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Autor Thema: Einweisungsfahrt  (Gelesen 5219 mal)

MSI32

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Einweisungsfahrt
« am: 26. November 2018, 18:10:05 »

Hallo meine Frage ist eine also die erste Einweisungs fahrt auf einem Marsch zulässig ?
MfG
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ulli76

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Antw:Einweisungsfahrt
« Antwort #1 am: 26. November 2018, 18:16:55 »

Auf was für einem Marsch? und was für ein Fahrzeug bei welcher Fahrerfahrung?
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KlausP

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Antw:Einweisungsfahrt
« Antwort #2 am: 26. November 2018, 18:20:55 »

Warum sollte das nicht zulässig sein? Es geht doch darum, dass der Kraftfahrer in die Benutzung eines bestimmten Kfz-Typs eingewiesen wird, einschließlich TD.
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MSI32

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Antw:Einweisungsfahrt
« Antwort #3 am: 26. November 2018, 18:22:57 »

Seit Mai diesen Jahres ce Lehrgang erfolgreich bestanden.
Marsch ist eine rückverlegung in Kolonne.
Das fzg ist ein 7to Anhänger
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MSI32

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Antw:Einweisungsfahrt
« Antwort #4 am: 26. November 2018, 18:33:14 »

Eine Einweisung ist doch ein anderer Zweck der fahrt als ein Marsch von a nach b..
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MMG-2.0

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Antw:Einweisungsfahrt
« Antwort #5 am: 26. November 2018, 18:35:00 »

Ja, das ist zulässig, wenn vorher in das Fz eingewiesen wurde.
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MMG-2.0

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Antw:Einweisungsfahrt
« Antwort #6 am: 26. November 2018, 18:36:39 »

Man kann beides miteinander verknüpfen.
Im Fahrauftrag wird das dann vermerkt.
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wolverine

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Antw:Einweisungsfahrt
« Antwort #7 am: 26. November 2018, 18:38:44 »

Ist es nicht immer ein Marsch wenn man mit dem LKW bewegt? Beim Eingewöhnungsmarsch zu Fuß kann man doch auch zum StÜbPl oder zur Schießanlage marschieren.
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F_K

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Antw:Einweisungsfahrt
« Antwort #8 am: 26. November 2018, 18:42:15 »

Nur zum Verständnis:

Muss auf dem Fahrbefehl "Einweisungsfahrt" stehen?

Ich bin bisher davon ausgegangen, das die Nennung des Fahrers auf dem Fahrbefehl ausreichend ist und die Fahrt dann im Fahrtenheft dokumentiert wird und gut ist es ...
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Andi

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Antw:Einweisungsfahrt
« Antwort #9 am: 26. November 2018, 18:46:45 »

Im Fahrauftrag muss "Einweisungsfahrt" oder "Überprügungsfahrt" oder "Einweisungs-/Überprüfungsfahrt" plus die dazugehörige Strecke stehen.

Ob eine Überprüfungsfahrt im Rahmen eines Marschvorhabens Sinn macht muss der Überprüfende Kraftfahrfeldwebel festlegen.

Gruß Andi
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F_K

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Antw:Einweisungsfahrt
« Antwort #10 am: 26. November 2018, 18:53:27 »

... scheinen nicht alle Kraftfahrfeldwebel so zu handhaben ... 
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MSI32

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Antw:Einweisungsfahrt
« Antwort #11 am: 26. November 2018, 18:54:13 »

@Andi weiss nicht ob es relevant ist aber es ist eine einweisungsfahrt keine Überprüfungsfahrt
MfG
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KlausP

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Antw:Einweisungsfahrt
« Antwort #12 am: 26. November 2018, 19:02:23 »

Ja, und? Dann steht im Fahrauftrag eben nur "Einweisungsfahrt".
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ulli76

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Antw:Einweisungsfahrt
« Antwort #13 am: 26. November 2018, 19:12:37 »

Eine Einweisungsfahrt ist eine Einweisungsfahrt (so grob: Da sitzt jemand nebendran der einem das Fahrzeug erklärt- also er erklärt es vorher und dann noch das was unklar ist, während der Fahrt/Bedienung).
Und eine Überprüfungsfahrt ist eine Überprüfungsfahrt (so grob: Da sitzt jemand nebendran der schaut, ob du das Fahrzeug bedienen kannst).
Und ja, es geht auch beides direkt hintereinander.

Bei einem Marsch in einer Kolonne muss man halt prüfen, ob der Einzuweisende sicher genug in der Bedienung ist, dass es kein erhöhtes Unfallrisiko gibt.
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PzHurra

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Antw:Einweisungsfahrt
« Antwort #14 am: 26. November 2018, 19:25:22 »

Interessanter wäre ob der Theoretische und Technische-teil der Einweisung  durchgeführt wurde.

Aber die Fahrt ist grundsätzlich so möglich.

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