Von G auf SG mit 12 Tagen als Sprungbeförderung...?
Ich beschäftige mich seit meiner Einkleidung mit dem Thema. Ehe ich die sich gegenseitigen Abhängigkeiten verstand verging schon etwas.
Ich interpretiere das anders. G zu OG 6, OG zu HG 6, HG zu SG 12. Sind nun alle anderen Voraussetzungen erfüllt (Stehzeit, DP, ATN, Beord.,usw) dann nehmen wir mal an es stehen 12 alte Tage auf dem Konto. OG und HG müssen nicht durchlaufen werden - was aber wohl nicht bedeutet 12 RDL Tage "geschenkt" zu bekommen. Es ist eher so, dass man genug für den HG (6+6) hat.
Sollen nun 12 weitere dazu, kann man sich eigentlich nur "wünschen" nicht noch HG zu werden, da wieder Zeit vergeht obgleich die RDL Tage da sind. Das gilt aber wiederum nicht, wenn man HG wird, die Übung macht und die nächste Zusammenkunft erst in 6 Monaten ist.
Richtig ist, der G kann nicht Übersprungen werden (außer mit vorl. Beförderung gleich am Start). Der SG muss vom Manschafter durchlaufen werden.
Ich betone, dass ich es so verstand, dass alte Tage in diesem Fall nicht in Beorderungsverwendung waren, was nicht heissen muss , dass die Tage nicht auf dem zukünftigem DP waren.
Es ist sicher ein wenig müßig, das alles immer wieder für "nur Mannschaftervorgänge" zu erklären und diskutieren. Allerdings streben fast alle Kameraden oberhalb der Mannschafter bestimmte DG an. So meine Beobachtung.
Die Regelung der Beförderung - mit ihren gegenseiten Abhängigkeiten und Ausschlüssen - der Mannschafter greift extrem bei ehemals Ungedienten.