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Autor Thema: Tragen ROA a.d.W während der kurzen Offz.-Lehrgänge auch das marineblaue Barett?  (Gelesen 1399 mal)

HUE-68

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Tragen ROA a.d.W. ( Heer ) während der drei kurzen Offz.-Lehrgänge auch das marineblaue Barett der Offizieranwärterbataillone ?

Falls keine Abkommandierung von einer "Heimateinheit" besteht, welches Barettabzeichen wird dann getragen ?
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ToMA

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Tragen ROA a.d.W. ( Heer ) während der drei kurzen Offz.-Lehrgänge auch das marineblaue Barett der Offizieranwärterbataillone ?

Nein.

Falls keine Abkommandierung von einer "Heimateinheit" besteht, welches Barettabzeichen wird dann getragen ?

Welches Sie zuletzt hatten.

Aber grundsätzlich haben Sie ja als ROA a.d.W. einen Beorderungstruppenteil, dessen Barett und Abzeichen Sie während der Lehrgänge tragen.
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„Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will.“ - Dwight David Eisenhower -

PzPiKp360

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Aber grundsätzlich haben Sie ja als ROA a.d.W. einen Beorderungstruppenteil

Ist das wirklich so? Mir wurde bisher kommuniziert, daß es keinen zwingenden Zusammenhang zwischen dieser Laufbahn und einer Beorderung gäbe, es sei nur empfehlenswert. (Ich bemühe mich gerade, dieser Empfehlung zu folgen.)
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KlausP

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ROA a.d.W. werden einem Betreuungstruppenteil zugewiesen, wenn ich das noch richtig in der Erinnerung habe. Eine Beorderung ist nicht zwingend notwendig.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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