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Autor Thema: Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung  (Gelesen 5234 mal)

CorradoG66

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Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« am: 08. November 2018, 17:32:07 »

Guten Abend zusammen,

ich hatte die letzten 3 Tage meine Eignungsfeststellung. Hat soweit alles geklappt und habe nun eine "Eröffnung der Verwendungsplanung" bekommen. Mir fehlt noch noch eine Bescheinugung vom Arzt.  Ich habe meinen Einplaner einiges erfragt, jetzt wo ich daheim bin und die ganze Aufregung etc etwas gesackt ist, sind mir aber noch ein paar Dinge eingefallen.

Ich beziehe eine 2 Zimmerwohnung sei 2011. Eine Kopie meines Mietvertrages liegt meinen Unterlagen beim Karrierecenter bei. Meine AGA Standort ist zb 450 km weit entfernt. Dort werde ich 6 Monate stationiert sein. Grundausbildung in Verbindung mit Feldwebellehrgängen wurde mir gesagt. Anschließend komm ich in eine Stammeinheit ca 160 km von meinem Wohnort entfernt.

Am Wochenende heim fahren ist bei der Entfernung machbar. Unter der Woche jeden Tag natürlich nicht. Wie verhält sich das ganze zwecks Kosten? Ich lese öfters was von Wohngeld, Trennungsgeld,  und und und. Was davon stimmt? Muss ich das beantragen? Wenn ja, wann und wo? Während der AGA wird mit ja ein Zimmer innerhalb der Kaserne gestellt. Wie schaut es danach aus?

Dann hätte ich noch eine Frage: Mein Einsatzbereich wäre F200 PersonalFeldwebel. Meine Stammeinheit wäre in diesem Fall Bataillon Elektronische Kampfführung 931. Wie verhält es sich denn, wenn ich mal versetzt werde? Geschieht das dann nur innerhalb der Elektrischen Kampfführung ( sind glaube 4 Standorte in Deutschland), oder kann es auch passieren, dass man mal nach XY zu zb den Panzergrenadieren versetzt wird?

Vielen Dank für die Hilfe.
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KlausP

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #1 am: 08. November 2018, 17:51:29 »

Zu Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung gibt es gefühlte 1000 Threads im Forum. Einfach mal dort informieren.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KillBurn93

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #2 am: 08. November 2018, 17:52:42 »

Beginnen Sie als erstes mal Ihre Grundausbildung und werden Sie Soldat sich vorher verrückt machen bringt nichts  ;)
Während Ihrer Grundausbildung wird ein Unterricht zum Thema Trennungsgeld stattfinden und Ihnen gezeigt werden wie die Anträge auszufüllen sind vorher können Sie da eh nichts machen.

Wenn Sie auf Lehrgänge gehen ist der Dienstherr dafür zuständig Ihnen einen Unterkunft zu stellen (das kann auch ne 8er Stube sein).

Als Perser sind Sie überall in jeder Einheit einsetzbar die Aufgabe ist ja überall identisch. Sollte der Dienstherr Sie am anderen Ende Deutschlands brauchen werden Sie dort landen.
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Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

CorradoG666

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #3 am: 08. November 2018, 20:55:01 »

Vielen Dank schonmal.

Was auch "lustig" ist. Ich soll mit nen Termin beim Facharzt besorgen und dem Befund zum Karrierecenter schicken. Problem ist auf meinem Zettel steht bis 15.11 und nach 7-8 Telefonaten heute, kann ich das wohl schön vergessen. Mir wurden Termine für nächstes Jahr im Januar angeboten....

Wie verhält es sich, wenn es mangels Termin einfsch nicht möglich ist die verlangten Unterlagen bis zum 15.11 zu besorgen? Der Dienstantritt Januar fällt dann wohl flach. Wir das dann nach hinten verschoben?
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Somethingwrong

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #4 am: 08. November 2018, 21:31:54 »

*Achtung Halbwissen*

Die Einstellung wird sicher verschoben werden, es wird niemand eingestellt der nicht alles Geforderte ablieferte oder alle Untersuchungen abgeschlossen hat.

 
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TomTom2017

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #5 am: 08. November 2018, 22:26:21 »

Wie verhält es sich, wenn es mangels Termin einfsch nicht möglich ist die verlangten Unterlagen bis zum 15.11 zu besorgen?
Anrufen, Situation erklären und sehen, was kommt. Wenn man weiß, dass man Fristen nicht halten kann, dann ist man aufgefordert, sich bei der zuständigen Stelle zu melden (und das gilt jetzt nicht nur beim Bund).
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Nemoo

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #6 am: 09. November 2018, 07:29:29 »

Ich musste auch einen Termin für eine fachärztliche Untersuchung machen. Die haben mir gesagt nächstes Jahr im April hätten die Termine frei. Als ich erwähnte, dass ich einen Überweisungsschein von der Bundeswehr habe, direkt 2 Tage später einen Termin bekommen  ;)
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CorradoG666

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #7 am: 09. November 2018, 07:58:16 »

Moin,

ich habe bei jedem Anruf erwähnt, dass ich eine Überweisung von der Bundeswehr habe. Hat aber keinen beeindruckt. Meistens kam: Dieses Jahr sind keine Termine frei. Eine Praxis wollte mich sogar nen Termin für Mai 2019 geben. Da habe ich mich schon geragt, ob mir überhaupt zugehört wurde. Ich habe eine Mail in Center geschrieben und warte ab was kommt. Im Zweifel wird es halt nix mit 01.01.2019. Ist dann halt so.

Beginnen Sie als erstes mal Ihre Grundausbildung und werden Sie Soldat sich vorher verrückt machen bringt nichts  ;)
Während Ihrer Grundausbildung wird ein Unterricht zum Thema Trennungsgeld stattfinden und Ihnen gezeigt werden wie die Anträge auszufüllen sind vorher können Sie da eh nichts machen.

Wenn Sie auf Lehrgänge gehen ist der Dienstherr dafür zuständig Ihnen einen Unterkunft zu stellen (das kann auch ne 8er Stube sein).

Als Perser sind Sie überall in jeder Einheit einsetzbar die Aufgabe ist ja überall identisch. Sollte der Dienstherr Sie am anderen Ende Deutschlands brauchen werden Sie dort landen.

Vielen Dank für die Antwort.  Mir ist bewusst, dass ich noch kein Soldat bin und alles noch ganz am Anfang steht. Ich möchte mich nur frühzeitig darum kümmern, denn später heißt es dann meistens: Tja, da hätten Sie sich früher kümmern müssen und das wäre nicht in meinem Sinne.

Können Sie mir vielleicht noch erklären wie es sich mit "Wohnung anerkennen lassen" verhält? Läuft das automatisch, da mein Vertrag vorliegt? Sollte ich das nochmal im KarriereCenter erfragen? Extra beantragen? Ich lese ständig was von UKV soll nicht genehmigt werden, damit man Trennungsgeldempfänger werden kann. Aber wie wann und so, entzieht sich meiner momentanen Kenntnis.

Vielen Dank
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KlausP

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #8 am: 09. November 2018, 08:37:36 »

Zitat
... Läuft das automatisch, da mein Vertrag vorliegt? ...

Genau dafür sollten Sie den ja mitbringen und vorlegen.

Zitat
... Ich habe eine Mail in Center geschrieben und warte ab was kommt. ...

Ich hätte angerufen!
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CorradoG666

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #9 am: 09. November 2018, 09:02:58 »

Und genau das mache ich jetzt auch: Anrufen. Möchte das geklärt haben.

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CorradoG666

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #10 am: 09. November 2018, 15:52:53 »

Ei ei ei.

Das weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut.

Mal zum Thema. Ich benötige wie gesagt noch einen Attest.
Auf dem Schreiben der Bw Ärztin steht bis 05.12.18. Auf dem Zettel des Einplaners steht bis 15.11.18. Eintritt soll 01.01.19 bei Bückeburg sein. Nun wurde ich von einem zum anderen weiter geleitet und keiner weiß so genau Bescheid.... Zum einplaner selbst kann man anscheinend nicht weiter geleitet werden und somit warte ich seit heute morgen 09.30 auf einen Rückruf.

Mir ist durchaus bewusst, dass ich nicht der einzige Mensch auf der Welt bin, aber innerhalb eines Tages sollte ein Rückruf machbar sein.

Ich bin gespannt.
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Ralf

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #11 am: 09. November 2018, 16:32:55 »

Da wird wohl jetzt am Freitag um die Uhrzeit nichts mehr kommen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

CorradoG666

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #12 am: 12. November 2018, 19:06:21 »

Das habe ich auch bemerkt  ;D

Aber das bis heute keine Antwort auf meine Mail von Donnerstag mittag kam, finde ich etwas befremdlich. Sollte innerhalb von 24 h möglich sein. Habe nun noch eine geschrieben. Wenn man anruft darf man gefühlt jedesmal jemand anderen den Sachverhalt erklären, fast wie bei der Telekom... wieso ist es nicht möglich einfach zu seinem Einplaner durch gestellt zu werden.

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KlausP

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #13 am: 12. November 2018, 19:18:04 »

Zitat
... wieso ist es nicht möglich einfach zu seinem Einplaner durch gestellt zu werden. ...

Weil der mit einem Bewerber beim Einplanungsgespräch sitzt?  ::) Oder hat in der Zeit, als Sie dort gesessen haben, jemand angerufen?
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CorradoG666

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« Antwort #14 am: 12. November 2018, 19:41:01 »

Ne, hat niemand angerufen. Aber ein Rückruf der mir am Freitag angeboten wurde, fand bis heute auch nicht statt. Mir wäre es auch lieber, ich könnte mir zeit lassen, aber da die Uhr tickt und die Unterlagen bis 15.11.18 erwartet werden, muss ich da schon etwas hinterher sein.
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