Hallo Zusammen,
ich beschäftige mich so langsam mit meinem Umzug in das Einzugsgebiet meiner Dienststelle. Nach einer Beratung durch das BAIUDBw AbrSt Landsberg und Durcharbeiten der ZDvs bin ich mir nicht so sicher, wie ich es mache. Zunächst einmal paar Daten:
* Anerkannte Wohnung liegt vor (Entfernung zum Dienstort > 200 Km)
* Älter als 25
* TG-Empfänger nach § 3
* Verwendungsdauer laut Verfügung am Dienstort bis vorr. Ende 2020
* UKV ist nicht zugesagt
Jetzt ist es ja so, dass der Anspruch auf TG erlischt, sobald die UKV-Zusage wirksam wird (die Ausnahmetatbestände liegen bei mir nicht vor). Die Beratung hat mir empfohlen, keinen Mietvertrag zu unterschreiben, bis mir die UKV zugesagt wurde. Soweit verstanden.
Jetzt ist es aber auch so, dass ich dem neuen Vermieter selten mehrere Wochen vertrösten kann, bis die UKV-Zusage da ist.... die Wohnung ist dann halt weg. Und beantrage ich die Zusage z.B. zum 01.01.2019 und finde ab da keine passende Wohnung, verliere ich meinen TG-Anspruch - mit der Konsequenz, dass ich meine TG-Wohnung selbst bezahlen darf. Oder ich finde eine Wohnung zum 01.01.2019, unterschreibe - und die UKV wird dann (aus welchen Gründen auch immer) nicht zugesagt. Es ist ja eine Ermessensentscheidung (und das war auch der Grund, wieso die Beratung meinte, erst nach Zusage den Mietvertrag unterschreiben).
Meine Lösung, um hier etwas Rechtssicherheit zu bekommen, wäre beim BAPers eine Zusicherung im Sinne des § 38 VwVfG zu beantragen. Leider habe ich dazu nichts in den ZDvs und auch nichts in der GAIP sowie im Bw-Wiki finden können. Was meint ihr? Ist das realistisch, dass diese auch erteilt wird? Oder übersehe ich was?
Btw. das ist mein erster Umzug mit der Bw und mit UKV (deshalb die Unsicherheit).
Vielen Dank schon mal.