausgleichs besteht nicht bei Überstunden, aber ich wäre damals froh gewesen, wenn ich es ausgezahlt bekommen hätte. Da es in deinem Fall ja zu einer Einzelfallentscheidung kommen kann, würde ich die Sachlage deinem jetzigen DV vortragen; oder du meldest die Sachlage deiner Stammeinheit und die Offiziere sollen das über den kurzen Weg klären. Reden hilft oft. Viel Erfolg
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Conkerone

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Antw:Hilfe bei Überstunden - Ist das gerecht?
« Antwort #7 am: 12. Dezember 2018, 22:18:12 »

Zum ersten:
Wo steht das der Chef das selbstständig entscheiden kann?
Nicht die direkte Zeile oder Nr aber zumindest die Vorschrift.

Zum anderen hat er prognostiziert das wir die Stunden nicht abbauen können. Wir stellen aber keine Einsätze oder irgendeine Art von Großübungen. Abgesehen von Einzelabstellungen aber zu denen werde ich ganz sicher nicht gehören.

Und ja.....der Stundensatz ist lächerlich, weil der davor noch lächerlicher war macht es nicht besser. Wenn ich nur mein Grundgehalt als OF nehme und auf meine Stunden runter rechne komme ich auf 16,56 dagegen ca 12 für die Mehrarbeit. Beides Brutto und bei ersterem ohne Zulagen.
Für die Summe lasse ich mir das nicht auszahlen.
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LwPersFw

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Antw:Hilfe bei Überstunden - Ist das gerecht?
« Antwort #8 am: 12. Dezember 2018, 22:37:11 »

Zum ersten:
Wo steht das der Chef das selbstständig entscheiden kann?
Nicht die direkte Zeile oder Nr aber zumindest die Vorschrift.


§ 30c Soldatengesetz

"(2)....Wird er durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als 5 Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihm für diese Mehrarbeit innerhalb eines Jahres entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren.

Das gilt nicht, soweit eine Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist."


Und über Dienstbefreiung, bzw. wenn diese nicht möglich ist, die finanzielle Vergütung, entscheidet nur einer ... der zuständige Vorgesetzte.

In der Regel also der Disziplinarvorgesetzte.

Und bei einer Kommandierung wechselt die disziplinare Unterstellung.

Siehe auch

"§ 15 Mehrarbeit SAZV

(1) Der Dienstbetrieb ist grundsätzlich so auszugestalten, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit oder die
im Rahmen der Teilzeitbeschäftigung festgelegte Arbeitszeit hierfür ausreicht.

(2) Für die Anordnung, den Befehl oder die Genehmigung von Mehrarbeit sind Disziplinarvorgesetzte
und Dienststellenleitungen zuständig.
Diese Befugnis kann im Bundesministerium der Verteidigung, in
höheren Kommandobehörden, in Kommandobehörden, in vergleichbaren zivilen Dienststellen sowie in
Bundeswehrkrankenhäusern delegiert werden.

(3) Eine Dienstbefreiung nach § 30c Absatz 2 Satz 2 des Soldatengesetzes hat möglichst belastungsnah zu
erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Monaten. Stehen einer Dienstbefreiung ausnahmsweise
zwingende dienstliche Gründe entgegen, kann die Mehrarbeit nach den Regelungen des Besoldungsrechts
finanziell abgegolten werden. Ein finanzieller Ausgleich für Mehrarbeit wirkt sich nicht reduzierend auf die
durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit nach § 5 Absatz 5 aus.

(4) Der Ausgleich angeordneter, befohlener oder genehmigter Mehrarbeit hat grundsätzlich in der Dienststelle
zu erfolgen, in der die Mehrarbeit entstanden ist.

Dies gilt auch bei einer Auslandsverwendung; eine auf den
Ausgleich von angeordneter, befohlener oder genehmigter Mehrarbeit gestützte Verlängerung des Versetzungs-
oder Kommandierungszeitraums ist nicht statthaft."



Als Vorschrift... die A-1420/34
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Antw:Hilfe bei Überstunden - Ist das gerecht?
« Antwort #9 am: 12. Dezember 2018, 23:03:43 »

Ja das alles kenne ich....aber ich lese da halt überhaupt nicht herraus das er den Antrag schreiben kann und auch selbst genehmigt.

Er entscheidet das steht ohne zweifel fest.
Aber meinen Urlaubantrag schreibe ich ja auch selbst und er entscheidet. Genauso meinen Antrag auf Versetzung. usw.

Wenn ich morgen früh wieder im Dienst bin suche ich den Teil mit O-Ton "besonderer Maßstab anzulegen das Freistellunge gewährt wird"

Vielen Dank erstmal.......
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Conkerone

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Antw:Hilfe bei Überstunden - Ist das gerecht?
« Antwort #10 am: 12. Dezember 2018, 23:07:11 »

PS: Nachfrage zu

Stehen einer Dienstbefreiung ausnahmsweise
zwingende dienstliche Gründe entgegen, kann die Mehrarbeit nach den Regelungen des Besoldungsrechts
finanziell abgegolten werden.

Gilt das für einzelne Soldaten oder auch für eine komplette Kp "ausnahmsweise"?
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ulli76

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Antw:Hilfe bei Überstunden - Ist das gerecht?
« Antwort #11 am: 13. Dezember 2018, 05:59:54 »

Hast du schon mit den beiden Chefs gesprochen?
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Antw:Hilfe bei Überstunden - Ist das gerecht?
« Antwort #12 am: 13. Dezember 2018, 06:29:17 »


Ja das alles kenne ich....aber ich lese da halt überhaupt nicht herraus das er den Antrag schreiben kann und auch selbst genehmigt.

Aber meinen Urlaubantrag schreibe ich ja auch selbst und er entscheidet. Genauso meinen Antrag auf Versetzung. usw.


Sie bringen im Kopf Sachverhalte zusammen .... die nichts miteinander zu tun haben.

Gerade reden wir über die Vorgaben zur Arbeitszeit ... nicht die Vorgaben zur Gewährung von EU...

Und im Bereich der Arbeitszeit war es rein rechtlich noch nie erforderlich, den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs zu beantragen.

Das dies in der Praxis so gehandhabt wurde - z.B. in dem das Formblatt für die Beantragung von EU/SU für die "Beantragung" von FvD genutzt wurde - ist dabei irrelevant.

In der Vorschrift B-1431/1 zum FvD stand/steht:

"405. Über den Zeitpunkt der Freistellung vom Dienst entscheidet die oder der nächste Disziplinarvorgesetzte von Amts wegen."

Und in der neuen A-1420/34 steht nun:

"218. Die Entscheidung über Art, Umfang und Zeitpunkt des Ausgleichs von Mehrarbeit
treffen die zuständigen Disziplinarvorgesetzten bzw. Dienststellenleitungen auf Grundlage der
Dienstplanung des jeweiligen Organisationselementes/der Dienststelle von Amts wegen;
eine Antragstellung seitens der Soldatinnen und Soldaten ist nicht erforderlich.

Vorschläge und Anregungen der betroffenen Soldatinnen und Soldaten zu dem Zeitraum einer Dienstbefreiung
sollen dabei angemessen berücksichtigt werden. Zeiten hoher Arbeitsintensität sollen vorausschauend
berücksichtigt und während Zeiten mit geringerer Arbeitsintensität ausgeglichen werden."



Ich weiß, dass dies in der Praxis anders gehandhabt wird ... das es z.B. Einheiten geben soll, die eigene "Anträge" erstellt haben,
mit denen Soldaten den Zeitpunkt des Ausgleichs für Mehrarbeit "beantragen" ...

Das hebelt aber nicht den Grundsatz aus, dass im Bereich der Arbeitszeit nur einer bestimmt - der Dienstherr !

Vertreten durch den in den Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften benannten zuständigen Vorgesetzten.


Deshalb "beantragt" der DV auch nichts!

+ Er ordnet die Mehrarbeit an...
+ Er legt den Zeitpunkt der Freistellung fest...
+ Er entscheidet über die Art des Ausgleichs...
+ Er ordnet die Auszahlung an... (mit dem dafür zu nutzenden Formular hat der Soldat nichts zu tun!)

...und der DV muss die dabei für ihn geltenden Vorgaben beachten!

Wenn es um Auszahlung geht ...
...z.B. die A-1454/20 , Stichwort "...schwerwiegende, vernünftigerweise nicht hinnehmbare Beeinträchtigungen des Dienstbetriebes..."




Sie können und sollen ... "nur" Vorschläge und Anregungen einbringen.

Deshalb meine Empfehlung...

In die A-1420/34 und A-1454/20 einlesen ... und dann das Gespräch suchen...zusammen mit der VP
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Conkerone

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Antw:Hilfe bei Überstunden - Ist das gerecht?
« Antwort #13 am: 14. Dezember 2018, 13:23:55 »

Keine Angst ich bringe da nichts durch einander.
Es ging einzig und allein ums Prinzip.

Wenn ich auf meinen Jahresurlaub verzichte ist das ja auch ganz alleine meine Entscheidung.
Egal.....war bloß als Beispiel gemeint. Vergessen wir das.


Zum eigentlichen Thema.

"218......dabei angemessen berücksichtigt werden....."
Gut zu wissen das habe ich überlesen. Ist auch ein Punkt der nicht stattgefunden hat.

Was ich aber immer wieder erwähnt hatte mit dem O-Ton und dem besonderen Maßstab habe ich auch wieder gefunden.
A-1454/ 20 "Mehrarbeitsvergütung für Sdt."
unter 2.2.2.2. Vorrang des Freizeitausgleiches
"Zwingend sind die dienstlichen Gründe, wenn durch die Dienstbefreiung mit großer Wahrscheinlichkeit schwerwiegende, vernüftigerweise nicht hinnehmbare Beeinträchtigungen des Dienstbetriebes zu befürchten sind. Da der in §30c Absatz 2 Satz 2 und 3 SG, §50 Satz 1 BBesG und § 15 ABsatz 3 Satz 2 SAZV festgeschriebene Vorrang der Dienstbefreiung Ausfluss der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist, ist bei der Prüfung der zwingend dienstlichen Gründe ein besonders strenger Maßstab anzulegen"

Das ist das was bisher keiner wiederlegen konnte. Nur darum geht es mir.
Bedeutet für mich.....ohne das ich da bin bricht alles zusammen, weil ich irgendeine super krasse spezial Ops ATN habe.

passt auch zu dem
(3) Eine Dienstbefreiung nach § 30c Absatz 2 Satz 2 des Soldatengesetzes hat möglichst belastungsnah zu
erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Monaten. Stehen einer Dienstbefreiung ausnahmsweise
zwingende dienstliche Gründe entgegen, kann die Mehrarbeit nach den Regelungen des Besoldungsrechts
finanziell abgegolten werden. Ein finanzieller Ausgleich für Mehrarbeit wirkt sich nicht reduzierend auf die
durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit nach § 5 Absatz 5 aus.

Bedeutet für mich.....kann auch für eine Kp bedeuteten dann muss aber ohne diese das System zusammen brechen.

Diese Entscheidung ist der Knackpunkt. Wie argumentiert der Chef das ohne mich die Kp und damit das Btl seinen Auftrag nicht erfüllen kann.
Klingt für mich unmöglich.....

Ich schreibe hier nicht, weil ich erst noch mit dem Chef oder ähnlichem sprechen möchte.
Das ist alles schon geschehen.

Meine Kommandierung wird immer um drei Monate verlängert und war zunächst auf ein halbes Jahr beschränkt. Damit hatte ich auch absolut kein Problem und habe ich immer noch nicht.
Ich wurde dann von meinem KpChef, dem ich unterstellt wurde, gefragt ob ich mir vorstellen könnte nochmal zweimal drei Monate zu bleiben und dazu war/ bin ich auch bereit.
Da das aber erst jetzt spontan kam hatte ich alle EU Anträge für das nächste Jahr natürlich bei meinem eigentlichen Chef abgegeben.
Bedeutet für mich EU für Klausuren/ Prüfungen wegen meinem Abendgymnasium und den Monat August für die Eingewöhnung meiner Kinder in die Kita.
Denn eigentlichen Jahres Urlaub wollte ich ganz entspannt mit meinem 180 Stunden nehmen.
So.....


Die Urlaubsanträge habe ich brav vorbildlich an das Gezi wo ich nochmal sechs Monate bleiben soll rüber schicken lassen und den Chef sobald das mit der Auszahlung zur Sprache kam mitgeteilt. Genauso meine Pläne für die Überstunden und er sagte er lässt mir ein großzügige Anzahl an Stunden stehen.
Es stellte sich raus er meint 60 Überstunden. Das war an dem Tag meines ersten Eintrages.
Reicht meiner Meinung nach nicht. Besondern wenn man befohlen bekommt die erste Januarwoche frei zu machen + eine Woche Ostern.

Egal hingenommen.........zu meinem Chef gegangen. Der sagte mir ohne meinen Antrag passiert da nichst  ::)
Mit meinem PersFw gesprochen....der war/ ist der selben Meinung und danach habe ich hier geschrieben.

Meiner Meinung nach habe ich alles richtig gemacht, wurde kraft eigener Wassersuppe übergangen in der Hoffnung das keiner den Mund aufmacht und er beim Kdr gut da steht oder warum auch immer.

Ich gebe ihm in Januar, weil er auf Lehrgang ist, nochmal die Chance das Rückgängig zu machen und wenn nicht rede ich mit dem Kdr. Wenn das auch nichts bringt muss ich wohl mal schauen wie der Beschwerdeweg weiter aussieht.

Aber wie gesagt danke trotzdem an LWPersFw für die Informationen und die Geduld.
Ich wollte mich einfach nur Rückversichern das ich nichts überlesen habe.
Traurig genug das man sich selber in so einen scheiß einlesen muss.

Wenn einer nicht mit meiner Argumentation übereinstimmt kann er gerne nochmal Antworten bis Januar gehen noch ein zwei Tage ins Land.
Nach dem Gespräch mit dem Chef teile ich hier das Ergebnis oder den weiteren Verlauf. Je nachdem.....

Schöne Weihnachten und guten Rutsch..........

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KlausP

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Antw:Hilfe bei Überstunden - Ist das gerecht?
« Antwort #14 am: 14. Dezember 2018, 13:30:25 »

Zitat
Meine Kommandierung wird immer um drei Monate verlängert und war zunächst auf ein halbes Jahr beschränkt. Damit hatte ich auch absolut kein Problem und habe ich immer noch nicht.

Mal unabhängig vom eigentlichen Thema: Weiß das BAPersBw davon? Der Einsatz in einer "nicht dienstpostengerechten Verwendung" von mehr als 3 Monaten ist dem BAPers anzuzeigen, bei mehr als 6 Monaten ist der entsprechende Antrag durch das BAPers zu genehmigen! Das heisst, auch wenn Sie in der jetzigen Kompanie genau die selben Tätigkeiten ausüben wie in Ihrer eigentlichen, geht das nicht so einfach "auf dem kurzen Dienstweg".
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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