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Autor Thema: Laufbahn mittlerer nichttechnischer Dienst März 2019 / Allgemeine Fragen  (Gelesen 7688 mal)

Ben1901

  • Gast

Moin in die Runde.

Ich bin ab März auch dabei. (aus dem Raum Hannover)

Zu den Heimfahrten kann ich folgendes sagen (Erfahrung aus der Bundeswehr):
Wichtig ist zum einen, dass man vorher schon eine eigene Wohnung hat und diese auch anerkannt wird. Dann gibt es für die Dauer des Lehrgangs (Abordnung) ein sogenanntes Trennungsgeld. Dies liegt bei knapp 9 Euro pro Tag. Die Anreise und die Abreise werden jeweils als Reisekosten bezahlt.
Bei den Heimfahrten am WE gibt es Unterschiede: ledige ohne Kinder bekommen eine Heimfahrt pro Monat bezahlt, verheiratete und mit Kindern zwei Heimfahrten pro Monat. Bei der Berechnung wird verglichen, was für den Bund günstiger ist, Auto oder Bahn. Sind die Bahnkosten günstiger als die Kosten für die Fahrt mit dem Auto, wird nur der Bahnpreis erstattet. Auch wenn man tatsächlich mit dem Auto fährt.
Weiterhin wird geprüft, ob es für den Bund noch günstiger wäre, eine BahnCard zu bezahlen. In diesem Fall bekommt man das Geld für die BahnCard überwiesen und alle weiteren Heimfahrten werden dann mit dem Bahnfahrpreis abgegolten, die die Fahrt mit der BahnCard gekostet hätte. Hierbei ist es umrelevant, ob man sich tatsächlich eine kauft. Die BahnCard zählt fiktiv.
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Zlohcs

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  • Beiträge: 6

Ist das Recht auf bezahlte Heimfahrten ortsgebunden?
Also wenn ich pro Monat eine Heimfahrt bezahlt bekomme. Muss ich dafür z.B. vom 1.4-30.4 an einem Ort beschäftigt sein?
Oder auch wenn ich z.B. vom 1.4-20.4 in Ort A und die reshtlichen 10 Tage in Ort B bin?
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