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Autor Thema: SAZ 25 und die sogenannte "Mini-Pension" bzw. Rente  (Gelesen 13649 mal)

DerNeue11

  • Gast
SAZ 25 und die sogenannte "Mini-Pension" bzw. Rente
« am: 08. November 2018, 13:13:30 »

Guten Tag,

meine frage bezieht sich wie im Betreff schon beschrieben auf die Rente eines SAZ 25.

Es wird viel geschrieben im Netz, der eine meint so und der andere so, allerdings sorgt das fuer noch mehr Verwirrung.

Die Bundeswehr versichert einen ausgeschiedenen Soldaten in der RV nach das ist ganz klar, allerdings ist nicht klar welchen Anteil den des Arbeitgebers oder beide Anteile, also auch der Arbeitnehmeranteil, denn da scheiden sich die Geister im Netz.

Hat schon jemand was von einer Verpflichtung ueber 25 Jahre hinaus gehoert zb. SAZ 35 oder 40 ?


Vielen Dank
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Tommie

  • Gast
Antw:SAZ 25 und die sogenannte "Mini-Pension" bzw. Rente
« Antwort #1 am: 08. November 2018, 13:28:58 »

Ihr Posting ist geprägt von kompletter Unkenntnis der Sach- und Rechtslage!

1. Einen SaZ mit einer Verpflichtungsdauer von mehr als 25 Jahren schließt der § 40 des Soldatengesetzes aus:

Zitat
Die Berufung in ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit ist längstens bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren zulässig, jedoch nicht über das 62. Lebensjahr hinaus. ...

2. Die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt so, dass der Bund sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil übernimmt!

Siehe auch hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/03_nachversicherung_node.html

Fazit: Ein Blick ins Gesetz
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KlausP

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Antw:SAZ 25 und die sogenannte "Mini-Pension" bzw. Rente
« Antwort #2 am: 08. November 2018, 13:30:55 »

Zitat
... Hat schon jemand was von einer Verpflichtung ueber 25 Jahre hinaus gehoert zb. SAZ 35 oder 40 ? ...

Darüber kann noch niemand etwas gehört haben, da eine Verpflichtung als SaZ für maximal 25 Jahre möglich ist. (§ 40(1) Satz 1 Soldatengesetz)
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DerNeue11

  • Gast
Antw:SAZ 25 und die sogenannte "Mini-Pension" bzw. Rente
« Antwort #3 am: 08. November 2018, 13:52:04 »

Vielen Dank für Ihre Antwort, damit haben Sie mir schonmal geholfen.

Das ist das Gesetz, wobei sich das in den nächsten Jahre wieso ändern, davon bin ich überzeugt.

Wie hoch die Rente nach 25 Jahren ausfällt wissen Sie zufällig nicht oder ?

Brutto bzw. Netto ?
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Tommie

  • Gast
Antw:SAZ 25 und die sogenannte "Mini-Pension" bzw. Rente
« Antwort #4 am: 08. November 2018, 13:55:56 »

Es gibt für SaZ 25 nach den 25 Dienstjahren ger keine Rente, weil die gesetzliche Rente immer erst mit erreichen des gesetzlichen Rentenalters ausgezahlt wird! Und dann zählen da noch z. t. Schul- und Ausbildungszeiten mit rein, man arbeitet danach ggf. noch, etc. ...

Somit gibt es auf Ihre Frage keine exakte Antwort!
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F_K

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Antw:SAZ 25 und die sogenannte "Mini-Pension" bzw. Rente
« Antwort #5 am: 08. November 2018, 13:56:18 »

@ DerNeue:

Die Höhe ist abhängig von der Einzahlung, und diese ist abhängig von den Bezügen (Dienstgrad, Anzahl Kinder, Familienstand).

... wenn man alle diese Daten kennt, ist es eine Rechenaufgabe ... (wobei nur 25 jahre arbeiten für Rente etwas wenig ist ...)
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LwPersFw

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Antw:SAZ 25 und die sogenannte "Mini-Pension" bzw. Rente
« Antwort #6 am: 08. November 2018, 14:37:40 »

Siehe auch den Anhang im 1. Beitrag hier

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,60219.0.html

(um den Anhang lesen zu können, müssen Sie sich richtig im Forum registrieren)
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LwPersFw

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Antw:SAZ 25 und die sogenannte "Mini-Pension" bzw. Rente
« Antwort #7 am: 08. November 2018, 14:50:31 »

Und zum Punkt "Mini-Pension"...

Wenn Sie damit den § 13e Soldatenversorgungsgesetz (Unterhaltsbeitrag) meinen...

Dazu ist anzumerken:

Dieser gilt für SaZ 20+ ... als "mehr als 20 Jahren..."

Da dieser erst vor wenigen Jahren neu eingeführt wurde, gibt es zu dessen Anwendung keine verlässlichen Aussagen !!

Der Unterhaltsbeitrag beläuft sich auf bis zu 75 % der sog. Mindestversorgung. Diese liegt z.Zt. bei ca. 1660 Euro.

Also wäre der Unterhaltsbeitrag - per Stand heute - bis zu ca. 1245 Euro ...

ABER ... im Gesetz steht "KANN"... und zur Höhe gibt es die Einschränkung "BIS ZUR Höhe von 75 %..."

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F_K

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Antw:SAZ 25 und die sogenannte "Mini-Pension" bzw. Rente
« Antwort #8 am: 08. November 2018, 15:03:08 »

Naja, der 13 e ist ja eher eine "Verlängerung" der Übergangsgebührnisse - und eben KEINE Rente / Pension - weil 13 e endet spätestens in dem Alter, in dem der ExSoldat Rentenleistungen erhält.

Da warten wir mal ab, wie diese Zahlung später ausgestaltet wird - noch ist es ja nur eine "kann" Möglichkeit.
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DerNeue11

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Antw:SAZ 25 und die sogenannte "Mini-Pension" bzw. Rente
« Antwort #9 am: 08. November 2018, 15:39:04 »

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Also gibt es sogar über den BFD Anspruch hinaus (5Jahre) diese sogenannte mindestversorgung für Soldaten bis zum Rentenalter ? Hab ich das richtig verstanden ?
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F_K

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Antw:SAZ 25 und die sogenannte "Mini-Pension" bzw. Rente
« Antwort #10 am: 08. November 2018, 15:56:24 »

NEINNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNN ....

es KÖNNTE etwas geben - aber was genau, muss noch festgelegt werden.

Und für Menschen, die dann ARBEITEN und Geld verdienen, wird es wohl NICHTS geben.
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TomTom2017

  • Gast
Antw:SAZ 25 und die sogenannte "Mini-Pension" bzw. Rente
« Antwort #11 am: 08. November 2018, 19:04:08 »

Es gibt für SaZ 25 nach den 25 Dienstjahren ger keine Rente, weil die gesetzliche Rente immer erst mit erreichen des gesetzlichen Rentenalters ausgezahlt wird! Und dann zählen da noch z. t. Schul- und Ausbildungszeiten mit rein, man arbeitet danach ggf. noch, etc. ...

Somit gibt es auf Ihre Frage keine exakte Antwort!
Um das noch weiter zu führen: Die Rente hängt vor allem an Entgeltpunkte. Und wie viele Entgeltpunkte man bekommt, hängt vom allgemeinen Lohnniveau ab. Beispiel: Allgemeines Lohnniveau 1000 EUR. Hat man nun 1000 EUR brutto verdient und hat dafür Rentenbeiträge entrichtet, so bekommt man genau einen Entgeltpunkt.

Keiner kann vorhersagen, wie sich das allgemeine Lohnniveau in den nächsten Jahren und Jahrzehnten entwickeln wird.
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Tommie

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Antw:SAZ 25 und die sogenannte "Mini-Pension" bzw. Rente
« Antwort #12 am: 10. November 2018, 11:29:11 »

@ DerNeue11:

Fassen wir also kurz zusammen ;) : Vermutlich ist Ihr Plan, nach Schule und Bundeswehr "ungestreift" in Rente zu gehen, zum Scheitern verurteilt! Sie sollten daher schon mal üben, mit dem Sozialhilfesatz auszukommen ;D !
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NoLimits

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Antw:SAZ 25 und die sogenannte "Mini-Pension" bzw. Rente
« Antwort #13 am: 11. November 2018, 19:32:24 »

@Tommie

Applaus Applaus sehr erwachsen muss ich sagen, dass Leute die hier fragen stellen solche Antworten zum Teil bekommen, sowas ist in meinen Augen sehr traurig!

Es scheint sehr wichtig für Sie zu sein unqualifizierte Kommentare abzugeben, aber gut vermutlich sind Sie einsam und verbittert also nachzuvollziehen.

@DerNeue11

Sie sollten sich gut überlegen was Sie machen, da wie sie hier lesen konnten der SAZ 25 auf jeden Fall auch seine Nachteile mit sich bringt.

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JLo

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Antw:SAZ 25 und die sogenannte "Mini-Pension" bzw. Rente
« Antwort #14 am: 12. November 2018, 09:37:53 »

@DerNeue11

Mehr Informationen von deiner Seite wären schon hilfreich: Geb. Jahr und bist oder willst Du zur Bundeswehr?
oder
Schau dir das mal an und lass dich beraten: Rentenrechtliche Absicherung der Soldaten auf Zeit (SaZ)
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