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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung  (Gelesen 5177 mal)

CorradoG666

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #15 am: 05. Dezember 2018, 20:59:56 »

Moin zusammen,

Ich habe nun das Schreiben meiner Einheit bekommen. Dort steht drin, dass ich bei Dienstantritt die Anerkennung/Berücksichtigung einer Wohnung vom KarrBcw mit bringen soll. Naja, die haben zwar meinen Mietvertrag und der wurde dort auch mit mir durch gegangen, aber das war es dann. Kein: Herr XXX Ihre Wohnung ist hiermit anerkannt oder sonst was. Wie läuft das denn normal? Ich werde wohl nochmal anrufen, oder eine Mail schreiben

Wenn wir schon dabei sind: ist es schlimm, wenn man keinen Impfpass mehr hat?

Ansonsten soll ich halt zum 20. Mal mein Zeugnis usw mit bringen...

Danke euch
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KlausP

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #16 am: 05. Dezember 2018, 21:01:45 »

Was steht denn bezüglich der Umzugskostenvergütung (UKV) in Ihrer "Aufforderung zum Dienstantritt"?
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CorradoG666

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #17 am: 05. Dezember 2018, 23:02:39 »

Guten Abend,

Also auf meiner "Einberufung zur Eignungsübung" steht unten:Im Hinblick auf die Umstrukturierung der Bundeswehr und die Dauer der Umsetzung der Stationierzngsentscheidung wird die Zusage der UKV nach BUKG gemäß Zentralerlass B-2213/2.......... zunächst nicht erteilt. Hierüber wird zu einem späteren Zeitpunkt neu entschieden.

UKV wäre auf Antrag möglich( was ich aber Stand jetzt, nicht vor habe)

Ich soll auch wie gesagt nochmal Zeugnisse usw mit bringen. Reicht es da, wenn ich die originalen mit bringe, oder muss ich das wirklich beglaubigen lassen? Da wurde doch bei der Bewerbung alles beglaubigt und eingeschickt.
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CorradoG666

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #18 am: 06. Dezember 2018, 21:09:20 »

Kann mir bezüglich dieser Sache irgendwer helfen, bevor es in die Hose geht  ;D

Auf Antwort vom KarrBw warte ich noch( da kann ich lange warten)

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KlausP

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #19 am: 06. Dezember 2018, 21:31:10 »

Ich kann Ihnen das jetzt nicht beantworten, aber ich hätte da eine einfache Lösung: Fragen Sie doch einfach in der GA-Einheit an, am besten den Personalfeldwebel, besonders, was die Zeugnisse betrifft.
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KillBurn93

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #20 am: 06. Dezember 2018, 22:45:41 »

Sie werden wahrscheinlich einen handschriftlichen lückenlosen Lebenslauf schreiben dürfen und dafür dienen die Zeugnisse als Nachweis.
Bei mir wurden 2015 die Kopien durch den Spieß mittels Dienstsiegel beglaubigt.
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Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

KlausP

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #21 am: 06. Dezember 2018, 23:07:23 »

Die Zeugniskopien sollten aber bereits in der vom KC übersandten Akte vorhanden sein. Schließlich werden die ja schon den Bewerbungsunterlagen beim Karriereberater beigefügt. Dass mal die eine oder andere Unterlage fehlt kann passieren, das kann aber nicht die Begründung dafür sein, dass alle Rekruten den ganzen Krempel beim Dienstantritt schon wieder mitbringen sollen. 
Vielleicht sollten auch die GA-Einheiten ab und zu mal ihre Begrüssungsschreiben an die Rekruten entrümpeln, anstatt immer nur das Datum zu ändern.
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CorradoG666

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #22 am: 06. Dezember 2018, 23:40:36 »

Abend zusammen,

Ich finde es auch mehr als merkwürdig. Meine damaligen Bewerbungsunterlagen waren absolut lückenlos. Während der ärztlichen Untersuchung, hatte ich ebefalls alles relevante dabei. Nun soll ich wie gesagt:

-Das letzte Zeugnis
-Gesellenbrief
-Befunde
-Mietvertrag
-Arbeitsvertrag
-Sozialversicherungs ID
-Ausweis
- die Einberufung
- Bankdaten mit bringen
-Bescheinigung vom Karrierecenter bezüglich anerkannte Wohnung

Punkte 1-5 habe ich alles bereits abgegeben 6-9 kann ich ja noch verstehen. Vielleicht denken die sich auch: lass den mal alles mit bringen, falls in der Akte was verloren gegangen ist, hat er es dabei. Nr 10 habe ich nie erhalten...

Ich habe eine Mail an die Einheit geschrieben und gefragt ob die Zeugnisse wirklich erneut beglaubigt werden müssen, dass ich meine Mietvertrag schon vorgelegt habe und dass ich keine Bescheinigung des Karrierecenters bezüglich meiner anerkannten Wohnung bekommen habe.

Darauf wurde mir mitgeteilt, dass die Unterlagen beglaubigt sein müssen und dass die Unterlagen über meine Wohnung zwar vor liegen, ich aber trotzdem das mit bringen soll,was auf dem schreiben steht... verstehe das einer...
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KillBurn93

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #23 am: 07. Dezember 2018, 00:01:15 »

Nur weil Sie denken die Sachen waren lückenlos und vollständig heißt es nicht das sie es sind bzw. das alle Daten korrekt eingepflegt wurden. Und mit lückenlos meint die Bundeswehr das wirklich kein einziger Tag im Lebenslauf unerklärt ist, selbst die Schulferien zwischen Schuleende und Ausbildungsbeginn sind anzugeben...
Bringen Sie lieber alles nocheinmal mit und lassen alles auf Korrektheit prüfen das ist weniger Aufwand als z.b Trennungsgeldgeschichten nach einiger Zeit gerade zu ziehen.
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KlausP

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #24 am: 07. Dezember 2018, 07:04:18 »

So ziemlich das einzige, was die GA-Einheit wirklich noch benötigt ist die Bankverbindung und die Nachweise zur Renten- und Pflegeversicherung. Das wird nach meiner Erfahrung erst nach tatsächlichem Dienstantritt abgefragt und eingepflegt.
Mein Perser hätte mir als Spieß schon eine sehr gute Begründung dafür liefern müssen, wenn er das Alles von jedem Rekruten noch mal abverlangt. Die ganzen Zeugnisse und Urkunden braucht außer ihm nämlich niemand sonst.
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CorradoG666

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #25 am: 07. Dezember 2018, 08:22:07 »

Nur weil Sie denken die Sachen waren lückenlos und vollständig heißt es nicht das sie es sind bzw. das alle Daten korrekt eingepflegt wurden. Und mit lückenlos meint die Bundeswehr das wirklich kein einziger Tag im Lebenslauf unerklärt ist, selbst die Schulferien zwischen Schuleende und Ausbildungsbeginn sind anzugeben...
Bringen Sie lieber alles nocheinmal mit und lassen alles auf Korrektheit prüfen das ist weniger Aufwand als z.b Trennungsgeldgeschichten nach einiger Zeit gerade zu ziehen.

Wie gesagt, habe ich ja alles fertig gemacht und war gestern bei der Ortsverwaltung und habe alles notwendige beglaubigen lassen. Zum Glück konnte die nette Dame mich irgendwie leiden und ich musste dafür nichts bezahlen^^. Ich denke auch die wollen das sicherheitshalber mit gebracht haben, damit fehlende Unterlagen direk eingefügt werden können. Man muss ja sogar nochmal einen Bogen ausfüllen, mit Name, Adresse, Abschluß etc, quasi fast das gleiche wie der Bewerbungsbogen damals.

Ich bin nach nach wie vor gespannt, was da nun aus meiner Wohnung wird. Da die Unterlagen laut Aussage der Einheit allerdings vorliegen, klingt das schonmal positiv...

Naja ist, wie es ist. Ich sehe es als rechtmäßigen "Befehl" und mache es einfach
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LwPersFw

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #26 am: 07. Dezember 2018, 09:50:02 »

1.
Für die Wohnungsfrage ... und dem daraus resultierenden TG-Anspruch ... ist relevant, was auf der Aufforderung zum Dienstantritt steht.
Ein erneutes "Anerkennungsverfahren" nach Dienstantritt ist rechtlich nicht notwendig und auch nicht vorgesehen, solange Sie nicht umziehen, oder die Wohnung auflösen.
Heften Sie Ihrem 1. TG-Antrag nur eine Kopie der Aufforderung bei.
Das der Datenbestand dies korrekt wiedergibt ... ist Sache des BAPersBw ... da dort Ihre Bewerberakte vorliegt ... inkl. der Anerkennung des Hausstand durch das KC/AC.
Denn die vollständige Bewerberakte wird vom KC/AC dem BAPersBw übersendet (Bereichsvorschrift C1-1480/0-5002)

Sollten Sie beim KC/AC ein separates Schriftstück zur Anerkennung erhalten haben ... kann es natürlich nicht schaden, dies mitzuführen.

2.
Beglaubigen für Pers-Angelegenheiten kann und darf jeder Spieß/Pers und dies natürlich kostenlos - es genügt die Vorlage der Originale.

3.
Ich vermute Sie meinen es nicht so ernst ... aber "befehlen" kann man einem angehenden SaZ frühestens ab Dienstantritt...

4.
Nach Dienstantritt werden nochmal bestimmte Sachverhalte abgefragt, da zwischen Einplanung und Dienstantritt z.T. viele Monate vergehen können.
Und erfahrungsgemäß viele Bewerber vergessen, dass Sie bestimmte Sachverhalte in diesem Zeitfenster dem KC/AC melden sollen...
Da man hier zur Vereinfachung nicht individuell abprüft ... werden für alle Bewerber nach Dienstantritt bestimmte Daten überprüft.
Dies kann dazu führen, dass man sich fragt : "Warum muss ich dies nochmal melden...angeben...?"

5.
Manche Einheiten schießen dabei über das HEUTE notwendige hinaus ... und sollten ihre Anschreiben überarbeiten...  ;)
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

CorradoG666

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #27 am: 07. Dezember 2018, 10:15:32 »

1.
Für die Wohnungsfrage ... und dem daraus resultierenden TG-Anspruch ... ist relevant, was auf der Aufforderung zum Dienstantritt steht.
Ein erneutes "Anerkennungsverfahren" nach Dienstantritt ist rechtlich nicht notwendig und auch nicht vorgesehen, solange Sie nicht umziehen, oder die Wohnung auflösen.
Heften Sie Ihrem 1. TG-Antrag nur eine Kopie der Aufforderung bei.
Das der Datenbestand dies korrekt wiedergibt ... ist Sache des BAPersBw ... da dort Ihre Bewerberakte vorliegt ... inkl. der Anerkennung des Hausstand durch das KC/AC.
Denn die vollständige Bewerberakte wird vom KC/AC dem BAPersBw übersendet (Bereichsvorschrift C1-1480/0-5002)

Sollten Sie beim KC/AC ein separates Schriftstück zur Anerkennung erhalten haben ... kann es natürlich nicht schaden, dies mitzuführen.

2.
Beglaubigen für Pers-Angelegenheiten kann und darf jeder Spieß/Pers und dies natürlich kostenlos - es genügt die Vorlage der Originale.

3.
Ich vermute Sie meinen es nicht so ernst ... aber "befehlen" kann man einem angehenden SaZ frühestens ab Dienstantritt...

4.
Nach Dienstantritt werden nochmal bestimmte Sachverhalte abgefragt, da zwischen Einplanung und Dienstantritt z.T. viele Monate vergehen können.
Und erfahrungsgemäß viele Bewerber vergessen, dass Sie bestimmte Sachverhalte in diesem Zeitfenster dem KC/AC melden sollen...
Da man hier zur Vereinfachung nicht individuell abprüft ... werden für alle Bewerber nach Dienstantritt bestimmte Daten überprüft.
Dies kann dazu führen, dass man sich fragt : "Warum muss ich dies nochmal melden...angeben...?"

5.
Manche Einheiten schießen dabei über das HEUTE notwendige hinaus ... und sollten ihre Anschreiben überarbeiten...  ;)


Guten Tag LwPersFw und schonmal Danke für die Antwort.

zu Punkt 1:

Das steht am Ende meiner Einberufung zur Eignungsübung

Im Hinblick auf die Umstrukturierung der Bundeswehr und die Dauer der Umsetzung der Stationierzngsentscheidung wird die Zusage der UKV nach BUKG gemäß Zentralerlass B-2213/2.......... zunächst nicht erteilt. Hierüber wird zu einem späteren Zeitpunkt neu entschieden. Damit sollte ich TG Empfänger sein, wenn ich das richtig verstehe.

2.
Wie gesagt wurde mir per Mail mitgeteilt, dass diese bei Abgabe beglaubigt sein müssen. Aber die Sache ist wie gesagt gestern erledigt worden.

3.
Ich habe es selbstverständlich mit Augenzwinkern gemeint, deshalb habe ich es auch in " " gesetzt :)

4.
Das kann ich natürlich nachvollziehen. Meine Eignungsfeststellung war im November, ist also noch alles relativ frisch. Da wird aber wohl nicht bei jedem drauf geachtet, sondern einfach bei jedem das gleiche verlangt und fertig.

5.
Das denke ich auch :)
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KlausP

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #28 am: 07. Dezember 2018, 10:18:20 »

Zitat
... 2. Wie gesagt wurde mir per Mail mitgeteilt, dass diese bei Abgabe beglaubigt sein müssen. ...

Tut mir leid, aber für solche Aussagen fehlt mir das Verständnis. Und ich war jahrelang Spieß, auch in einer GA-Kompanie.
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CorradoG666

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Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
« Antwort #29 am: 07. Dezember 2018, 11:28:25 »

Vielleicht wusste es derjenige auch nicht genau und hat einfach das gesagt, was auf dem Zettel steht :D

Normal kostet das ja auch noch Geld, das ist bei mir ha zum Glück entfallen...
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