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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Trennungsgeld an einem Standort, an dem früher bereits UKV zugesagt wurde  (Gelesen 1671 mal)

Sebb86

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Guten Tag Kameradinnen und Kameraden,

ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen. Ich heiße Sebastian, bin 32 Jahre alt und als BrdSchFw SK eingesetzt.

Ich habe eine sehr umfangreiche Frage:

Ich werde zum 01.04.19 versetzt. Momentan habe ich von meinem anerkannten Hausstand (Wohneigentum Reihenmittelhaus) zu meiner Einheit 100 km einfach, die ich täglich pendle zusammen mit meiner Freundin, die im selben Ort arbeitet wie ich stationiert bin. Ich bekommen TG nach § 6 "tägliche Rückkehr zum Wohnort" Hier bekommen ich jedoch nur 45km erstattet, da mein letzter anerkannter Hausstand 45km von der Dienststelle entfernt war und ich quasi "ohne Zusage der UKV" weiter weggezogen bin. Dann erhöht sich das TG ja nicht.

Nun soll ich versetzt werden, an einen Standort, der von meinem Heimatort 65km entfernt ist. Da anerkannter Hausstand vorhanden - normalerweise TG nach § 6.
Jetzt gibt es bloß ein Problem. Ich wurde bereits als junger HG vor ca 10 Jahren bereits an diesen Standort versetzt. Damals ohne anerkannten Hausstand, da meine "damalige alte Einheit" mich vertröstet hat und meinte "Lass dich versetzen und da die Wohnung anerkennen. Das geht genauso" (naja, eine Menge TG verloren dadurch, aber man wusste es halt nicht besser)
Da kein anerkannter Hausstand vorlag, hab ich ja normalerweise die UKV zugesagt bekommen (Bin mir aber nicht sicher).
In dieser alten und bald wieder neuen Dienststelle hab ich meinen damaligen Hausstand anerkennen lassen und wurde bereits nach einen Jahr wieder versetzt. Diesmal mit anerkannten Hausstand aber im Einzugsgebiet des neuen Dienstortes somit weder UKV noch TG.
Seitdem hab ich noch drei Versetzungen hinter mir (alle ohne UKV aber dafür TG) und seitdem hab ich auch durchgehend anerkannte "Hausstände" gehabt.

Meine Frage:
Bekomme ich an einem Standort, für den mir schon einmal UKV zugesagt wurde, Trennungsgeld?


Wie gesagt, seitdem ich 2008 an diesem Standort tätig war, hatte ich drei anerkannte Hausstände (durchgehend) und wurde insgesamt viermal versetzt. Das erste Mal ohne UKV/TG weil Einzugsgebiet und die nachfolgenden drei Male mit TG.

Als wäre das nicht kompliziert genug, gilt ja ab 01.01.19 die Wahlmöglichkeit bezüglich TG/UKV.
Meine Versetzung ist zum 01.04.19 geplant.

Ihr seht, sehr kompliziert.
Aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen. Sowohl ReFü als auch DBwV konnten nur die Aussage "Wahrscheinlich kriegen Sie schon TG, wir sind uns aber nicht sicher treffen...

Vielen Dank
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LwPersFw

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Die Thematik des "verbrannten Standortes" bzgl. UKV ist vom Tisch.
Das BMVg hat mit Erlass - IUD II 2 - Az 21-05-00 vom 22.05.2018 angewiesen, dass dies nicht mehr zu berücksichtigen ist.
Es spielt also bei aktuellen UKV-Entscheidungen keine Rolle mehr, ob man schon einmal mit Zusage der UKV an den Dienstort versetzt war.

Bzgl. den neuen Regeln ab 01.01.2019 >> siehe oben das Top-Thema
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Sebb86

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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das ist ja super.

Wo kann ich dieses AZ denn nachlesen?
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LwPersFw

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Wo kann ich dieses AZ denn nachlesen?


Fragen Sie bei einem Refü, oder Ihrem BwDLZ nach.

Nur... wozu ?

Das Thema ist seit Mai "vom Tisch" und wird auch nicht mehr angewendet.

Außerdem... zum 01.01.2019 treten die neuen Regelungen zur UKV in Kraft, sind also bereits zum 01.04.2019 anzuwenden.

siehe das Top-Thema dazu
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