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Autor Thema: Berufsförderung nach BW Ausscheiden  (Gelesen 944 mal)

Dennisanders100

  • Gast
Berufsförderung nach BW Ausscheiden
« am: 14. November 2018, 08:42:09 »

Hey Leute,
Ich hab mal eine Frage zur Berufsförderung nach dem ausscheiden bzw sogar schon noch in der Bundeswehr. Kann ich selbst als FWDL'er Berufsförderung beantragen? Wie sieht die dann aus? Hilft mir dann die BW eine ausbildungsstelle zu finden?
Vielen Dank für die Antworten
LG Dennis
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KlausP

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  • Beiträge: 29.516
Antw:Berufsförderung nach BW Ausscheiden
« Antwort #1 am: 14. November 2018, 09:30:29 »

Im Soldatenversorgungsgesetz (SVG), § 3(3) ist geregelt:

Zitat
... (3) Als Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistenden können die Teilnahme an dienstzeitbegleitenden Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen (§§ 4 und 7 Absatz 2) sowie Hilfen zur Eingliederung in das zivile Erwerbsleben (§ 7 Absatz 1 und 5) gewährt werden. § 3a Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. ...

Der Rest steht dann hier: https://www.gesetze-im-internet.de/svg/BJNR007850957.html
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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