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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Könnte man sich mit diesen Voraussetzungen noch zum TruppenOffz bewerben?  (Gelesen 59226 mal)

Stixx

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...ich bewerbe mich morgen einfach und gucke was passiert.^^
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wolverine

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Sie haben sich doch als OffzMilFD beworben. Ich riet Ihnen, das zu verfolgen. Werden Sie Lt, OLt, Hptm und überzeugen Sie dabei. Dann können Sie den Laufbahnwechsel zum StOffz angehen. Dazu brauchen Sie den §29 nicht und auch keinen UmP.
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bmar

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Zitat
1. Was ist man denn als StFw OA wenn man kein UmP mehr ist?

Anwärter in der Offizierlaufbahn.

Zitat
2. ... Man kann ja schließlich auch jederzeit zurückgeführt werden. ...

Ja, dann wird man in die Feldwebellaufbahn zurückgeführt. Mit dem "zurück" ist doch schon ausgesagt, dass man als StFw (OA) eben nicht mehr in dieser Laufbahn geführt wird.

Warum das Durcheinanderwerfen von Laufbahn und Dienstgradgruppe? Selbstverständlich ist ein StFw OA ein UmP, genau wie der Fähnrich/Oberfähnrich.
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LwPersFw

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Außerdem habe ich gerade eine Bewerbung zum OffzMilFD laufen.


Zitat
...ich bewerbe mich morgen einfach und gucke was passiert.^^

"910. Unteroffiziere, die sich für die Zulassung oder Übernahme in eine andere Laufbahn der
Offiziere beworben haben, sind bis zur Entscheidung über diese Bewerbung von der Zulassung zur
Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes zurückzustellen."
A-1340/49


Vorgabe des BAPersBw

"§29 SLV* (alle TSK ́s)            30.09.             für Übernahme zum 01.07. (Folgejahr)

* Bei Bewerbungen nach §29 müssen alle geforderten Unterlagen bis zum 30.09. vollständig im AC   
 vorliegen. Eine Fristverlängerung über den 30.09. hinaus, kann nicht gewährt werden. "

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Edding400

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"910. Unteroffiziere, die sich für die Zulassung oder Übernahme in eine andere Laufbahn der
Offiziere beworben haben, sind bis zur Entscheidung über diese Bewerbung von der Zulassung zur
Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes zurückzustellen." A-1340/49


Da geht es aber "nur" um die Zulassung.
In der Auswahlkonferenz MilFD wird man dennoch betrachtet. Einzig die Zulassung zum OA wird erst erfolgen, wenn man das AC, oder den MAL nicht besteht. In dem Fall wird mal als FD zugelassen.
Besteht man das AC und den MAL, wird man als TrDst zugelassen und auf dieser Schiene OA.
Zumindest ist das mein derzeitiger Informationsstand aus Köln.

Alles andere würde doch auch keinen Sinn ergeben, oder?
Warum sollte man jemanden in der Bestenauslese ablehnen, nur weil er sich als OffzTruppe bewarb, aber in der Konferenz genommen worden wäre.

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LwPersFw

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"910. Unteroffiziere, die sich für die Zulassung oder Übernahme in eine andere Laufbahn der
Offiziere beworben haben, sind bis zur Entscheidung über diese Bewerbung von der Zulassung zur
Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes zurückzustellen." A-1340/49


Da geht es aber "nur" um die Zulassung.
In der Auswahlkonferenz MilFD wird man dennoch betrachtet. Einzig die Zulassung zum OA wird erst erfolgen, wenn man das AC, oder den MAL nicht besteht. In dem Fall wird mal als FD zugelassen.
Besteht man das AC und den MAL, wird man als TrDst zugelassen und auf dieser Schiene OA.
Zumindest ist das mein derzeitiger Informationsstand aus Köln.

Alles andere würde doch auch keinen Sinn ergeben, oder?
Warum sollte man jemanden in der Bestenauslese ablehnen, nur weil er sich als OffzTruppe bewarb, aber in der Konferenz genommen worden wäre.


Meine Zitate beziehen sich auf die zeitlichen Zusammenhänge der zitierten Äußerungen von @Stixx.

Er kann sich gern jetzt für den 29'er bewerben ... dieser Antrag geht aber in das Rennen für den 01.07.2020... Da der Stichtag 30.09.2018 vorbei ist...

Jetzt läuft aber sein Antrag OffzMilFD 2019... Konferenzen 1./2. Quartal 2019... Zulassung somit in 2019...

Ob das für ihn Sinn macht ... muss er selbst entscheiden...
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Edding400

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Es sollte auch keine Unterstellung einer falschen Aussage sein.

Es steht zeitlich aber immer etwas im Wege, denn wenn wir den Fall annehmen, die Bewerbung wäre noch termingerecht bis zum 30.09.2018 in Köln eingegangen, so würden AC und MAL auch erst nach den FD-Konferenzen abgeschlossen sein.

MAL Luftwaffe/Heer/Marine ist jeweils. 01.04. - 12.04.2019. Die FD - Konferenzen aber mitunter schon vorher abgeschlossen. Demnach würde er (oder wer auch immer) bei einer positiven Auswahl erst einmal keinen positiven FD-Bescheid bekommen, da erst der MAL absolviert werden müsste/soll.
Oder wie würde es sich in dem Fall verhalten?

Darüber hinaus finde ich keine Vorschrift, die einen genauen Ablauf beschreibt.
Im §29 SLV heisst es:

(1) Unteroffiziere aller Laufbahnen können zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes zugelassen werden, wenn sie sich in einem Feldwebeldienstgrad befinden und an einem Auswahllehrgang erfolgreich teilgenommen haben.

Was bedeutet denn KÖNNEN?

Wenn der MAL erfolgreich absolviert wurde, wird man ggf. OffzTruppe??? Vielleicht aber auch nicht??? Und wer entscheidet es???
Alles etwas schwammig....

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F_K

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"Können" bedeutet, dass es (theoretisch) diese Möglichkeit gibt.

Praktisch bestimmt die Personalführung und die TSKs / OrgBereiche einen Bedarf - nehmen wir mal an, 5 OA im Heer - und dann kann man sich bewerben.

Wenn es dann 100 Bewerber gibt, davon 50 geeignet sind, werden es trotzdem nur die 5 Besten dieser 50.

(und wenn z. B. ZSan sagt - unser Bedarf ist "0", dann ist das so).
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Edding400

  • Gast

Das ist soweit klar.

Aber wann wird so etwas entschieden?!? Denn wie verhält es sich denn, wenn jemand FD geworden wäre? Wann bekommt er/sie dann über das Ergebnis OA TrDst bescheid?? Denn so lange wird ja auch kein FD-Ergebnis bekannt gegeben. Bzw. eine Zulassung wird vorerst nicht erfolgen.
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Ralf

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Entschieden werden kann es ja nur nach dem MAL. Denn das Ergebnis fließt ja ein.
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Edding400

  • Gast

Hat man denn dann überhaupt noch die Chance in dem Jahr FD zu werden, wenn es mit dem TrDst nicht klappt?
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LwPersFw

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...denn wenn wir den Fall annehmen, die Bewerbung wäre noch termingerecht bis zum 30.09.2018 in Köln eingegangen...


Ist sie aber nicht ... und damit ist er gemäß Festlegung BAPersBw für 2019 "aus dem Spiel"...

Stichtage sind nun einmal einzuhalten.

Hätte er den Antrag termingerecht gestellt ... wäre nach der Nr. 910 verfahren worden.
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Edding400

  • Gast

Ok, dann konkretisiere ich die Frage noch einmal:

Wenn eine Bewerbung §29 SLV zum 30.09.2018 vorlag und man ins AC eingeladen wurde - Gleichzeitig ein Antrag zur Übernahme MilFD 2019 läuft - Wie verhält es sich dann zeitlich?
Erfolgreicher Abschluss MAL UND Positives Ergebnis Konferenz FD.

Dann kann es also passieren, dass man nicht nach §29SLV übernommen wird, weil man sich nicht durchsetzen konnte und aufgrund 910 ist man bei der FD Auswahl auch raus???
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LwPersFw

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Ok, dann konkretisiere ich die Frage noch einmal:

Wenn eine Bewerbung §29 SLV zum 30.09.2018 vorlag und man ins AC eingeladen wurde - Gleichzeitig ein Antrag zur Übernahme MilFD 2019 läuft - Wie verhält es sich dann zeitlich?
Erfolgreicher Abschluss MAL UND Positives Ergebnis Konferenz FD.




Sie haben doch aus Köln die Antwort erhalten:

Zitat
In der Auswahlkonferenz MilFD wird man dennoch betrachtet. Einzig die Zulassung zum OA wird erst erfolgen, wenn man das AC, oder den MAL nicht besteht. In dem Fall wird mal als FD zugelassen.
Besteht man das AC und den MAL, wird man als TrDst zugelassen und auf dieser Schiene OA.
Zumindest ist das mein derzeitiger Informationsstand aus Köln.

Zeitlich auch i.d.R. problemlos umsetzbar... da die Übernahme gem. dem 29'er zum 01.07. erfolgt, somit AC und MAL davor "durch sein" müssen...

...und die Konferenz OffzMilFD ebenfalls im 1. Hj ist...

Kann er also nicht 29'er werden ... setzt sich aber in der OffzMilFD-Konferenz durch... Zulassung zum nächst möglichen Termin des Jahres...

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OMLT

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Wie in einem anderen Thema schon geschrieben habe ich mich als OFähnr (FD) auch über den §29 SLV beworben. Diese Möglichkeit bleibt dir unbenommen. Du wirst in diesem Zusammenhang weiterhin als UmP betrachtet.

MkG

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