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Autor Thema: Umzug vor der Vororientierung  (Gelesen 1624 mal)

Bodo 1983

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Umzug vor der Vororientierung
« am: 17. November 2018, 15:14:14 »

Guten Tag Kameraden,

ich möchte folgendes Problem beschreiben und,wenn möglich auch lösen.

Ich bin BS , 35 Jahre, verheiratet und Vater einer Tochter. Ich wohne im Einzuggebiet meiner jetztigen Dienststelle und aktuell nicht trennungsgeldberechtigt. Wir haben vor 3 Monaten ein Grundstück erworben und der Baustatus ist momentan beim Anfang des Rohbaues.
Seit mehreren Jahren strebe ich eine Veränderung an, die natürlich gerade nun eintreten könnte.
Eine Versetzung ist greifbar aber noch nicht vororientiert. Die alte Wohnung liegt im ebenfalls im Einzuggebiet der neuen Dienststelle. Unser neues Haus jedoch nicht , so das ich ich Trennungsgeld nach 6 erhalten würde. Jedoch wird unser Haus nicht rechtzeitig zur Vororientierung / Versetzung fertig. Ich überlege nun , in eine Wohnung am Ort des Hausbaues (ca 50km entfernt) bis zur Fertigstellung  zu ziehen.
Ist dies vor der Versetzung legal. Gibt es eine Art Mindestwohnzeit bis zur Anerkennung der Wohnung am neuen Ort (gefunden habe ich nichts,da verheiratet wird die Wohnung sofort anerkannt)?
Ich bin für jeden Tip dankbar , gerade weil es sehr zeitkritisch ist.

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F_K

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Antw:Umzug vor der Vororientierung
« Antwort #1 am: 17. November 2018, 15:33:10 »

Wenn Du "weg" ziehst - dann ist die Wohnung zwar anerkannt, wird aber nicht berücksichtigt.
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Bodo 1983

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Antw:Umzug vor der Vororientierung
« Antwort #2 am: 17. November 2018, 16:44:29 »

Danke für die Antwort . Wenn das so sein sollte, dann muss sollte es aber auch irgendwo nachzulesen sein.

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Ralf

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Antw:Umzug vor der Vororientierung
« Antwort #3 am: 17. November 2018, 17:12:45 »

Ja, einfach mal in die GAIP schauen, dort findest du die alles hinsichtlich Berücksichtigungsfähigkeit/Anerkennung Wohnung. Oder aber du fragst die dafür Zuständigen. Das sollte ja als BS nicht wirklich schwer sein die entsprechenden Fachleute ausfindig zu machen.
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LwPersFw

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Antw:Umzug vor der Vororientierung
« Antwort #4 am: 17. November 2018, 17:41:13 »

Wenn Du "weg" ziehst - dann ist die Wohnung zwar anerkannt, wird aber nicht berücksichtigt.

Er ist verheiratet. Bei Diesen und Gleichgestellten wird immer ein berücksichtigungsfähigen Hausstand unterstellt.

Das Anerkennungsverfahren gilt nur für Ledige.

Aber... dem Rat von Ralf folgen... in der GAIP findet sich alles zum Thema BUKG inkl. den Links zu den relevanten Vorschriften... z.B. der C-2213/6.

siehe auch hier https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,55118.msg653502.html#msg653502
« Letzte Änderung: 18. November 2018, 09:21:06 von LwPersFw »
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