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Autor Thema: Erfahrungsstufen mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst  (Gelesen 1509 mal)

JuMaW

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Hallo zusammen,
ich beginne im März 2020 die Laufbahnausbildung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst (Beamte). Mich interessiert wie die Einstufung der Erfahrungsstufe bei der Ernennung zur Beamtin auf Probe nach der Laufbahnausbildung ermittelt wird. Im Grunde wäre dies ja Erfahrungsstufe 1. Allerdings bin ich nach erfolgreich bestandener Laufbahnausbildung bereits 34 Jahre alt, habe mit 16 eine 3 jährige Ausbildung zur Industriekauffrau gemacht und in diesem Beruf als Vertriebsassistentin verwaltende Tätigkeiten wie z.B. Rechnungserstellung usw. durchgeführt und war später als Sachbearbeiterin im Vertrieb jahrelang tätig. Wird mir diese Berufserfahrung bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe angerechnet?
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Papiertiger

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Antw:Erfahrungsstufen mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst
« Antwort #1 am: 05. Februar 2020, 21:07:12 »

Für die Anerkennung von Erfahrungszeiten bei der ersten Stufenfestsetzung verweise ich auf § 28 BBesG.
Zusätzlich können zur Berechnung der Probezeit nach der Laufbahnausbildung hauptberufliche Tätigkeiten anerkannt werden, siehe § 29 BLV.

Die Entscheidung darüber, ob und wenn ja was anerkannt wird, trifft BAPersBw jeweils einzelfallbezogen. In jedem Fall ist es empfehlenswert (aus eigener Erfahrung gesprochen), rechtzeitig vor Ende der Laufbahnausbildung einen entsprechenden formlosen Antrag an die personalführende Stelle zu richten.
Möglicherweise ergibt sich auch im Rahmen der Einführungsveranstaltungen zu Beginn der Laufbahnausbildung die Möglichkeit, mit Vertretern des BAPersBw diese Fragen einmal kurz und unverbindlich anzusprechen.
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