Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 24. April 2024, 11:33:17
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Ohne Untersuchung "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" ?  (Gelesen 2246 mal)

freto036

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3

Servus zusammen,

ich wurde heute vom Karrierecenter darüber informiert, dass meine geplanten Übungen abgesagt werden, da es einen Musterungsbescheid gibt, durch den ich vorübergehend nicht wehrdienstfähig bin.

Ich habe im November an einer Übung teilgenommen (Lehrgang, ausschließlich im Klassenzimmer), habe dort zu Beginn pflichtbewusst das SanZ darüber informiert, dass ich einen Leistenbruch habe, der letzte Woche operiert wurde. Ich habe das Karrierecenter nun informiert, dass die OP erfolgreich verlaufen ist, ich ab nächster Woche nicht mehr krankgeschrieben bin, der nächsten Übung (letzte Präsenzphase des Lehrgangs, wieder nur im Klassenzimmer) also nichts mehr im Weg steht.

Wie kann es sein, dass ich von einem Arzt nun T4 geschrieben werde, der mich nie gesehen hat, nachdem die eigentliche Verletzung ja nun behoben ist? Ist ein Musterungsbescheid ein Verwaltungsakt gegen den ich Widerspruch einreichen kann?

Welche Möglichkeiten habe ich hier? Das Karrierecenter beruft sich auf "das kommt die nächsten Tage alles per Post".
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.700
Antw:Ohne Untersuchung "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" ?
« Antwort #1 am: 27. November 2018, 15:11:52 »

Nach der alten ZDv 46/1 GNr. 48 gibt es Gradation V bei: Bauchwand-, Leisten- und/oder Zwerchfellbrüche, wenn die Operation
– beabsichtigt ist
oder
– noch keine 3 Monate zurückliegt.

Letzteres dürfte bei Ihnen der Fall sein?!
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.779
Antw:Ohne Untersuchung "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" ?
« Antwort #2 am: 27. November 2018, 15:56:54 »

Glück gehabt, dass die Übung im November überhaupt stattfinden konnte - dort warst Du ja ebenfalls untauglich ...

(Übrigens hätte das KC schon im Vorfeld der OP informiert werden müssen ... Pflichtverletzung und so ...)
Gespeichert

freto036

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Antw:Ohne Untersuchung "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" ?
« Antwort #3 am: 27. November 2018, 16:25:42 »

Nach der alten ZDv 46/1 GNr. 48 gibt es Gradation V bei: Bauchwand-, Leisten- und/oder Zwerchfellbrüche, wenn die Operation
– beabsichtigt ist
oder
– noch keine 3 Monate zurückliegt.

Letzteres dürfte bei Ihnen der Fall sein?!

Das ist so richtig, was bedeutet Gradation V?

Glück gehabt, dass die Übung im November überhaupt stattfinden konnte - dort warst Du ja ebenfalls untauglich ...

(Übrigens hätte das KC schon im Vorfeld der OP informiert werden müssen ... Pflichtverletzung und so ...)

Die Verletzung wurde am Anreisetag morgens diagnostiziert und sofort bei Ankunft dem Truppenteil gemeldet, da telefonisch vorher niemand erreichbar war => Frühestmögliche Meldung...

Das KC legte mir heute noch nahe, dass eine Pflichtverletzung in meinem Interesse gewesen wäre: "Wären Sie mal nicht so ehrlich gewesen."
Gespeichert

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.781
Antw:Ohne Untersuchung "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" ?
« Antwort #4 am: 27. November 2018, 17:54:03 »

Gradation V in der Gesundheitsziffer ist vorgesehen für vorübergehende Gesundheitsstörungen, die aktuelle eine Untauglichkeit bedingen.
Die Gradation V bedingt also T4. Eine Möglichkeit wäre eine Ausnahmegenehmigung bei einem Lehrgang ausschließlich im Hörsaal.
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.779
Antw:Ohne Untersuchung "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" ?
« Antwort #5 am: 27. November 2018, 17:57:22 »

@ Festo:

We do Not cheat, we do Not lie ...

Und richtig dumm sind lügen, die per Dokumenten nachweisbar sind ...
Gespeichert

freto036

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Antw:Ohne Untersuchung "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" ?
« Antwort #6 am: 27. November 2018, 18:15:28 »

Gradation V in der Gesundheitsziffer ist vorgesehen für vorübergehende Gesundheitsstörungen, die aktuelle eine Untauglichkeit bedingen.
Die Gradation V bedingt also T4. Eine Möglichkeit wäre eine Ausnahmegenehmigung bei einem Lehrgang ausschließlich im Hörsaal.

Über wen kann ich versuchen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu beantragen?

@ Festo:

We do Not cheat, we do Not lie ...

Und richtig dumm sind lügen, die per Dokumenten nachweisbar sind ...

Eben drum war ich ein wenig geschockt von der Aussage... Mal von den Konsequenzen abgesehen, falls ich es nicht gemeldet hätte und dann etwas passiert wäre...
Gespeichert

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.781
Antw:Ohne Untersuchung "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" ?
« Antwort #7 am: 27. November 2018, 19:32:51 »

Den genauen Weg bei REservisten kenn ich nicht, weil ich damit noch nicht wirklich zu tun hatte. Frag mal beim Musterungsarzt in deinem KC nach. Deine Einheit muss es auf jeden Fall befürworten (ich würde es- braucht den Lehrgang unbedingt, ist nur Hörsaal), du musst es wollen (Lehrgang ist wichtig, nur Hörsaal, hab nur noch geringe Beschwerden. guter Heilungsverlauf...), am besten ne Bescheinigung über den Heilungsverlauf mit einreichen.
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

TheScientist

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 262
Antw:Ohne Untersuchung "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" ?
« Antwort #8 am: 27. November 2018, 21:00:35 »

Deine Einheit muss es auf jeden Fall befürworten

Beantragen... zum Glück ist dieser Kelch an mir vorbei gegangen... eine andere Geschichte.
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.700
Antw:Ohne Untersuchung "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" ?
« Antwort #9 am: 27. November 2018, 22:43:38 »

Ich würde mich für ein Ausnahmegesuch an meinen MobTrT wenden oder an meinen Bearbeiter beim BAPers
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de